BAföG-Antrag: Alle Infos für die Antragstellung 2024

Pauline Sickmann - 14.11.2023

BAföG Antrag stellen

Foto: dusanpetkovic/Getty Images

BAföG-Antrag: finanzielle Unterstützung im Studium

Vielleicht hast du auch schon die ein oder andere Horrorgeschichte über das Stellen eines BAföG-Antrags gehört. Tatsächlich ist es ein wenig Aufwand und kostet auch ein bisschen Nerven, die staatliche finanzielle Unterstützung für dein Studium zu beantragen. Wir haben dir zusammengestellt, was du bei der Antragstellung beachten solltest, welche Fristen es gibt und was sonst noch wichtig ist.

Anspruch: Wer kann einen BAföG-Antrag stellen?

Bevor du einen BAföG-Antrag stellst, solltest du dich informieren, ob du überhaupt Chancen auf die Förderung hast. Sonst stellst du den relativ aufwändigen Antrag womöglich umsonst. Ob du berechtigt bist, BAföG zu bekommen, hängt von mehreren Faktoren ab. Erst einmal gilt: Wenn du studierst oder eine berufsbildende Schule besuchst und von deinen Eltern nicht ausreichend finanziell unterstützt werden kannst, kannst du BAföG-berechtigt sein. Zu den BAföG-Voraussetzungen zählt aber noch mehr, unter anderem das Einkommen und Vermögen deiner Eltern und dir. Im Jahr 2019 gab es eine BAföG-Erhöhung: Bis 2021 wurden die BAföG Freibeträge in drei Stufen angehoben, sodass mehr Menschen BAföG-berechtigt sind. Durch das 27. BAföG-Änderungsgesetz erfolgte im Jahr 2022 eine weitere Erhöhung.

Zu weiteren wichtigen Voraussetzungen zählt dein Alter. In der Regel wirst du nur gefördert, wenn du deine Ausbildung oder Studium vor der Vollendung deines 45. Lebensjahres beginnst. Wer BAföG bekommen will, muss außerdem das Ziel haben, die Ausbildung abzuschließen. Deshalb musst du manchmal, wenn du BAföG bekommst, Leistungsnachweise vorlegen. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist übrigens für BAföG nicht erforderlich. Auch wer aus dem Ausland kommt, kann unter bestimmt Umständen BAföG-berechtigt sein. Als Grundregel gilt hier: Wer eine Bleibeperspektive in Deutschland hat und gesellschaftlich integriert ist, kann mit BAföG gefördert werden. Außerdem wichtig zu wissen ist, dass du BAföG in der Regel nur für dein Erststudium bekommst. Es gibt aber Ausnahmen, etwa bei einem Fachrichtungswechsel vor Beendigung des dritten Semesters.

Frist: Wann musst du deinen Antrag auf BAföG stellen?

Eine richtige Frist gibt es beim Erstantrag nicht. Wenn du ab deinem ersten Studienmonat die Förderung auf deinem Konto haben möchtest, solltest du dich aber im Sommer um die Beantragung kümmern. Allerdings musst du abwarten, bis du deine Immatrikulationsbescheinigung hast, da du diese für den Antrag brauchst. Spätestens in dem Monat, in dem du dein Studium beginnst, solltest du dich um den Antrag kümmern. Denn: Das Geld erhältst du erst ab dem Monat, in dem du den BAföG-Antrag gestellt hast. Die Bearbeitung beim zuständigen Amt nimmt zwar etwas Zeit in Anspruch, das Geld bekommst du aber für diese Zeit rückwirkend gezahlt. Kümmerst du dich dagegen erst im Dezember um den Antrag, lässt du dir das Geld für Oktober und November durch die Lappen gehen.

Praktisch ist: Du musst nicht sofort alle Formulare einreichen, sondern kannst zunächst einen formlosen Antrag stellen. Das ist eine schriftliche und unterschriebene Erklärung, dass du BAföG beantragen willst. Diese muss spätestens am Ende des Monats, für den du noch BAföG bekommen möchtest, beim zuständigen Amt eingehen. Das kann nützlich sein, wenn du gerade viel um die Ohren oder noch nicht alle Unterlagen für den vollständigen BAföG-Antrag zusammen hast. Aber Achtung: Selbstverständlich musst du alle Unterlagen nachreichen.

