Pflichtpraktikum: Alles was du als Student /-in wissen musst!

Pia Nadine Mundes - 21.07.2022

Pflichtpraktikum junge Frau im Büro

Ein Pflichtpraktikum solltest du nutzen, um dich in einem bestimmten Beruf auszuprobieren. | Foto: gorodenkoff / Getty Images

Pflichtpraktikum: das Highlight im Studienverlauf

Das Pflichtpraktikum ist ein Praktikum während deines Studiums und ist eine gute Möglichkeit, neben den Vorlesungen praktische Erfahrungen zu sammeln. Für viele Studierende ist das Praktikum daher ein Highlight im Verlauf des Studiums. Allerdings versüßt dir das Praktikum nicht bloß deine Studienzeit, sondern bietet dir auch die Chance, hilfreiche Kontakte zu knüpfen und dir den Weg in die Berufswelt zu vereinfachen. Wir verraten dir, worauf es bei einem Pflichtpraktikum ankommt und zeigen dir außerdem: So findest du ein Pflichtpraktikum.

Definition: Das ist ein Pflichtpraktikum

Bei einem Pflichtpraktikum handelt es sich um eine praktische Studienleistung, die in vielen Studiengängen in der Prüfungsordnung festgelegt und damit nötig ist, um dein Studium erfolgreich abzuschließen. Sie kann zwischen zwei und zwölf Monaten dauern und beinhaltet einen ausführlichen Praktikumsbericht. Das Pflichtpraktikum kann in die Benotung eines bestimmten Fachs einfließen oder eine eigenständige Prüfungsleistung darstellen. 

Ein Pflichtpraktikum ist der Gegensatz zu einem freiwilligen Praktikum. Bei diesem musst du keine bestimmten Voraussetzungen beachten und leistest die praktische Zeit allein für deine persönlichen Erfahrungen ab.

Pflichtpraktikum vs. freiwilliges Praktikum

Pflichtpraktikum freiwilliges Praktikum

fester Bestandteil des Lehrplans oder des Studiums

dient zur Orientierung auf dem Arbeitsmarkt
dient zur praktischen Vertiefung des theoretischen Lernstoffs Dauer: bis zu sechs Monate
beinhaltet häufig einen obligatorischen Praktikumsbericht in der Regel mit Mindestlohn vergütet
Dauer: zwei bis drei Monate  
in der Regel unbezahlt  

Gründe: Darum gibt es Pflichtpraktika

Bei vielen Studiengängen sind Pflichtpraktika oder sogenannte Praxissemester fester Bestandteil der Prüfungsordnung. In anderen Fällen sind sie Voraussetzung für die Immatrikulation. Durch ein Pflichtpraktikum sollst du neben den Vorlesungen Praxiserfahrung sammeln und erste Einblicke in deine zukünftige Tätigkeit erhalten. Oft bieten dir diese Praktika die Möglichkeit, erste Kontakte in die Berufswelt zu knüpfen und vielleicht sogar Fuß in der jeweiligen Branche zu fassen. Zudem kannst du dein bisher erlerntes Wissen testen und in der Praxis anwenden. Darüber hinaus kannst du für dich herausfinden, ob der Job oder die Branche wirklicht zu dir passt und deinen Vorstellungen entspricht.

Rahmenbedingungen

Da das Praktikum zu deiner praktischen Studienleistung gehört, gibt es einige Anforderungen, die erfüllt werden sollten.

Das Pflichtpraktikum dauert in der Regel zwischen zwei und zwölf Monaten, muss im Block, also zusammenhängend, absolviert werden und findet oft entweder am Anfang und/oder am Ende des Studiums statt. Das Praktikum wird durch einen umfassenden Praktikumsbericht, der deine Erfahrungen schildert und benotet wird, ergänzt.

So findest du einen geeigneten Praktikumsplatz

Bevor du mit deinem Pflichtpraktikum beginnen kannst, musst du zunächst einen geeigneten Praktikumsplatz finden. Wie bei der Jobsuche auch, gibt es dafür verschiedene Möglichkeiten. Achte bei der Suche darauf, dass der Praktikumsplatz zu deinem Studiengang passt und dir die Möglichkeit bietet, herauszufinden, ob die von dir angestrebte Tätigkeit wirklich deinen Vorstellungen entspricht.

