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Zusammenfassung:
Der Analysegegenstand der vorliegenden Arbeit ist der mögliche Landnutzungskonflikt zwischen Naturschutz und Landwirtschaft in der mittleren Osteniederung zwischen Brauel und Bremervörde - einem Teil des gemeldeten Fauna-Flora-Habitats Oste mit Nebenbächen -, der sich durch die Aufnahme in das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 ergeben könnte. Niedersachsen hat den im Landkreis Rotenburg (Wümme) liegenden Naturraum in die FFH-Vorschlagsliste aufgenommen, weil er einer der größten und wertvollsten naturnahen Fließgewässerkomplexe der niedersächsischen Geestgebiete ist. Ein Ziel gemäß der FFH-Richtlinie ist der Schutz und die Entwicklung von mageren Flachland-Mähwiesen im Komplex mit artenreichen Feuchtwiesen. Dies ist ohne die Partizipationsbereitschaft der Landwirte und die Integration des Naturschutzes in den betrieblichen Ablauf auf Dauer nicht bezahlbar. Demnach müssen für ein verwirklichungsorientiertes, räumliches Konzept die Umsetzungsbereitschaft und die Chancen der Realisierung von Naturschutzzielen ermittelt werden. Denn aus den speziellen Vorgaben und Ansprüchen des Naturschutzes auf der einen und der Landwirtschaft auf der anderen Seite entstehen häufig Interessenskonflikte, die den Prozess einer integrierten Lösung hemmen können. Ob in der mittleren Osteniederung solche Spannungen existieren, ist mit einer empirischen Untersuchung auf Grundlage eines selbst entwickelten Fragebogens analysiert worden. Als Methode der quantitativen Sozialforschung ist das standardisierte Interview gewählt worden. Die Befragungsergebnisse basieren bei den Landwirten auf einer Totalerhebung und bei den Naturschützern auf einer Expertenbefragung. Anhand der Aussagen beider handelnden Gruppen wurde der mögliche Landnutzungskonflikt mit Hilfe von vier denkbaren Szenarien abgeschätzt. Die Resultate wurden parzellenscharf dargestellt. Am Ende steht die Diskussion eines Lösungsvorschlages, der ein Weg sein könnte, die Ansprüche beider Seiten zu integrieren und Spannungen abzubauen.
Die landwirtschaftliche Nutzung im Untersuchungsgebiet ist aufgrund der edaphischen und hydrologischen Verhältnisse durch Grünlandwirtschaft geprägt: 96,1 % der agrarisch genutzten Fläche von 759,6 Hektar sind Wiesen und Weiden. In der vorliegenden Arbeit sind 85,8 % der Grünlandflächen näher analysiert worden. Wie verschiedene Studien zeigen, ist das ehemals in der mittleren Osteniederung vorherrschende artenreiche Feuchtgrünland in den vergangenen 40Jahren infolge von Nutzungsaufgabe und -intensivierung stark zurückgegan-genen. Mittlerweile ist auf 44,2 % der untersuchten Wiesen und Weiden die Bewirtschaftung als intensiv zu bezeichnen. Dies spiegelt sich auch im hohen Anteil der aus landwirtschaft-licher Sicht positiv zu bewertenden Grünfutter- und vielschürigen Silagewiesen von fast 40 % wider. Die Nutzungsform ist für Milchviehbetriebe optimal, weil der so gewonnene Grasaufwuchs die erforderliche Futterqualität für eine hohe Milchleistung der Kühe liefert. Und im Untersuchungsgebiet wirtschaften mit einen Anteil von 82,2 % hauptsächlich Milchviehhöfe. Aus Naturschutzsicht sind hingegen besonders die extensiv bis halbintensiv genutzten Flurstücke wegen ihrer potenziell hohen Biodiversität interessant - ihr Anteil am untersuchten Grünland beträgt 55,8 %. Die Befragungsergebnisse haben gezeigt, dass die Attraktivität der Niederungsflächen für die Hofeigentümer in der Regel eher gering ist und die Wirtschaftlichkeit von intensiver genutzten Parzellen von den Landwirten oft höher beurteilt wird als von extensiver bewirtschafteten Flächen. Deshalb und infolge der Aufgabe weiterer Höfe ist in den kommenden Jahren mit einem weiteren Rückgang der aus Naturschutzsicht wertvollen Wiesen und Weiden zu rechnen. Soll dieser Trend gestoppt werden, müssen für den Erhalt der Biodiversität finanzielle Anreize gesetzt werden. Bereits jetzt ist im Untersuchungsgebiet eine extensive Nutzung stark an eine Honorierung der ökologischen Leistung gekoppelt: So ist über ein Fünftel der extensiven, zweischürigen Mähwiesenfläche Bestandteil von staatlichen Extensivierungsmaßnahmen.