Wenn du BAföG-berechtigt bist, wird die Förderung in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Etwa zwei bis drei Monate, bevor dein Bewilligungszeitraum endet, solltest du den Folgeantrag stellen, um Zahlungslücken zu vermeiden. Bei jeder Kommunikation mit dem Amt für Ausbildungsförderung solltest du deine Förderungsnummer angeben.

Wenn du Auslands-BAföG beantragen willst, solltest du dich ein halbes Jahr im Voraus um die Beantragung kümmern, da die Bearbeitung sehr viel Zeit in Anspruch nimmt.

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BAföG-Antrag: Diese Dokumente benötigst du

Welche Formulare du benötigst, hängt davon ab, ob du zum ersten Mal BAföG beantragst oder etwa einen BAföG-Folgeantrag stellst. Um herauszufinden, welche Formulare du brauchst, kannst du den Antragsassistenten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nutzen. Mithilfe von Fragen filtert er die passenden Dokumente, die so genannten Formblätter, für dich heraus: Hast du ein Kind und möchtest einen Kinderbetreuungszuschlag beantragen? Stellst du einen Erst- oder Folgeantrag? Bist du Schüler /-in oder Student /-in? Frage für Frage klickst du dich hier durch und bekommst am Ende die für deine Situation passenden Formulare zum Download bereitgestellt.

Wann du welche Dokumente benötigst, erfährst du auch in unserer Formblatt-Übersicht. 

Formblatt Dann brauchst du dieses Formblatt:
Formblatt 1 immer
Anlage 1 zu Formblatt 1 bei deinem Erstantrag, nach einer Unterbrechung der Ausbildung oder beim Antrag auf Auslands-BAföG
Anlage 2 zu Formbaltt 1 wenn du Kinder unter 10 Jahren hast und einen Kinderbetreuungszuschlag erhalten möchtest
Formblatt 2 immer – an vielen Hochschulen erhältst du eine "Bescheinigung nach § 9 BAföG", die du anstelle des Formblatts 2 beilegen kannst
Formblatt 3 immer (außer ggf. bei elternunabhängigem BAföG)
Formblatt 4 wenn du Ausländer oder Ausländerin bist, musst du dieses Formblatt eventuell nach ausdrücklicher Anforderung ausfüllen und vorlegen
Formblatt 5 nach dem 4. Fachsemester
Formblatt 6 wenn du Auslands-BAföG beantragst
Formblatt 7 wenn du einen Antrag auf Aktualisierung des Einkommens stellst
Formblatt 8 wenn du einen Antrag auf Vorausleistung stellst

Im Anschluss daran kannst du dich ans Ausfüllen machen. Für einen Erstantrag solltest du dir folgende Informationen im Voraus zurechtlegen:

  • deine Steueridentifikationsnummer
  • deine Bankverbindung
  • den Einkommenssteuerbescheid deiner Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr
  • den Ausbildungsstatus und das Einkommen deiner Geschwister 
  • deine eigenen Beschäftigungszeiten
  • dein Einkommen 
  • dein Vermögen
  • dein schulischer und beruflicher Werdegang.

Wenn du studierst, brauchst du außerdem eine Immatrikulationsbescheinigung.

Zuständigkeit: Wo stellst du deinen BAföG-Antrag?

Wo du BAföG beantragst, unterscheidet sich je nach Ausbildungsart. 

  • Studierende können die Förderung bei dem Studierendenwerk ihrer Hochschule beantragen.

  • Für Schüler-BAföG für Schülerinnen und Schüler an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet.

  • Alle anderen Schülerinnen und Schüler können sich an das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern, und in Einzelfällen am Wohnort des Auszubildenden, wenden.

Die genannten Ämter sind nicht nur für den Erstantrag die richtige Anlaufstelle. Auch deinen BAföG-Folgeantrag stellst du hier. Wenn du Auslands-BAföG erhalten möchtest, musst du deinen Antrag bei einem der zentralen Auslandsämter in Deutschland stellen. An welches Amt du dich wenden musst, hängt von deinem Zielland ab. Den Antrag kannst du entweder auf dem Postweg oder elektronisch an das zuständige Amt übermitteln. Wenn du den elektronischen Weg wählen willst, benötigst du entweder die eID-Funktion bei deinem Personalausweis oder ein De-Mail-Konto. Das hängt davon ab, welches Verfahren in deinem Bundesland dafür vorgesehen ist.