Möglichkeiten, um einen Praktikumsplatz zu finden, können sein:

  • Internet: Wie bei einer Jobsuche kannst du auch bei der Suche nach einem Praktikumsplatz Karriereseiten und Stellenanzeigen im Internet nutzen. 
  • Umfeld: Anstatt im Internet nach einem Praktikumsplatz zu suchen, kannst du dich auch in deinem näheren Umfeld umhören. Vielleicht kennen deine Eltern, deine Freunde /-innen oder deine Verwandten einen Betrieb, der gerade nach Praktikanten /-innen sucht, oder können dir einen guten Praktikumsplatz empfehlen.
  • Betrieb: Teilweise schreiben die Unternehmen freie Praktikumsplätze nicht gesondert aus. Rufe  daher einfach bei den Betrieben, die dich interessieren, an und frage dort direkt nach einem Praktikum. In der Regel nehmen Betriebe, die auch ausbilden, gern für ein Praktikum auf.
  • Universität / Hochschule: Falls du Probleme hast, einen geeigneten Praktikumsplatz zu finden, kannst du dich an deine Universität oder Hochschule wenden. Oft haben sie dort Unternehmen, mit denen sie zusammenarbeiten und daher eine bestimmte Zahl von Praktikumsplätzen, die sie zur Verfügung stellen können.

Tipps: Daran erkennst du einen guten Praktikumsplatz

Die Praktikumszeit ist eine besondere Abwechslung zur bloßen Theorie im Studium. Ein Grund mehr, die Chance zu nutzen und im Pflichtpraktikum etwas zu machen, was dir etwas bringt und woran du Spaß hast. Damit dein Pflichtpraktikum nicht bloß lästige Pflicht ist, sondern du möglichst viel daraus mitnehmen kannst, gibt es einige Punkte, auf die du bei der Auswahl deines Praktikumsplatzes beachten solltest:

  • feste (Arbeits-)Zeiten,
  • feste Aufgaben,
  • offene Hierarchien,
  • Einblicke in verschiedene Arbeitsbereiche,
  • feste Ansprechpartner /-innen.

Natürlich kannst du dir vorher nie hundertprozentig sicher sein, dass diese Anforderungen auch wirklich erfüllt werden – auch Unternehmen können dir viel erzählen. Wenn du diese Punkte aber in deinem Bewerbungsgespräch ansprichst, bekommst du schon einen Eindruck davon, ob deine Praktikumsstelle diese Punkte erfüllen kann. Darüber hinaus kannst du im Internet nach Bewertungen suchen, um dir einen weiteren Eindruck zu verschaffen. Beachte dabei aber, dass es eher die unzufriedenen Mitarbeiter /-innen sind, die im Internet Bewertungen schreiben. Solltest du dir unsicher sein, frag Freunde /-innen und Familie um Rat. Im Zweifelsfall solltest du dich auf dein Bauchgefühl verlassen und lieber weiter suchen.

Pflichtpraktikum im Ausland

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, dein Pflichtpraktikum im Ausland zu absolvieren. Ein Auslandspraktikum bietet dir neben beruflichen Erfahrungen auch die Chance, deine Sprachkenntnisse zu verbessern und deinen kulturellen Horizont zu erweitern. In vielen beruflichen Bereichen ist ein Auslandspraktikum sinnvoll und gern gesehen. 

In der Regel ist ein solches Praktikum weltweit möglich und nicht auf europäische Länder begrenzt. Bevor du einen Auslandsaufenthalt anstrebst, solltest du dich bei deiner Hochschule oder Universität informieren, ob ein Praktikum im Ausland die Bedingungen der jeweiligen Prüfungsordnung  erfüllt. Beachte auch, dass der Aufenthalt im Ausland mit deutlich mehr Aufwand verbunden ist als ein Pflichtpraktikum in Deutschland. So musst du beispielsweise viel früher mit der Praktikumssuche beginnen und dabei natürlich auch die sprachliche Hürde meistern. Zudem solltest du bedenken, dass auch der finanzielle Aspekt eine Rolle spielt: Selbst wenn dein Pflichtpraktikum im Ausland bezahlt wird, wird das wahrscheinlich nicht reichen, um deine Lebenshaltungskosten dort zu decken.

Gehalt

Ein Pflichtpraktikum wird unabhängig von Dauer und Tätigkeit nicht vergütet. Anders als in einem freiwilligen Praktikum hast du während eines Pflichtpraktikums auch keinen Anspruch auf Mindestlohn. Dennoch gibt es einige Betriebe, die ihren Praktikanten /-innen auch im Pflichtpraktikum ein Gehalt zahlen. Falls das bei dir der Fall ist und BAföG beziehst, achte aber darauf, dass dein Gehalt nicht über 450 Euro im Monat liegt. Sollte dein Praktikumsgehalt die 450 Euro im Monat übersteigen, wird dir das Geld auf den BAföG-Anspruch angerechnet und entsprechend abgezogen. 

Versicherung

In der Zeit deines Pflichtpraktikums bleibst du weiterhin ganz normal kranken- und pflegeversichert. Wenn du über deine Familie versichert bist, bleibst du das auch während des Praktikums, unabhängig davon, wie lange du arbeitest und welche Vergütung du für deine Tätigkeit erhältst.

Urlaubsanspruch

Während des Pflichtpraktikums hast du leider keinen Anspruch auf Urlaubstage. Viele Unternehmen ermöglichen dir dennoch in dringenden Fällen freie Tage. Achte in diesem Fall darauf, dass du die vorgeschriebene Dauer des Praktikums dennoch einhalten kannst.

