Studentenjobs: Gehalt, Arbeitsvertrag, Jobarten & mehr!

Barbara Kotzulla - 09.12.2014

Nebenjobs für Studenten

Aushilfe im Café – der Klassiker unter den Studentenjobs | Foto: Thinkstock/vadimguzhva

Welcher Nebenjob passt zu mir?

UNICUM: Kann ich mich als Studierender einfach blindlings in die Jobsuche stürzen? Welche Überlegungen sollte ich mir im Vorfeld machen?
Dennis Voltz: Wer gerade erst mit dem Studium begonnen hat, sollte zunächst einmal prüfen, ob er BAföG beantragen kann. Diese Art der Studienfinanzierung ist nach wie vor am empfehlenswertesten. Danach kann jeder selbst abschätzen, ob er mit der Förderung auskommt oder noch etwas dazuverdienen möchte. Wer sich für einen Nebenjob entscheidet, der sollte sich überlegen, welche Art von Tätigkeit am besten zu ihm passt.

Ist man eher der introvertierte oder extrovertierte Typ? Hat man Spaß daran, mit Kunden zu arbeiten? Möchte man eine abwechslungsreiche Tätigkeit oder liegt einem eher routiniertes Arbeiten? Welche Arbeitszeiten bevorzugt man? Außerdem sollte man einen Semesterplan aufstellen und abschätzen, wie viel Zeit man für Seminare, Vor- und Nachbereitung sowie Prüfungen aufwenden muss, und wie viel man wirklich für eine Nebentätigkeit aufbringen kann. Es dürfen maximal 20 Stunden in der Woche sein – aber müssen es auch 20 Stunden werden? Das hängt davon ab, wie viel Geld in die Kasse fließen muss.

2013 gab es in diesem Bereich einige Änderungen – welche betreffen mich als Student/in?
Das Wichtigste für Studierende sind sicherlich die Änderungen in Bezug auf die Minijobs seit dem 01.01.2013. Beim Minijob, auch geringfügiges Beschäftigungsverhältnis genannt, wurde die Verdienstgrenze von 400 auf 450 Euro angehoben. Das bedeutet, dass man als Minijobber also 450 Euro monatlich verdienen darf, bevor man anfängt, Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen. Diese Regelung gilt allerdings nur für ab dem 01.01. abgeschlossene Verträge. Dennoch sollte man bei den neuen Verträgen beachten, dass der Gesetzgeber zugleich die Rentenversicherungspflicht für Minijobs eingeführt hat. Jeder, der sich nicht befreien lässt, muss dann die entsprechenden Beiträge zahlen. Wer also die vollen 450 Euro im Monat verdient, zahlt davon 16,65 Euro in seine Rentenkasse ein. Ob man also Studierender schon Altersvorsorge betreiben möchte, muss jeder selbst entscheiden.

Mini-Job? Hilfskraft? Oder was?

Minijob, kurzfristige Beschäftigung, Hilfskraft … Kann man eigentlich sagen, welche Job-Art sich für Studenten am besten "eignet"?
Studenten sind sehr unterschiedlich. Diejenigen, die am liebsten an der Hochschule oder in ihrem Fach arbeiten wollen, sollten nach Hilfskraftstellen Ausschau halten. Bei einigen Stellen kann man bereits wichtige Erfahrungen sammeln. Das gleiche gilt für Jobs in Unternehmen, die dem Fachbereich nahe stehen. Auch wenn man dort nur geringfügig arbeitet, kann man bereits einen ersten Eindruck der konkreten Tätigkeiten in der Branche bekommen.

Andere wollen lieber nach der Uni abschalten und suchen Jobs, bei denen es um Dinge geht, die nichts mit dem Studium zu tun haben.Oft kann man sich die Stelle natürlich nicht aussuchen, sondern hat einfach bei der Bewerbung Glück. So arbeiten viele an der Kasse oder im Service und andere ziehen am Wochenende als Promoter durch die Gegend. Wichtig ist, dass die Studierenden wissen, dass sie ein bestimmtes Arbeitszeitvolumen (20 Stunden in der Woche) und bestimmte Einkommensgrenzen (8.130 Euro im Jahr 2013, zzgl. Werbungskostenpauschale in der Höhe von ca. 1.000 Euro) nicht übersteigen dürfen.

