Studieren mit BAföG: Wir klären die wichtigsten Fragen

Elena Weber - 18.01.2023

Studieren mit BAföG

Foto: Thinkstock/claudiodivizia

Studieren mit BAföG: dein gutes Recht

Als Student /-in hast du einen Rechtsanspruch auf die staatliche Ausbildungsförderung, das BAföG. Dazu musst du alle Voraussetzungen erfüllen, die das BAföG Gesetz festlegt. Nachweisen musst du diese Voraussetzungen in einem Antrag und das auch nicht nur einmal zu Beginn deines Erststudiums, sondern in bestimmten zeitlichen Abständen. Was das genau bedeutet und worauf du beim Studieren mit BAföG noch achten solltest, liest du hier. 

Studieren mit BAföG: Was ist BAföG?

Die Abkürzung BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dabei handelt es sich um eine staatliche Sozialleistung, die es dir ermöglichen soll, unabhängig von deiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die deinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Das Besondere am BAföG ist, dass es zinslos gewährt wird und du nicht in voller Höher zurückzahlen musst.

Wer bekommt BAföG?

Grundsätzlich BAfög-berechtigt bist du, wenn du an einer Hochschule, Höheren Fachschule oder an einer Akademie studierst, eine weiterführende allgemeinbildende oder beruflich qualifizierende Schule besuchst oder an anerkannten Fernunterrichtslehrgängen teilnimmst, die unter denselben Zugangsvoraussetzungen auf dieselben Abschlüsse vorbereiten. Dies betrifft Studierende, Schüler /-inne  oder Berufsschüler /-innen. Allerdings bedeutet das nicht, dass du als Student /-in, Schüler /-in oder Azubi automatisch BAföG bekommst. Das BAföG-Gesetz sieht vor, dass die Ausbildungsförderung nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt wird. Die BAföG-Voraussetzungen sind an verschiedene Kriterien gebunden, insbesondere an die Bedürftigkeit.

Studieren mit BAföG: Was sind die Voraussetzungen?

Insgesamt gibt es fünf Kriterien, die du erfüllen musst, um BAföG-berechtigt zu sein. Dazu gehören

  • dein finanzieller Bedarf,
  • dein Alter,
  • dass du einen Abschluss anstrebst,
  • dein aufenthaltsrechtlicher Status sowie
  • die Tatsache, dass es sich um deine Erstausbildung handelt.

Dein finanzieller Bedarf

Die finanzielle Förderung durch BAföG ist für junge Menschen gedacht, die sich ein Studium oder eine Ausbildung nicht leisten können und auch keine Familie haben, die für ihre Ausbildungskosten aufkomen kann. Das bedeuet für dich: Möchtest du BAföG haben, musst du einen BAföG-Antrag stellen. In diesem aus acht Formblättern bestehenden Antrag musst du dann sowohl dein eigenes Einkommen und Vermögen als auch das Einkommen deiner Eltern offen legen. Welches Einkommen angerechnet wird, regelt  § 21 BAföG.

Grundsätzlich gilt:

  • ein Vermögen von bis zu 15.000 Euro fällt unter den BAföG-Freibetrag und wird nicht auf dein BAföG-Vermögen angerechnet.
  • Bist du über 30 Jahre alt, liegt die Höhe dieses Vermögens bei 45.000 Euro.
  • Bei einem Studentenjob oder einem Praktikum während des Studiums darfst du nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen.

Dein Alter

Auch dein Alter spielt bei der Ermittlung deines BAföG-Anspruchs eine Rolle. Hier kannst du aber ganz entspannt sein. Mit dem 27. BAföG-Änderungsgesetz, das im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist, wurde die Altersgrenze für deine Erstausbildung von 30 auf 45 Jahre hochgesetzt. Das bedeutet für dich: Um BAföG zu bekommen, musst du zum Beispiel dein Bachelorstudium vor deinem 45. Geburtstag beginnen.

Dein Abschluss

Wenn du BAföG bekommen möchtest, musst du nachweisen, dass du einen Abschluss anstrebst. Um das zu belegen, reicht zu Beginn der Ausbildung die Aufnahme an der Hochschule oder Schule, die du in Form einer Immatrikualtionsbescheinigung nachweist. Bei deinen BAföG-Folgeanträgen, die du jährlich stelllen musst, musst du dann auch Leistungsnachweise beifügen um zu zeigen, dass du die geforderten Leistungen erbracht hast und dich dadurch auf den von dir angestrebten Abschluss zubewegst.

Dein aufenthaltsrechtlicher Status

BAföG kannst ud auch bekommen, wenn du nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Vorausetzung hierfür ist, dass du eine Bleibeperspektive in Deutschland hast und gesellschaftlich integriert ist. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn du ein Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis hast. Für Geflüchtete gilt, dass sie BAföG als anerkannte Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder als subsidiär Schutzberechtigte beantragen können.

