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Einleitung:
Vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Verschlechterung und Zerstörung der Umwelt wurde 1976 vom Gesetzgeber das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verabschiedet - mit dem neuen Instrument der Eingriffsregelung. Ziel der Eingriffsregelung ist es, sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Qualität des Landschaftsbildes bei unvermeidbaren Eingriffen zu erhalten. Darum sind Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes möglichst vollständig zu kompensieren.
Angesichts des ständig wachsenden Zugverkehrs auf der Rheintalbahn, eine der wichtigsten Bahnlinien Deutschlands, nahm die Bahn die Idee einer neuen Trasse, über hundert Jahre nach den ersten Diskussionen, wieder auf. Das "Nadelöhr" zwischen Karlsruhe und Basel entlastet nun eine zweigleisige und für Tempo 250 ausgelegte Neubaustrecke, die weitgehend parallel zur vorhandenen Trasse verläuft (DB 1988). Die Planfeststellungsabschnitte (PFA) vier "Achern-Sasbach", fünf "Renchen-Appenweier" und sechs "Offenburg" sind Teile des Gesamtvorhabens der Neu- und Ausbaustrecke Karlsruhe-Basel.
Aufgrund des Eingriffs an der NBS / ABS Karlsruhe-Basel sorgte die Bahn für Ausgleich und Ersatz an anderer Stelle. Als Rechtsgrundlagen werden in den jeweiligen Planfeststellungsbeschlüssen das BNatSchG vom 20.12.1976 und vom 12.03.1987 sowie das NatSchG vom 21.10.1975 zugrundegelegt. Nach beiden Gesetzen sind Eingriffe ausgeglichen, wenn nach Beendigung des Eingriffs keine oder keine erhebliche Beeinträchtigung des Naturhaushalts zurückbleibt und das Landschaftsbild wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. n der Fachliteratur wird immer wieder auf Defizite im Vollzug der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung, insbesondere bei der Umsetzung der rechtsverbindlich festgelegten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, hingewiesen.
Mit dem Instrument der Erfolgskontrolle sollen entsprechende Defizite rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt werden. Insofern trägt es dazu bei, die im LBP beschriebenen Ziele zu verwirklichen. Der LBP ist integrierter Bestandteil der Entwurfsunterlagen und gehört zu den vom Träger des Vorhabens vorzulegenden Unterlagen. Zwar ergibt sich schon aus der Auslegung von § 19 Abs. 2 BNatSchG, dass die plangemäße Ausführung der festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen als Bestandteil des LBP als Auflage innerhalb des Fachplanes zu verstehen ist und auf dieser Grundlage die Verpflichtung zur erfolgreichen Durchführung besteht. Eine gesetzliche Pflicht zur Durchführung von Erfolgskontrollen in Baden-Württemberg ist jedoch bislang nicht gegeben.
Die im folgenden Kapitel näher abgegrenzte Aufgabenstellung weist auf das Ziel dieser Arbeit hin. Die wesentlichen Fragestellungen dazu im Rahmen der Erfolgskontrolle ergeben sich daraus, ob die Maßnahmen durchgeführt und die Ziele an der NBS / ABS Karlsruhe-Basel erreicht wurden, welche Mängel und Defizite ggf. bestehen und welche Maßnahmen sinnvoll und zielführend sind, um diese zu beseitigen. Im Hinblick auf die bundesweite Umfrage, die einen Überblick zu den dokumentierten Vorgaben der Eingriffsregelung liefern soll, ist bedeutend, auf welchem "Stand der Technik" sich Baden- Württemberg derzeit befindet und in welcher Hinsicht eine Weiterentwicklung notwendig ist. Die Erfahrungen mit dem Instrument der Eingriffsregelung und das Interesse an seiner Weiterentwicklung sind somit ein wesentliches Motiv dieser Arbeit.
In den Planfeststellungsabschnitten vier, fünf und sechs wurden zwischen 1985 und 1991 insgesamt ca. 155 ha Kompensationsfläche mit festgesetzten Maßnahmen ausgewiesen. Die Herstellung und der Zustand dieser Maßnahmen soll im Rahmen der Diplomarbeit anhand einer Durchführungs- und einer Funktionskontrolle überprüft werden. Zunächst wird kontrolliert, ob die vorgesehenen Maßnahmen vom Plan in die Realität umgesetzt worden sind. Die Funktionskontrolle zeigt auf, ob das Kompensationsziel erreicht ist, d. h. die Vorkehrungen zum Ausgleich und Ersatz ausreichend und erfolgreich waren. Aus den Ergebnissen werden generelle Umsetzungs- und Zustandsdefizite ermittelt und deren Ursachen analysiert. Darauf aufbauend werden Optimierungsvorschläge abgeleitet und entsprechende Empfehlungen zur Nachbesserung dem Vorhabensträger durch das Regierungspräsidium Freiburg vorgelegt.
