Netflix Account teilen: Ist das legal?

Marvin Kesper - 16.03.2021

Netflix Account teilen

Du möchtest beim Netflixen Geld sparen? Wir erklären dir, ob und wie du dir deinen Netflix Account teilen kannst. | Foto: Freestocks.org/Unsplash

Basis-, Standard- oder Premium-Abo?

Netflix bietet zu verschiedenen Preisen unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten an. Wenn du dich für die Basisversion von Netflix entscheidest, zahlst du mit 7,99 Euro zwar den niedrigsten Preis, bekommst dafür allerdings die Serien nicht in HD-Qualität ausgespielt und kannst auch nur auf einem Gerät netflixen. Möchtest du zum Beispiel einen Film gucken, während dein Mitbewohner im anderen Zimmer seine Serie anschauen möchte, ist das mit der Basisversion nicht möglich. Ziemlich nervig, wenn derjenige, mit dem du deinen Netflix Account teilen möchtest, ein wahrer Serienjunkie ist und Binge-Watching sein größtes Hobby ist. Etwas besser klappt es da schon mit der Standard-Version von Netflix. Hier zahlst du zwar 12,99 Euro im Monat, kannst dafür aber deine Filme und Serien in HD-Qualität angucken und sogar mit bis zu zwei Geräten gleichzeitig streamen. Kein Problem also, wenn ihr in eurer WG oder in der Familie nicht einig seid, was bei Netflix laufen soll. Einfach ab ins andere Zimmer und die eigenen Serien gucken! Für größere WGs oder Familien bietet Netflix ein noch umfassenderes Paket an. Mit dem Premium-Abo können bis zu vier Personen gleichzeitig mit einem Account auf den Streaming-Dienst zugreifen. Dazu kommt, dass die meisten Serien sogar in Ultra-HD ausgespielt werden. Perfekt also, wenn du dich zu Hause mal wieder gar nicht mit deinen Mitbewohnern einigen kannst. Mit dem Premium-Abo seid ihr da auf jeden Fall auf der sicheren Seite und durch vier geteilt sind es auch nur knapp 4,50 Euro pro Person im Monat.

Netflix Account teilen: Erlaubt oder verboten?

Sich mit mehreren Leuten einen Netflix Account zu teilen, klingt verlockend für jeden, der etwas Geld sparen möchte. Doch ist das überhaupt legal? Schließlich ist Netflix ein gewinnorientierter Konzern, der am liebsten so viele zahlende Kunden wie möglich für sich gewinnen möchte. Sollten sich allerdings alle der circa 150 Millionen Netflix-User weltweit jeweils in Vierergruppen zusammenfinden, um sich einen Account zu teilen, würde das für das Unternehmen enorme Einbußen bedeuten. Damit solch ein Szenario nicht eintritt, hat Netflix in seinen Nutzungsbedingungen vorgesorgt. Unter Punkt 4.2 der Nutzungsbedingungen von Netflix heißt es nämlich: "Der Netflix-Dienst und sämtliche Inhalte, die über den Dienst angesehen werden, sind ausschließlich für Ihre persönliche und nicht kommerzielle Nutzung bestimmt und dürfen nicht mit Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, geteilt werden." Ulrich Kulke, Rechtsanwalt für IT- und Wirtschaftsrecht, ordnet die Artikel aus den Nutzungsbedingungen ein: "Aus den Netflix Nutzungsbedingungen folgt, dass der Netflix Dienst und sämtliche Inhalte, die über den Dienst angesehen werden, nur mit Personen, die im gleichen Haushalt leben, geteilt werden dürfen. Darunter fallen Familien genauso wie Wohngemeinschaften", erklärt Ulrich Kulke.  Dein Netflix Account ist also haushaltsgebunden und du darfst ihn nur mit jemandem teilen, mit dem du auch zusammen wohnst. Dabei ist es egal, ob es deine Familie, Mitbewohner oder dein Partner/deine Partnerin ist. Doch Vorsicht: Netflix verlangt von dir, dass du zu jeder Zeit die Kontrolle über dein Konto und die Geräte, auf denen das Konto verwendet wird, hast. So muss dich dein Netflix-Partner an seinen Fernseher, Laptop, Spielekonsole oder Handy lassen, wenn er deinen Netflix Account mitbenutzen möchte. Außerdem besagt Punkt fünf der Nutzungsbedingungen weiterhin, dass du das Passwort beziehungsweise die Kontoangaben zur gewählten Zahlungsart nicht an Dritte weitergeben solltest. Du musst die Daten an dem Gerät desjenigen, mit dem du dein Konto teilen möchtest, selbst eingeben. Außerdem bist du als Kontoinhaber für alles verantwortlich, was jegliche Mitbenutzer deines Accounts machen. Du haftest also auch dafür, wenn dein Sub-User auf die Idee kommen sollte, Raubkopien von Netflix-Inhalten zu erstellen.

Account-Sperrung bei Verstößen

Trotz der Bedingung, dass ein Netflix-Account nur innerhalb des Haushaltes geteilt werden darf, ist bislang kein Fall bekannt, indem User, die dagegen verstoßen, bestraft wurden. Der Konzern behält es sich jedoch vor, dagegen vorzugehen, wie es Punkt 4.6 der Nutzerbedingungen regelt: "Falls Sie gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen oder den Dienst auf illegale oder betrügerische Weise nutzen, sind wir befugt, Ihre Nutzung unseres Dienstes zu kündigen oder einzuschränken." Im Oktober 2019 kündigte der Konzern außerdem an, aktiv gegen Passwort-Sharing vorzugehen. Wie Netflix das machen möchte, verrieten sie jedoch nicht und bisher sind auch noch keine Bestrafungen wegen Passwort-Sharing bekannt. Solltest du aber dabei erwischt werden, wie du einen Netflix-Account regelwidrig teilst, kann das eine Sperrung deines Kontos nach sich ziehen. "Darüber hinaus ist es rein theoretisch auch möglich, dass Netflix von dem jeweiligen Nutzer Schadensersatz fordert. Dafür aber müsste Netflix einen entsprechenden konkreten Schaden geltend machen. Alleine die rein theoretische Möglichkeit, dass jemand ohne eigenen Account einen Nutzungsvertrag mit Netflix abschließen könnte, reicht für einen konkreten Schaden aber nicht aus", schätzt Kulke die gesetzliche Lage ein. Um jedoch gar nicht in die Gefahr einer Account-Sperrung zu kommen, solltest du deinen Netflix Account nur innerhalb deines Haushaltes teilen. Auch Ulrich Kulke rät von einer vertragswidrigen Nutzung ab: "Unter den derzeit gegebenen Voraussetzungen dürfte es eher nicht realistisch sein, dass Netflix gegen das Teilen seiner Accounts tatsächlich mit Schadensersatzklagen gegen die jeweiligen Nutzer vorgeht. Uns sind auch keine entsprechenden Verfahren bekannt, sodass auch nicht genau gesagt werden kann, wie die Gerichte damit umgehen würden, zum Beispiel welche Anforderungen ein Gericht beispielsweise an das Darlegen eines konkreten Schadens stellen würde. Wir raten aber in jedem Fall davon ab, den Account in vertragswidriger Weise mit Personen zu teilen, die nicht im Haushalt des Nutzers leben."

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