BAföG-Antrag zurückziehen

Solltest nach dem Stellen des Antrags feststellen, dass du zum Beispiel Vermögen übersehen hast, kannst du den BAföG-Antrag zurückziehen. Dafür erklärst du die Rücknahme des Antrags am besten schriftlich in einem formlosen Schreiben und lässt dir den Empfang vom Amt bestätigen. Alternativ kannst du deine Erklärung als Einschreiben an das zuständige Amt schicken.

Den BAföG-Antrag zurückziehen kannst du übrigens selbst dann noch, wenn du bereits den Bescheid bekommen hast. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist. Diese ist auf dem Bescheid vermerkt. Sollte die Frist bereits abgelaufen sein, kannst du erst nach Ablauf des auf dem Bescheid vorgesehenen Bewilligungszeitraum erneut einen Antrag stellen. Im Regelfall ist das ein Jahr später.

Fünf hilfreiche Tipps zum Stellen des BAföG-Antrags

Du kannst dazu beitragen, dass dein BAföG-Antrag schneller bearbeitet wird. Wir haben fünf Tipps dafür zusammengestellt.

  1. Fülle deinen BAföG-Antrag vollständig und gut leserlich aus. Lasse keine Pflichtfelder leer. 
  2. Wenn du dir nicht sicher bist, frage nach, oder weise das BAföG-Amt auf deine Unsicherheiten hin. Das spart bei der Bearbeitung Zeit.
  3. Gib deine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse im Antrag an – auch wenn das nicht verpflichtend ist. Dann kann die bearbeitende Person im BAföG-Amt dich bei Rückfragen schneller kontaktieren. 
  4. Egal, wie hoch dein Vermögen ist: Der Nachweis darüber gehört in den BAföG-Antrag.
  5. Für Formblatt 3 benötigst du eine Kopie des Einkommensteuerbescheids deiner Eltern. Diese muss alle Seiten des Bescheids enthalten. Wenn deine Eltern Sozialleistungen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld erhalten, gehört eine Kopie der Bescheide ebenfalls in den Antrag.

Hilfe beim BAföG-Antrag

Du traust dir nicht zu, den BAföG-Antrag ohne Unterstützung auszufüllen? Kein Problem! Hilfe erhältst du zum Beispiel bei der kostenfreien BAföG-Hotline 0800-223 63 41 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr erreichbar.

Auch die Studierendenwerke oder der AStA an deiner Hochschule bietet vielleicht eine BAföG-Beratung an, die du bei Unsicherheiten kontaktieren kannst. Erkundige dich einfach an deiner Hochschule, welche Hilfsangebote es gibt.

FAQ: Häufige Fragen zum BAföG-Antrag

Wie hoch darf das Einkommen der Eltern sein, um BAföG zu bekommen?

Eine BAföG-Vollförderung kommt in Betracht,wenn das jährliche Nettoeinkommen der Eltern ungefähr 20.500 Euro oder weniger beträgt. Bis etwa 40.000 euro im Jahr kannst du mit einer Teilförderung rechnen.

Wie stellt man einen BAföG-Antrag?

Den BAföG-Antrag musst du schriftlich beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einreichen. Dazu musst die die entsprechenden Formblätter vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen und die geforderten Belege und Unterlagen beifügen.

Was braucht man für BAföG von den Eltern?

Deine Eltern müssen ihre Einkünfte nachweisen, damit ermittelt werden kann, ob und in welcher Höhe du BAföG-berechtigt bist. Am einfachsten ist das, wenn sie im voretzten Kalnederjahr eine Steurerklärung abgegeben und dafür einen Bescheid vom Finanzamt bekommen haben. Ist das nicht der Fall, müssen sie Kontoauszüge einreichen. Welche Unterlagen genau nötig sind, kannst du den entsprechenden Formblättern deines Antrags entnehmen.

BAföG-Antrag stellen im Überblick

  • Um BAföG-berechtigt zu sein, musst du finanzielle Unterstützung benötigen, höchstens 45 Jahre alt sein und deine Ausbildung beenden wollen.
  • In der Regel wird BAföG nur für ein Erststudium gezahlt.
  • Wo du deinen BAföG-Antrag stellst, hängt von der Art deiner Ausbildung ab.
  • Welche Dokumente du für deinen BAföG-Antrag benötigst, hängt davon ab, ob du einen Erst-, Folge- oder anderen Antrag stellst.
  • Stelle deinen BAföG-Antrag früh genug, damit du die Förderung pünktlich erhältst.

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