Deine Erstausbildung

In der Regel kann nur deine Erstausbildung mit BAföG gefördert werden. Ein Masterstudium gehört – zumindest wenn es ums BAföG geht – zur Erstausbildung, sofern es auf das Bachelorstudium aufbaut. Auch nach einer Lehre, während der du nicht BAföG-berechtigt warst, kannst du BAföG bekommen. 

Wenn du dein erstes Studium abbrichst und ein anderes Fach studieren möchtest, hast du meist keinen BAföG-Anspruch mehr. ALlerdings gibt es hier bestimmte Ausnahme, etwa bei einem Fachrichtungswechsel bis zum dritten Semester oder einem unabweisbaren Grund wie einer Verletzung, die es dir nicht ermöglicht, dein Studium in einem Fach fortzusetzen.

Wie viel BAföG kann ich bekommen?

So wie es einige Voraussetzungen gibt, die du erfüllen musst, um BAföG zu bekommen, so gibt es auch einige Kriterien, die sich darauf auswirken, wie viel BAföG du im Monat bekommst. Das wird individuell von Fall zu Fall berechnet und hägt unter anderem vom Einkommen deiner Eltern ab oder davon ob du noch zu Hause oder in einer eigenne Wohnung lebst. Der aktuelle BAföG-Höchstsatz liegt bei 934 Euro im Monat.

Wie stelle ich einen BAföG-Antrag?

Einen BAföG-Antrag kannst du online oder in Papierform stellen. Die Formblätter liegen am BAföG-Amt deiner Uni aus. Möchtest du alles onlien erledigen, musst du dich zunächst auf dem Portal "BAföGdigital" registrieren und dann den Anweisungen folgen sowie die geofrderten Unteragen einreichen. Und davon brauchst du, egal ob online oder schriftlich, einige – von Immatrikulationsbescheinigung über Kontoauszüge, Einkommensnachweise deiner Eltern bis zu Nachweise über den Ausbildungsweg deiner Geschwister.

Beachte unbedingt, dass es mit einmal Antragstellen leider nicht getan ist. Dein BAföG-Anspruch gilt immer nur für ein Jahr. Um weiterhin BAföG zu erhalten, musst du einen BAföG-Folgeantrag stellen.

BAföG im Schnell-Check:

  • Wer darf BAföG beantragen?
    Studenten, Schüler, Berufsschüler - auch mit nichtdeutscher Staatsbürgerschaft.
     
  • Wie viel Geld kann ich bekommen?
    Die BAföG-Sätze schwanken je nach Bedarf zwischen 474 und 861 Euro.
     
  • Was muss ich für den BAföG-Antrag wissen? Was muss ich vorweisen?
    Viel. Von der Miertbescheinigung bis zur Einkommenssteuererklärung der Eltern.
     
  • Gibt es Alternativen zum BAföG?
    Keine besonders attraktiven. Falls das BAföG nicht reicht, bieten Stipendien eine weitere Finanzierungsmöglichkeit. Die Chancen sind hier besser als man glaubt!

Studienfachwechsel – was nun?

Ein Studienfachwechsel kann eine weitere Schwierigkeit darstellen: Das Bundesausbildungsförderungs-Gesetz fordert einen "wichtigen Grund" bei Fachwechseln bis zum dritten Semester, entscheidest du dich nach dem vierten Semester um, musst du einen "unabweisbaren Grund" vorlegen. Was bedeutet das?

  • Als "wichtiger Grund" wird ein Eignungs- oder Neigungswandel anerkannt,  sofern dieser vor dem vierten Semester geschehen ist. In der Regel fragt das BAföG-Amt nicht einmal nach, sondern geht stillschweigend davon aus, dass ein Fachwechsel schon einen wichtigen Grund haben wird.
  • Schwieriger wird es ab dem vierten Semester, denn für einen "unabweisbaren Grund" gibt es strengere Kriterien. Beispielsweise wenn du Chemie studierst, aber das Studium wegen Allergien unmöglich fortsetzen kannst, oder als Sportstudent /-in einen schweren Unfall hattest.

Der Wechsel von Bachelor zu Master gilt in aller Regel nicht als Fachwechsel. Laut Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft sowie den Deutschen Studentenwerken musst du dabei nicht zwangsläufig im selben Fach bleiben: Ein Journalismus-Master nach dem Germanistik-Bachelor wird nicht als Fachwechsel angesehen.

Wann muss ich BAföG zurückzahlen?

