BAföG-Rückzahlung: Das kommt nach dem Studium auf dich zu

Ronja Gysin - 16.11.2023

BAföG-Rückzahlung

Foto: bernardbodo/Thinkstock

BAföG-Rückzahlung: nicht aus dem Blick verlieren

Nach der BAföG-Erhöhung im Jahr 2022 durch das 27. BAföG Änderungsgesetz liegt der aktuelle BAföG-Höchstsatz laut Bundesausbildungsförderungsgesetz bei 934 Euro pro Monat, die maximale Förderdauer bei 60 Monaten. Trotz steigender Transparenz scheut sich der Großteil der Studierenden, während des Studiums Schulden zu machen. Laut Experten /-innen besteht dazu aber kein Grund: BAföG-Regelungen ließen kaum Streitpotenzial zu und seien die günstigste Art, ein Studium zu finanzieren. Zurückzahlen musst du es aber dennoch irgendwann. Damit du keine unangenehme Überraschung erlebst, haben wir dir alles zusammengestellt, was du zur BAföG-Rückzahlung wissen musst und welche Regelungen das BAföG Gesetz diesbezüglich vorschreibt.

Defintion: Das ist die BAföG-Rückzahlung

Beim BAföG handelt es sich um ein Darlehen, bei dem du dir Geld vom Staat leihst. Dieses Geld musst du in Form der BAföG-Rückzahlung zurückzahlen. Da es sich beim BAföG um ein zinsloses Darlehen handelt, fallen bei der Rückzahlung keine Zinsen an.

Wann muss ich BAföG zurückzahlen?

Hast du während des Studiums BAföG bezogen, beginnt die Rückzahlungspflicht fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Diese entspricht normalerweise der Regelstudienzeit deines Studiengangs. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Frist nicht vom tatsächlichen Ende deines Studiums abhängt. Studierst du länger oder schließt du ein Masterstudium an, gilt dennoch das Ende der Regelstudienzeit des Bachelors. Dann – etwa viereinhalb Jahre nach Fristende – bekommst du einen Brief vom Bundesverwaltungsamt. Dieser fordert dich dazu auf, dein BAföG zurückzuzahlen. Die erste Rate musst du circa ein halbes Jahr nach Erhalt des Bescheids tilgen.

Tipp

Oft stellt schon die Zustellung des Briefes das erste Problem dar. Denn viele ziehen weg, ohne ihre neue Adresse zu hinterlegen. Muss das Bundesverwaltungsamt deine Adresse ermitteln, fällt direkt eine Gebühr von 25 Euro an. Besser also, du informierst das Amt im Vorfeld.

Wie viel muss ich zurückzahlen?

Grundsätzlich gilt: Dir wird nur höchstens die Hälfte des BAföGs als Darlehen angelastet. Die andere Hälfte wird als Zuschuss gewährt. Das heißt: Du musst nur maximal 50 Prozent von dem zurückzahlen, was du erhalten hast – bis zu einer Höchstgrenze von 10.000 Euro. Was darüber hinausgeht, erlässt dir das Bundesverwaltungsamt. Seit der BAföG Erhöhung 2019 beträgt die monatliche Regelrate 130 Euro. Der Einzug erfolgt im Dreimonatrhythmus. Wer die monatliche Regelrate von 130 Euro regelmäßig tilgt, ist also nach maximal sechseinhalb Jahren schuldenfrei. Wenn man insgesamt 77 Monatsraten gezahlt hat, wird man von den Schulden komplett befreit, auch wenn die einzelnen Raten wegen einer Teilfreistellung weniger als 130 Euro (mindestens jedoch 42 Euro) betragen haben. Wer wegen zu geringer Einkünfte keine 77 monatlichen Tilgungsraten erbringen kann, ist nach einer maximalen Rückzahlungsdauer von 20 Jahren von der verbleibenden Restschuld befreit.

Wie muss ich BAföG zurückzahlen?

Du kannst das Darlehen auf verschiedene Arten zurückzahlen. Am gängigsten ist die Ratenzahlung, für die du im Normalfall 20 Jahre Zeit hast. Das Amt verlangt pro Monat Raten von 130 Euro. Diese zahlst du quartalsweise – also jeweils am Ende des dritten Monats in einer Summe. Zu nachlässig solltest du dabei nicht sein, denn Verzug ist teuer. Das Bundesverwaltungsamt berechnet in solchen Fällen sechs Prozent Zinsen – auf die Gesamtsumme. Falls du allerdings aufgrund von Arbeitslosigkeit, Kindern oder einem niedrigen Lohn knapp bei Kasse bist, besteht die Möglichkeit, die Raten zu reduzieren oder gar befristet auszusetzen.

Lässt deine Finanzsituation es zu, kannst du den vollen Betrag oder größere Einzelbeträge auf einen Schlag abbezahlen. Tilgst du die Gesamtsumme auf einmal, kannst du von einem Nachlass von bis zu 38 Prozent profitieren. Der Nachlass wird immer von der vollen Darlehenssumme berechnet, unabhängig davon, dass du insgesamt nur 10.000 Euro zurückzahlen musst.

Auch kleinere "Großbeträge" belohnt das Amt mit Nachlässen ab einem zusätzlichen Einzahlungsbetrag von 460 Euro. Die reguläre Rate (aktuell 390 Euro) musst du trotzdem pünktlich zahlen. Je nach Höhe der Zahlungssumme erhältst du einen festgelegten, prozentualen Rabatt. In der Tabelle siehst du, wie viel du sparen kannst, wenn du die BAföG-Raten in größeren Beträgen abbezahlst. Diese Zahlen gelten für alle, die die reguläre Rate von 130 Euro pro Monat bezahlen müssen.

Kann ich BAföG-Rückzahlungen von der Steuer absetzen?

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Rückzahlung nicht steuermindernd ist. Nur Zinskosten eines Studienkredits könntest du geltend machen. Da es sich beim BAföG aber um ein zinsfreies Darlehen handelt, gibt es keine Möglichkeit, die Rückzahlungen von der Steuer abzusetzen. Einzige Ausnahme: Die bereits erwähnten Verzugszinsen. Kommst du in den Zahlungsrückstand, kannst du die sechs Prozent Zinsen in der Steuererklärung angeben.

FAQ: Häufige Fragen zur BAföG Rückzahlung

Wie viel muss man an BAföG zurückzahlen?

Im Regelfall musst du vom BAföG 50 Prozent der erhaltenen Fördersumme zurückzahlen, allerdings nicht mehr als insgesamt 10.000 Euro.

Kann BAföG Rückzahlung erlassen werden?

Wenn du dein BAföG komplett auf einmal zurückzahlst, bekommst du eine Ermäßigung, abhängig davon, wann du die Rückzahlung tätigst. Direkt nach dem Studium ist sie prozentual am höchsten.

BAföG Rückzahlung im Überblick

  • BAföG ist ein zinsloses Darlehen, von dem du die Hälfte zurückzahlen musst.
  • Allerdings liegt die Höhe deienr gesamten Rückzahlung bei 10.000 Euro. Selbst wenn du mehr Geld bekommen hast, musst du nicht merh als diese 10.000 Euro zurückzahlen.
  • Die Rückzahlungspflicht beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, auch, wenn du im Master studierst.
  • Der Einzug erfolgt im Dreimonatsrhythmus.
  • Zahlst du die Summe auf einmal zurück, bekommst du eine Ermäßigung.

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