Bei welcher Job-Art muss ich als Studierender am meisten beachten?
Am kompliziertesten ist es sicherlich, wenn man sich als Student dazu entscheidet, selbstständig zu werden. Das muss jetzt nicht eine Unternehmensgründung bedeuten, aber auch im Kleingewerbe oder als Freiberufler muss man vieles beachten. Das Wichtigste ist wohl, dass man sich selbst um seine Sozialversicherungen kümmern muss. Die Krankenkasse kann einen beraten, ob man mit der geplanten Tätigkeit weiterhin familienversichert bleiben kann. Auch Rentenversicherungsbeiträge können dann fällig werden. Hier sollte man sich auf jeden Fall beraten lassen. Die Hochschulen aber auch die Verbraucherzentralen bieten diesen Service.

Die tägliche Arbeit von Selbstständigen unterscheidet sich deutlich von der des Arbeitnehmers: Auftraggeber finden, Honorare aushandeln, Dienstleistung erbringen, Rechnungen schreiben, ggf. auch Buch führen. Einen Gewerbeschein benötigt man jedoch nur bei dauerhaften Aufträgen. Wer lediglich in den Semesterferien selbstständig arbeitet, muss kein Gewerbe anmelden. Auch Freiberufler müssen dies nicht immer, zum Beispiel, wenn sie kleine lehrende oder beratende Tätigkeiten ausführen – wie etwa Nachhilfe. Allerdings wird man umsatzsteuerpflichtig, d. h., man muss den passenden Satz (7 oder 19 Prozent) auf den Rechnungen aufführen und am Ende des Jahres zusammen mit einer Steuererklärung an das Finanzamt abführen. Und auch hier gilt: Wer mehr als 8.130 Euro im Jahr verdient, muss Einkommensteuer zahlen.

Kann ich auch zu viel Geld verdienen?

Was muss ich beachten, wenn ich mehrere Nebenjobs kombinieren möchte?
Wer nicht über 450 Euro im Monat verdient, muss sich um Sozialversicherungsabzüge keine Sorgen machen. Auch wer nur kurzfristig mehr verdient (dafür dann im nächsten Monat weniger) oder für einen überschaubaren Zeitraum zwei Jobs hat (weniger als 50 Tage im Jahr), muss nicht mit Abzügen rechnen bzw. kann sich diese am Ende des Jahres zurückholen. Wer einen voll sozialversicherungspflichtigen Job (also über 450 Euro) und einen Minijob hat, dem werden beide Einkommen miteinander verrechnet. In diesem Fall sollten auch beide Arbeitgeber Bescheid wissen, damit spätestens am Ende des Jahres alles reibungslos klappt.

Kann ich als Studierender eigentlich auch zu viel Geld verdienen? 
Wer mehr als 450 Euro monatlich verdient oder über 8.130 Euro Jahreseinkommen hat, der muss mit steuerlichen Abzügen und mit Beiträgen zur Sozialversicherung rechnen. Da die steuerlichen Abzüge prozentual zunehmen (bis 850 Euro liegen sie in der Gleitzone), sind diese erst einmal nicht so relevant. Die Sozialversicherungen allerdings können das Netto ganz schön schröpfen. Wer beispielsweise 530 Euro brutto verdient, hat am Ende des Monats genauso viel auf dem Konto wie jemand, der einen 450-Euro-Job hat. Das zusätzliche Geld fließt also direkt in die Sozialversicherungen.