Die Rückzahlungspflicht beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Diese entspricht normalerweise der Regelstudienzeit deines Studiengangs. Wundere dich also nicht, wenn du gerade im Master studierst und einen Brief vom BAföG-Amt bekommst. Die Frist ist nämlich nicht vom tatsächlichen Ende deines Studiums abhängig. Die BAföG-Rückzahlung kannst du auf verchiedene Arten zurückzahlen. Bei der Ratenzahlung zahlst du pro Monat Raten von 130 Euro. Diese fallen quartalsweise, also jeweils am Ende des dritten Monats in Summe, an. Das macht dann 390 Euro. Lässt deine finanzielle Situation es zu, kannst du den vollen Betrag oder größere Einzelbeträge auf einen Schlag abbezahlen. Tilgst du die Gesamtsumme auf einmal, kannst du von einem Nachlass von bis zu 38 Prozent profitieren.

Alternativen zum BAföG?

Das Ziel des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, Studenten /-innen unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Lage ein nebenjobfreies Studium zu ermöglichen, wird freilich selten erreicht: Nach Angaben der Deutschen Studentenwerke können nur zwei Prozent der Studierenden ausschließlich von BAföG leben, in Städten wie Berlin und München kann mitunter nicht einmal die Miete davon gezahlt werden. In gravierenden Fällen kann das Jobcenter betroffenen Studierenden unter die Arme greifen. Das ist aber nur selten möglich. Was nun? Ehrlich gesagt: Wirkliche Alternativen zum BAföG gibt es nicht. Es ist das verlässlichste, weil auf einem Rechtsanspruch gründende, staatliche Finanzierungsinstrument für Studierende", so Stefan Grob von den Deutschen Studentenwerken. Von Studienkrediten zur Dauerfinanzierung des Studiums raten die Studentenwerke grundsätzlich ab.

Eine andere Möglichkeit sind Stipendien: "Oftmals sind die Hürden dafür längst nicht so hoch, wie allgemein angenommen, denn abgesehen von der Begabung zählen für viele Stipendiengebern auch ehrenamtliches Engagement oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe", sagt Grob. Ein Beispiel ist das Deutschlandstipendium: Ein großer Teil des bereitgestellten Geldes wird wegen mangelnder Bewerber gar nicht für die Stipendien genutzt – obgleich eine Bewerbung nix kostet außer ein paar Minuten Zeit. Falls du aus irgendwelchen Gründen, zur Überbrückung oder als notwendige Finanzspritze für besonders maue Zeiten, dennoch einen Studienkredit wahrnehmen willst, kannst du dich bei der Stiftung Finanztest darüber informieren. Zurzeit weisen die Tester den KfW-Studienkredit als das für Studenten fairste Angebot aus: Die Höhe des monatlich in Anspruch genommenen Geldes kannst du regelmäßig deinem Bedarf anpassen, der Höchstsatz beträgt, ähnlich wie beim BAföG, 650 Euro.

FAQ: Häufige Fragen

Wie viel Geld darf man haben um BAföG zu bekommen?

Der Freibetrag deines Vermögens liegt bei 15.000 Euro. Bist du über 30 Jahre alt, kannst du maximal 45.000 Vermögen haben, um noch BAföG zu bekommen.

Was dürfen die Eltern verdienen um BAföG zu bekommen?

Der Freibetrag beim Einkommen der Eltern liegt bei 2.415 Euro im Monat.

Wie funktioniert Studenten-BAföG?

BAföG besteht aus zwei Teilen: die eine Hälfte ist ein zinsloses Darlehen, die andere Häfte bekommst du quasi vom Staat geschenkt. Oder anders gesagt: Nach Ende deines Studiums musst du nur die Hälfte von dem zurückzahlen, was du bekommen hast. Allerdings bekommst du BAföG nicht automatisch. Du musst bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die darüber entscheiden, ob du BAföG bekommst und wie hoch die monatliche Zahlung ausfällt.

Studieren mit BAföG: ein Überblick

  • BAföG ist eine staatliche Ausbildungsförderung.
  • Der Grundgedanke ist, dass dadurch mehr Menschen Zugag zu einem Studium bekommen, unabhängig von ihrer wirtschafltichen ode sozialen Sitaution.
  • Du musst nach Ende deines Studiums nur die Hälfte zurückzahlen und das ohne Zinsen.
  • Der BAföG-Anspruch ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
  • Auch die Höhe der monatlichen Zahlung ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
  • Du kannst deinen BAföG-Antrag online oder in Papierform stellen, indem du die Formblätter ausfüllst und die geforderten Nachweise beifügst.
  • Es kann mehrere Monate dauern, bis du einen Bescheid bekommst. Stelle den Antrag auf jeden Fall so früh wie möglich und vergiss die Folgeanträge nicht!

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