Der Praktikumsbericht

Dadurch, dass das Pflichtpraktikum zu deinen Prüfungsleistungen während des Studiums gehört, musst du in der Regel am Ende des Zeitraums einen Praktikumsbericht abgeben, der dann mit in deine Endnote einfließt. In diesem Praktikumsbericht beschreibst du deine Aufgaben und Erfahrungen während des Praktikums und reflektierst, ob die Tätigkeit deinen Vorstellungen zu dem jeweiligen Beruf entsprochen hat.

Je nach Prüfungsordnung und Anforderungen an den Bericht müssen verschiedene Punkte aufgeführt werden. Zu den wichtigsten Inhalten gehören:

  • Deckblatt mit deinem Namen, deiner Anschrift, deiner Matrikelnummer,
  • Anschrift und Name des Betriebes (achte insbesondere darauf, dass dein Bericht auch vom Betrieb unterschrieben wird!)
  • Informationen und Beschreibung des jeweiligen Tätigkeitsbereichs,
  • Vorstellungen und Ziele für das Praktikum,
  • Reflektion und Bewertung des Praktikums.

Teilweise werden Vorlagen für Praktikumsberichte von den Universitäten bereitgestellt, sodass die Einhaltung der Formalien in jedem Fall gewährleistet ist.

Pflichtpraktikum abbrechen

Du hast nichts zu tun, hast Probleme mit Chef oder Kollegen /-innen oder deine Arbeitskraft wird nur ausgenutzt – es kann vorkommen, dass du darüber nachdenkst, dein Praktikum abzubrechen. Ein Abbruch deines Pflichtpraktikums sollte aber immer eine Notlösung sein. Vorher solltest du immer versuchen, das Gespräch mit deinem /-r Vorgesetzen zu suchen. Unabhängig davon kann es dennoch Gründe geben, die einen Abbruch sinnvoll machen. Solche Gründe können beispielsweise sein:

  • Unwohl fühlen: Wenn du dich unwohl, oder sogar unerwünscht in dem Betrieb, in dem du deine praktische Studienzeit absolvierst fühlst, solltest du zunächst mit den verantwortlichen Personen sprechen. Tritt dann keine Besserung ein, solltest du dein Praktikum abbrechen.
  • Krankheit: Solltest du während deiner Praktikumszeit erkranken, ohne dass in nächster Zeit mit Besserung zu rechnen ist, könnte es sinnvoll sein das Praktikum vorzeitig abzubrechen.
  • Über- oder Unterforderung: Du kochst nur Kaffee oder kopierst unzählige Seiten? Wenn du während deines Praktikums keine hilfreichen Einblicke in den jeweiligen Beruf durch angemessene Aufgaben bekommst, kann es sinnvoll sein, das Praktikum abzubrechen. Schließlich ist das Pflichtpraktikum dazu da, dein gelerntes Fachwissen auch anzuwenden.

Wenn dein Pflichtpraktikum über einen langen Zeitraum andauert und du mit dem Betrieb, in dem du das Praktikum absolvierst, einen Vertrag über die Praktikumszeit abgeschlossen hast, solltest du darauf achten, ob du eine "Kündigungsfrist" einzuhalten hast. In diesem Fall musst du die dort genannte Kündigungsfrist in jedem Fall wahren.

FAQs: Häufige Fragen

Wird ein Pflichtpraktikum bezahlt?

In der Regel wird das Pflichtpraktikum nicht bezahlt, unabhängig von Dauer und Art der Tätigkeit. In manchen Fällen kann jedoch eine Vergütung mit dem jeweiligen Betrieb vereinbart werden.

Wie lange dauert ein Pflichtpraktikum?

Die Dauer des Pflichtpraktikums hängt von dem jeweiligen Studiengang und dessen Prüfungs- und Studienordnung ab. Es gibt beispielsweise sogenannte Praxissemester, in denen das Praktikum über die gesamte Dauer des Semesters abgeleistet wird, und Pflichtpraktika, die zwischen zwei und zwölf Monaten dauern.

Wie ist man bei einem Pflichtpraktikum versichert?

Da das Pflichtpraktikum in der Regel nicht bezahlt wird, bleibst du während der gesamten Dauer weiterhin normal kranken- und pflegeversichert. Bist du familienversichert, bleibt dieser Status auch während des Praktikums erhalten.

Überblick: Alles, was du über das Pflichtpraktikum wissen musst!

  • In vielen Studiengängen ist ein Praktikum Pflicht.
  • Die Dauer des Praktikums beträgt in der Regel zwischen zwei und zwölf Monaten.
  • Eine Bezahlung sowie Urlaub sind bei einem Pflichtpraktikum nicht vorgesehen.
  • Achte darauf, dass die Dauer und die Tätigkeiten den Anforderungen der jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung entsprechen.

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