BAföG-Folgeantrag: Was du bei der Antragsstellung beachten musst
Den Folgeantrag musst du zwei Monate vor Semesterstart einreichen. | Foto: Alexas-Fotos/pixabay
BAföG-Folgeantrag: auf keinen Fall vergessen
Wenn du schon einmal einen BAföG-Antrag gestellt hast, weißt du, dass das ein ziemlicher bürokratischer Aufwand ist. Und leider wird dieser dich auch durch dein Studium begleiten. Denn einmal Antrag stellen und BAföG beziehen ist leider nicht. Nach deinem Erstantrag musst du jedes Jahr einen neuen Antrag stellen, den sogenannten BAföG-Folgeantrag. Was du dabei beachten musst und an welche Fristen du dich halten solltest, um pünktlich zum neuen Semester dein Geld zu bekommen, erklären wir dir hier.
Was ist der BAföG-Folgeantrag?
Ähnlich wie beim Wohngeld musst du jedes Jahr aufs Neue einen Antrag stellen, um auch für das folgende Jahr weiterhin Bezüge zu bekommen. Und genau diese Funktion erfüllt der BAföG-Folgeantrag. Er garantiert, dass du auch im kommenden Jahr deine gesetzliche zugesicherte Unterstützung bekommst.
BAföG-Folgeantrag: Gibt es Unterschiede zum Erstantrag?
Einen wirklich großen Unterschied zwischen dem Erst- und dem Folgeantrag gibt es nicht. Der Folgeantrag ähnelt dem ersten fast eins zu ens – lediglich deinen Lebenslauf brauchst du nicht erneut einreichen. Beachte aber, dass du ab dem vierten Semester deine Leistungsnachweise beifügen musst. Bei unzureichendem Credit Points liegt kein BAföG-Anspruch mehr vor, im schlimmsten Fall verlierst du deinen Anspruch auf Ausbildungsförderung sogar komplett..
Das heißt nicht zwangsläufig, dass deine Zahlungen für immer verfallen. Du musst die verpassten Leistungen aus dem vierten Semester im folgenden Semester nachholen. Das bedeutet für dich dann doppelten Stress: Es reicht nämlich nicht, am Ende des fünften Semesters wieder auf dem Stand des vierten zu sein.
Nebenjob gesucht?
Passende Stellenanzeigen
Du bist auf der Suche nach einem Nebenjob? Im UNICUM Karrierezentrum findest du viele offene Stellen, mit denen du dir etwas dazuverdienen kannst.
Je früher, desto besser!
Du kennst es vielleicht vom Vertrag im Fitnessstudio: Da vergisst du eben mal den Vertrag zu kündigen und zack – müssen für die nächsten zwölf Monate wieder Gebühren gezahlt werden. Beim BAföG-Folgeantrag ist die Situation ähnlich, nur, dass dir hier dann das Geld und damit eine wichtige Einkommensquelle fehlt. Vergisst du, den Antrag rechtzeitig einzureichen, kann das für dich große Probleme bedeuten: Im schlimmsten Fall kann es sein, dass du mehrere Monate ohne BAföG auskommen musst.
Aber keine Bange – der Anspruch verfällt nicht endgültig. Nachdem die Unterlagen eingegangen und bearbeitet wurden, wird dir das noch ausstehende Geld nachgezahlt. Deshalb empfehlen wir dir, mindestens zwei Monate vor der Bewilligungsfrist die Unterlagen einzureichen, damit du in keiner Notsituation landest. Reichst du deine Unterlagen rechtzeitig ein, ist die Unterstützung dementsprechend auch vor dem Gesetz gesichert.
UNICUM Tipp
Bequem BAföG Online beantragen
Mit Hilfe von meinBafög kannst du einfach prüfen, ob du BAföG-Anspruch hast und über 5 Stunden Zeit sparen:
✔️ kostenlose Anspruchsprüfung
✔️ persönlicher Ansprechpartner
✔️ Live BAföG-Rechner
TIPP: Deinen BAföG-Erstantrag kannst du online stellen. Der Folgeantrag muss aber trotzdem ganz klassisch beim Amt eingereicht werden.
Vorsicht: Unterschiedliche Fristen an FH und Uni beachten!
Viele Studierenden verwechseln häufig die Einreichfristen der Unis und der FHs. Die sind nämlich minimal verschoben. Vertauschst du die Fristen und reichst die Dokumente zu spät ein, musst du, wie oben beschrieben, mit Verzögerungen rechnen.
Wintersemester
Semesterbeginn an den Unis im Wintersemester ist generell der 1. Oktober. Du musst also spätestens bis zum 31. Juli deine Unterlagen eingereicht haben. An der FH geht das Semester aber schon am 1. September los. Dementsprechend musst du auch früher deinen Antrag einreichen – also bis zum 30. Juni.
Sommersemester
Da das Sommersemester an den FHs schon am 1. März beginnt, solltest du deine Unterlagen bis zum 31. Dezember abgegeben haben. An den Unis geht es am 1. April los, daher solltest du den Folgeantrag bis zum 31. Januar gestellt haben.
Tipp
Um die Fristen auf keinen Fall zu verpassen, erstellst du dir am besten mehrere Erinnerungen auf deinem Handy, Laptop, Tablet etc. Oder ganz altmodisch: Einfach einen guten alten Post-it-Zettel an den Kühlschrank oder die Pinnwand kleben.
FAQ: Häufige Fragen
Der BAföG-Folgeantrag im Überblick
- Der BAföG-Folgeantrag ist ein Antrag, den du nach deinem Erstantrag stellst.
- Dein BAfög-Anspruch wird jährlich festgelegt und immer wieder neu berechnet. Deswegen musst du jedes Jahr einen BAföG-Folgeantrag stellen.
- Zu den Nachweisen, die du den Formularen beifügen musst, gehören unter anderem Leistungsnachweise, Kontoauszüge, eine Immatrikulationsbescheinigung und Einkommensnachweise von dir und deinen Eltern.
- Je früher du den Folgeantrag stellst, desto besser!
- Setze dir auf jeden Fall eine Erinnerung und beachte die Fristen, damit du rechtzeitig zum Semesterstart dein Geld bekommst.
Das könnte dich auch interessieren
Es ist gar nicht so leicht, bei all den Fristen und Formblättern den Überblick zu behalten. Deswegen haben wir dir weitere wichtige Infos rund um das Thema BAföG zusammengestellt.
BAföG-Antrag: Alle Infos für die Antragstellung 2024
Jetzt lesenBAföG Verlängerung: So bekommst du länger BAföG
Jetzt lesenBAföG Gesetz: Die wichtigsten Richtlinien im Überblick
Jetzt lesenArtikel-Bewertung:
Anzahl Bewertungen: 43