Muss ich als BAföG-Empfänger auf Besonderheiten achten?
BAföG-Empfänger dürfen nur 4.880 Euro im Jahr dazu verdienen. Wer mehr verdient, der läuft Gefahr, dass seine Förderung gestrichen wird. Relevant ist das Einkommen im Bewilligungszeitraum, der im Regelfall 12 Monate beträgt. Besonders strikt ist hier auch die 20-Stunden-Regel. Wer mehr arbeitet, der verliert seinen Anspruch auf Förderung. Diese Grenzen gelten allerdings nur für Unverheiratete und Studierende ohne Kind. Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte einen der vielen BAföG-Rechner im Netz nutzen oder sich direkt beim zuständigen Amt informieren. Ab dem 1. Januar 2015 gilt der Mindestlohn, das bedeutet, dass mit weniger Arbeitszeit 450 Euro an Verdienst erreicht werden. Eventuell muss vertraglich festgelegte monatliche Arbeitszeit verringert werden, um keine Kürzungen beim BAföG zu riskieren.

Kann meine Uni in mein Jobverhältnis eingreifen?

Sollte ich als Student auf einen Arbeitsvertrag bestehen? 
Jeder Studierende braucht einen Arbeitsvertrag. Es gibt so viele Dinge, die schriftlich geregelt werden müssen: Was passiert, wenn ich krank werde? Wie viele Tage habe ich Urlaub? Verfüge ich als geringfügig Beschäftigter über Kündigungsschutz? Und ganz besonders: Bekomme ich eventuelle Überstunden ausbezahlt? Leider werden besonders Studierende immer wieder ausgenutzt. Sie bleiben unbezahlt länger, müssen ad hoc für jemanden einspringen oder bekommen den Urlaub nicht bezahlt. Das muss man nicht mit sich machen lassen – wenn es im Arbeitsvertrag geregelt ist. Viele haben jedoch aufgrund der hohen Zahl an Mitkonkurrenten Angst nachzufragen. Das sollte man aber auf jeden Fall immer tun: Immerhin geht es hierbei nicht nur um das geschäftliche Vertrauen, sondern vor allem um das eigene Geld.

Nehmen wir an, ich habe mein Studium erfolgreich beendet und fange nun eine Festanstellung in Vollzeit an. Nebenbei bleibt mir zum Beispiel am Wochenende noch ein wenig Zeit, die ich mit Studentenjobs füllen möchte – muss ich bei dem Übergang etwas beachten?
Wer sein Studium beendet, profitiert zunächst einmal nicht mehr von den studentischen Privilegien. Zum Beispiel kann er nicht mehr familienversichert sein. Dafür gelten auch die Einkommensgrenzen und die maximale Arbeitszeit pro Woche nicht mehr. Wer Vollzeit arbeitet und nebenbei noch einen kleinen Nebenjob hat, der darf nicht mehr als 450 Euro pro Monat dazuverdienen. Sonst wird das Einkommen in einer ungünstigen Steuerklasse versteuert. Außerdem muss die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche beachtet werden. Diese darf nur unter besonderen Umständen überschritten werden. Ebenso ist es wichtig, dass der Hauptarbeitgeber über die Nebentätigkeit informiert wird. Er möchte ja nicht, dass seine Aushilfe bspw. in einem Konkurrenzunternehmen anfängt.

Kann meine Uni eigentlich in mein Jobverhältnis eingreifen? 
Solange man die Termine an der Hochschule erfolgreich wahrnimmt, steht dem Nebenjob nichts im Wege. Brenzlig wird es, wenn Studenten sich zum Beispiel zur Klausur krank melden, um zu arbeiten. Wenn die Uni dem ärztlichen Attest keinen Glauben schenkt, wird ein Attest vom Amtsarzt verlangt. In der Regel bekommt man dann unangenehme Probleme.Generell muss die Hochschule auf berufliche Pflichten keine Rücksicht nehmen. Im Regelfall werden die Prüfungstermine so frühzeitig bekannt gegeben, dass es eigentlich kein Problem sein sollte, seine Arbeitszeit zu verlegen, bzw. dem Arbeitgeber abzusagen.Ob hingegen der Arbeitgeber auf Hochschultermine Rücksicht nimmt, liegt an ihm. Da er weiß, dass seine studentischen Hilfskräfte "hauptberuflich" studieren, sollte er allerdings darauf achten, da er sonst das Betriebsklima verschlechtert.

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