Eine Ausweitung von Vertragsnaturschutzflächen erscheint in Anbetracht der hohen Teilnahmebereitschaft der befragten Landwirte möglich. So sind 34,4 % der Hofeigentümer ohne Einschränkungen bereit, eine naturschutzbezogene Vereinbarung zu unterschreiben; für
40,6 % müssen hierfür vor allem die ökonomischen Rahmenbedingungen stimmen. Im Gegensatz zu den freiwilligen Vereinbarungen stößt bei der Mehrzahl der Hofeigentümer vor allem einen hoheitlicher Schutzstatus als Naturschutzgebiet auf starke Gegenwehr: 65,5 % der Landwirte lehnen eine solche Ausweisung ab und 29,7 % befürworten diese nur sehr eingeschränkt. Die geringe Zustimmung ist besonders auf die negative Konnotation des Begriffes Naturschutzgebiet zurückzuführen. Ein Teil der Naturschützer plädiert dagegen für ein Naturschutzgebiet. Hieraus ergeben sich zwangsläufig Spannungen. Das in der Untersuchung prognostizierte Konfliktpotenzial ergibt sich jedoch nicht nur aus dem gewählten Schutzstatus, sondern ebenfalls aus der Höhe der Auflagenakzeptanz seitens der Landwirte und der Umsetzung der aus Naturschutzsicht erforderlichen Nutzungsvorgaben. Die Bewertung des Landnutzungskonfliktes erfolgte anhand der folgenden vier Szenarien, die sich aus den Interviews mit den Naturschützern ergeben haben:
- Landschaftsschutzgebiet plus Vertragsnaturschutz (Szenarium 1).
- Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiet plus Vertragsnaturschutz (Szenarium 2).
- Naturschutzgebiet plus Vertragsnaturschutz (Szenarium 3).
- Naturschutzgebiet plus Vertragsnaturschutz nur auf Flächen im Besitz der öffentlichen Hand (Szenarium 4).
Der geringste Konflikt ist bei Szenarium 1 zu erwarten. Eine Kombination aus Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet verschärft die Spannungen zwischen Agrarwirtschaft und Naturschutz, die wiederum bei Szenarium 4 an stärksten sein dürften. Diese lassen sich bei Szenarium 3 durch das Verschieben der konfliktträchtigen Auflagen in die vertraglichen Vereinbarungen abmildern. Als Lösungsvorschlag wurde ein Naturschutzgebiet plus Vertragsnaturschutz diskutiert (Szenarium 3). Wichtiges Element hierbei ist ein kooperatives Beteiligungsverfahren, das sich unter anderem durch eine hohe Transparenz und eine permanente Information aller Betroffenen auszeichnet. Denn nur mit dem Einbeziehen der Landnutzer in den Planungsprozess als gleichberechtigte Partner und der dazu notwendigen Kommunikation können existierende Vorbehalte gegen den Naturschutz wie die negative Konnotation des Begriffes Naturschutzgebiet abgebaut werden. Welche Nutzungsauflagen in einer Naturschutzgebietsverordnung verankert werden, muss nach einer aktuellen Zustandsanalyse in intensiven Gesprächen abgesprochen werden - am Ende sollte ein für beide Seiten gangbarer Kompromiss stehen. Die Verordnung muss aber auf jeden Fall einen Grundschutz sicherstellen, den möglichst flächendeckend vertragliche Vereinbarungen ergänzen sollten. Die Bewirtschaftungsintensität muss dabei standortgerecht, umweltbewusst und differenziert sein und für die Landnutzer praktikabel bleiben. Letztlich sollten Nutzungseinschränkungen so wenig wie möglich über den ordnungsrechtlichen Weg umgesetzt werden. Zumal die Inhalte mittels Vertragsnaturschutz flexibler an die jeweiligen ökologischen Standortbedingungen angepasst werden können. Integraler Bestandteil des vorgeschlagenen Lösungsweges ist ein ergebnisorientierter Vertragsnaturschutz, da er unter anderem die von den Landwirten angemahnte hohe Flexibilität und Eigenverantwortlichkeit beinhaltet.
Das Ziel des kooperativen Verfahrens muss ein schlüssiger, umsetzbarer und mit den Betroffenen abgestimmter Pflege- und Entwicklungsplan sein, mit dem die Attraktivität der Niederungsflächen erhöht und den Landwirten eine ökonomische Perspektive gegeben wird. Am Ende könnte der Erhalt des niederungstypischen Charakters einer kultivierten Flusslandschaft aus unterschiedlich intensiv bewirtschafteten Flächen und ungenutzten Arealen stehen.
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