Insbesondere die landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen zu Vorhaben, die bereits vor vielen Jahren abgeschlossen wurden, wie das oben beschriebene, sind häufig unzureichend oder lückenhaft dokumentiert. Im zweiten Teil der Arbeit wird daher eine Umfrage bei den für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Fachinstitutionen der Bundesländer ausgewertet. Sie soll aufzeigen, welche Vorgaben zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung auf Länderebene aktuell existieren bzw. in Vorbereitung sind und inwiefern ein digitales Kompensationskataster zur Vereinfachung der Handhabung von Daten der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen genutzt wird. Das Kompensationskataster dient u. a. dem Ziel einer Nachprüfbarkeit der Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen. In Baden-Württemberg wurde es bei der LfU aufgebaut und ist derzeit, in Folge einer Erprobungsphase, als fachliche Empfehlung landesweit vorhanden.
Am Ende der Arbeit werden Empfehlungen für eine einheitlichere Darstellung und Umsetzung der Eingriffsregelung in Baden-Württemberg ausgesprochen. Dadurch soll mehr Transparenz in die Sicherstellung der Realisierung von Anforderungen des Naturschutzes gebracht werden, falls ein Eingriff in Natur und Landschaft zugelassen wird.
Zusammenfassung:
Die Ausgleichs- und Ersatzflächen für die Neu- und Ausbaustrecke (NBS / ABS) Karlsruhe-Basel wurden an drei Streckenabschnitten, zwischen den Städten Achern und Offenburg in Baden-Württemberg, einer Erfolgskontrolle unterzogen. iese Erfolgskontrolle besteht aus einer Durchführungs- und einer Funktionskontrolle. Zunächst wurde überprüft, ob die im Landschaftspflegerischen Begleitplan vorgesehenen Maßnahmen durchgeführt wurden, anschließend wurde der Frage nachgegangen, ob das angestrebte Ziel erreichbar ist oder bereits erreicht wurde. Das Ergebnis zeigt, dass auf insgesamt 67 % der Flächen die Maßnahmen durchgeführt wurden und 77 % davon ihr Ziel erreicht haben.
Das Ergebnis kann durch verschiedene Mängel und Defizite im Vollzug der Eingriffsregelung begründet werden. Beispielhaft sind hier die ungenügende Aussagekraft der Landschaftspflegerischen Begleitpläne (LBP), vor allem zu den Entwicklungszielen und die fehlende Trennung von Gestaltungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu nennen. s werden Anregungen zur Nachbesserung der nicht durchgeführten Maßnahmen auf den Kompensationsflächen gegeben. Darüber hinaus werden Vorschläge für Maßnahmen an anderer Stelle erbracht, um einem, in Folge der Kontrolle auftretendem Kompensationsdefizit damit entgegenzuwirken.
Durch die unzureichende Datenverfügbarkeit, etwa zu Lage, Umfang sowie Pflegeauflagen der Flächen, als weiterer wesentlicher Mangel, wurde nicht nur die Durchführung der Erfolgskontrolle erschwert, sondern auch die Aussagekraft der Ergebnisse geschwächt. olglich bietet sich der routinierte Einsatz eines landesweiten Kompensationskatasters in Baden-Württemberg, zur Sicherung und weiteren Verfügbarmachung dieser Daten, an. Derzeit beschreitet das Land in dieser Hinsicht einen Sonderweg, indem die Anwendung des Kompensationskatasters ausdrücklich empfohlen wird, es aber noch zu keiner Verpflichtung gekommen ist.
In diesem Zusammenhang wurde bei den für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Landes-Institutionen eine bundesweite Umfrage durchgeführt. Neben der Frage, ob ein solches landesweites Kataster vorhanden ist, befasst sie sich damit, welche dokumentierten Vorgaben zur Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung jeweils vorliegen.
Der Stand Baden-Württembergs, insbesondere neue rechtliche Vorgaben des NatSchG, werden vor diesem Hintergrund diskutiert. Die oben begründete Notwendigkeit der zeitnahen Einführung eines Kompensationskatasters wird als Empfehlung auf untergesetzlicher Ebene, ausgesprochen. Die Notwendigkeit zur Weiterentwicklung von rechtlich unverbindlichen Handlungsanweisungen, wie sie von der Landesamt für Umweltschutz (LfU) in Baden-Württemberg derzeit erarbeitet werden, wird zum Abschluss der Arbeit erläutert.
Inhaltsverzeichnis:
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