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(Fachbereiche): Ingenieurs- und Technische Wissenschaften Bauwesen

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Titel Untersuchung der Auswirkungen sozialer und ökologischer Bestimmungen auf die Wohnbaukosten 
Untertitel Anhand eines Musterprojektes 
AutorIn Petra Simanek 
Seiten 160 Seiten 
Hochschule Technische Universität Wien Österreich 
Art der Arbeit Diplomarbeit 
Abgabe 2000 
Preis 48,00 EUR (inkl. MwSt.)
 
Bestellnummer 30005705 
Sprache Deutsch 
Medien Papier / CD 
Inhaltsangabe
Einleitung:

Anhand der Studie soll aufgezeigt werden, wie Adaptierungen bestehender Auflagen der Wr. Bauordnung bzw. Neuschaffungen von Bestimmungen die Baukosten eines Wohnbaues beeinflussen. Dazu wurden folgende Regelungen (Wr. BO, Stand 1.12.1996) - die aufgrund bisheriger Erfahrungen der Bauwirtschaft einen gewissen Einfluß vermuten lassen - ausgewählt, die genauer untersucht und deren Auswirkungen auf die Errichtungskosten aufgezeigt werden sollen:

- §90 Wr. BO, Absatz 2a: Wendekreis für Rollstuhlfahrer in Bädern.

- §106a Wr. BO, Absatz 6: Regelung der minimalen lichten Breiten von Wohnungseingangstüren und allen übrigen Türen innerhalb der Wohnung.

- §106a Wr. BO, Absatz 8: Wendekreis für Rollstuhlfahrer bei Richtungsänderungen in Verbindungswegen.

- §106a Wr. BO, Absatz 10: Aufzugsgröße, Wendekreis für Rollstuhlfahrer vor Aufzugstüre.

- §36a, Durchführungsverordnung Wr. Garagengesetz, Absatz 1: Stellplatzpflicht im Verhältnis 1:1.

- §99 Wr. BO, Absatz 2: Beschränkung des Wärmedurchgangskoeffizienten für Außenwände, Umax=0,5 W/m2K.

Zur Durchführung der Untersuchung wurde ein Wohnbau (4 Stiegen, 56 Wohnungen, 3.927,07 m2 Wohnnutzfläche) herangezogen, der nach diesen zuvor aufgezeigten Bestimmungen errichtet wurde. Um eine Baukostenänderung auf eine Auflage zurückführen zu können, wurde jede Regelung einzeln "zurückgenommen" und eine Umplanung des Gebäudes auf diese Weise vorgenommen, daß der fiktive Entwurf dem davorgültigen Stand der Wr. BO entspricht. Bei dieser Vorgehensweise wurde Wert darauf gelegt, daß eine Umplanungsmaßnahme auch tatsächlich kausal auf eine Bestimmung zurückzuführen sein soll, andere Einflüsse, z.B.: architektonische Besonderheiten sollen erhalten bleiben. Eine weitere Randbedingung bei der Untersuchungsdurchführung war die Beibehaltung der äußeren Begrenzung der Gebäudehülle, da der Entwurf grundsätzlich nicht verzerrt werden sollte. Dadurch ergeben sich bei der Umplanung neue Nutzflächenwerte.

Durch die Anpassung des Bestands an den zuvor gültigen Stand der Bestimmung, ergeben sich Veränderungen in den Leistungsumfängen der einzelnen Gewerke, woraus wiederum neue Kostenkomponenten resultieren. Diese Kostenänderungen werden genau analysiert und aufgezeigt. Ein wichtiger Faktor der Studie ist die Erfassung aller betroffenen Gewerke. Demnach sind auch jene Leistungen zu berücksichtigen, die sich nach Einführung der neuen Regelung verringert haben. Weiters soll die Darlegung der Kosten so transparent wie möglich erfolgen, d.h., daß jede einzelne Kostenkomponente einerseits genau definiert wird (aufgeschlüsselt nach ÖN B 1801-1, 1.5.95) und andererseits beim Bezug der Kosten auf die Quadratmeter "Nutzfläche" sowohl die Definition der jeweiligen Nutzfläche (Wohnnutzfläche oder Gesamtnutzfläche) als auch die Veränderung deren Größe durch die Umplanungsmaßnahmen berücksichtigt wird.

Sekundäre Auswirkungen die sich durch die Umplanung außerdem ergeben, wie Änderungen der Förderungsbestimmungen, des Energiehaushalts des Gebäudes und der Konsequenzen für die Bewohner, werden von der Studie ebenfalls teilweise berücksichtigt.

 
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