Schwangerschaftsabbruch: Beratung, Ablauf, Termine

Sandra Ruppel - 23.02.2018

Schwangerschaftsabbruch

Schwangerschaftsabbruch: Kein Entschluss, den man einfach so trifft | Foto: Unsplash/Roberto Nickson

Ungewollt schwanger: Was jetzt?

Schwanger zu sein, gehört für eine Frau wohl zu den krassesten Dingen, die so passieren können. Für viele ist es das größte Glück – wenn die Schwangerschaft jedoch ungewollt ist, kann es die größte Katastrophe sein, die man bis dahin erlebt hat. Etwa 95.000 Frauen haben sich 2016 in Deutschland entschieden, ihre Schwangerschaft abzubrechen. Die Gründe für die Entscheidung sind vielfältig und sehr persönlich. Aber einige Punkte geben besonders häufig den Ausschlag für den Entschluss, eine ungeplante Schwangerschaft zu beenden: "In unserer Jahresstatistik 2016 waren die am häufigsten genannten Gründe Ausbildung und berufliche Situation, abgeschlossene Familienplanung und familiäre und partnerschaftliche Probleme", sagt Ärztin Dorothee Kleinschmidt, die auch als Familientherapeutin und Beraterin bei pro familia tätig ist.

Schwangerschaftsabbruch: Was du vorher wissen musst

In Deutschland ist aktuell jede Frau, die einen Schwangerschaftsabbruch für sich will, dazu verpflichtet, zuerst zu einer Schwangerschaftskonfliktberatung in einer anerkannten Beratungsstelle zu gehen. Denn nach Paragraph 218 des Strafgesetzbuches ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland immer noch strafbar. Der Eingriff bleibt nach Paragraf 219 aber straffrei, wenn man einen Beratungsschein vorweisen kann. Zwischen der Beratung und dem medizinischen Eingriff müssen dann außerdem noch drei volle Tage liegen. Das bedeutet: Wer zum Beispiel am 1. Dezember das Beratungsgespräch hatte, kann den Termin beim Frauenarzt oder der Frauenärztin zum Schwangerschaftsabbruch erst am 5. Dezember ausmachen.

Schwangerschaft abbrechen: Wie man einen Arzt findet

Bei der Schwangerschaftskonfliktberatung bekommt man aber nicht nur den nötigen Beratungsschein, sondern – und das ist mindestens genauso entscheidend – eine Liste von Ärzten und Arztpraxen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. "Mit diesen Adressen können die Frauen dann einen Termin für den Eingriff vereinbaren", erklärt Kleinschmidt.

Ohne die Listen der Beratungsstellen überhaupt einen Arzt oder eine Ärztin zu finden, die den Eingriff vornehmen, ist ziemlich schwierig. Für Ärzte ist es nämlich ein Risiko, öffentlich zu machen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Zuletzt hat das die Frauenärztin Kristina Hänel zu spüren bekommen, ihr Fall wurde heiß diskutiert. Die Ärztin aus Gießen hatte auf ihrer Praxis-Homepage aufgeführt, dass sie Schwangerschaftsabbrüche macht. Da diese medizinische Leistung (in den meisten Fällen von der Patientin selbst) bezahlt werden muss, wurde Hänel ihr Hinweis als Werbung für den Eingriff ausgelegt. Und Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist nach Paragraf 219a in Deutschland gesetzlich verboten.

Etwas, das auch Dorothee Kleinschmidt kritisch sieht: "Das ist nicht das erste Mal, dass Ärzte und Ärztinnen verklagt und zu Geldbußen verurteilt worden sind. Der Paragraf 219a, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet, ist übrigens ein altes Gesetz aus dem Jahr 1933. Das ist nicht mehr zeitgemäß", sagt sie. "Der Eingriff ist nicht illegal. Es ist also absolut unverständlich, warum Ärzte den Abbruch zwar machen, aber nicht öffentlich dazu stehen können."

Dass Ärzte in Deutschland mit Konsequenzen rechnen müssen, wenn sie öffentlich machen, dass sie Abbrüche durchführen, hat aber auch noch einen anderen Effekt: Dadurch, dass Frauen im Grunde auf die Arztliste der Beratungsstellen angewiesen sind, wird zum einen ihr Recht auf Information eingeschränkt. Zum anderen haben sie aber auch keine Chance, sich den Arzt oder die Ärztin frei auszusuchen, der oder die den Eingriff machen soll.

Das sieht auch Dorothee Kleinschmidt so: "Wäre es, wie in Österreich, im Internet leicht herauszufinden, welche Ärzte Schwangerschaftsabbrüche durchführen, könnten sich Frauen selbstständig erkundigen und eine entsprechende Praxis auswählen", sagt die pro familia-Beraterin und ergänzt: "Durch den komplizierten Zugang ist das Recht der Frau auf Information und zeitnahe Versorgung eingeschränkt."

Schwangerschaftskonfliktberatung: Wie läuft die Beratung ab?

Obwohl die Diskussion über die Paragrafen 218 und 219 seit Kristina Hänel neu entflammt ist, gelten die Bestimmungen aber aktuell noch. Das bedeutet: Wenn eine Frau feststellt, dass sie schwanger ist, das Kind aber nicht bekommen und die Schwangerschaft deshalb abbrechen möchte, muss sie zur Schwangerschaftskonfliktberatung gehen. Aber wie läuft so eine Beratung überhaupt ab? Was wird dort besprochen? Worauf muss man sich einstellen? Und mit welcher Einstellung kommen Frauen zu der Beratung?

"Während einige Frauen die Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch als selbstverständliches Recht begreifen, kommen andere mit der Erwartung, dass sie sich rechtfertigen und ihre Beweggründe vertreten müssen", erzählt Dorothee Kleinschmidt. Sie betont: "pro familia tritt für die selbstbestimmte Entscheidung der Frau ein. Daher klären wir bereits zu Beginn der Beratung darüber auf, dass die Frau auf Wunsch im Anschluss an das Gespräch eine Beratungsbescheinigung erhält." Sie sagt: "Die Frau sollte das Gefühl haben, offen über ihre Gedanken, Gefühle und Ambivalenzen reden zu können. Wir gehen respektvoll mit den Lösungen um, die die Frau für sich gefunden hat und erlauben uns kein Urteil über ihre Entscheidung."

"Die Frau muss nicht über ihre Beweggründe für einen Abbruch sprechen"

Was aber, wenn man gar kein Interesse an einer Beratung hat? Was, wenn man schon sicher für sich entschieden hat, dass man das Kind nicht bekommen will? "Die Frau muss sich  nicht zwingend auf die Beratung einlassen", so die Familientherapeutin. "Das ist gesetzlich geregelt: Wenn eine Frau nicht über ihre Beweggründe sprechen will, kann sie auch so eine Beratungsbescheinigung bekommen", so Kleinschmidt. "Diese Gewissheit ist für einige ganz wichtig. Manche Gründe für die Entscheidung sind so intim und privat, dass die Frau darüber nicht sprechen möchte. Vor allem nach Gewalterfahrung oder gar nach Vergewaltigung  kann es für die Frau von Bedeutung sein, selber zu entscheiden wann und mit wem sie über das Erlebte sprechen möchte", weiß die Beraterin.

Schwangerschaftsabbruch bei Minderjährigen: Geht das?

Was ist eigentlich, wenn die Schwangere unter 18 ist? Brauchen Jugendliche die Zustimmung der Eltern, um einen Schwangerschaftsabbruch machen zu können? "Das hängt vom Alter der jungen Frau ab", so Kleinschmidt. "Rechtlich ist es für Jugendliche unter 14 Jahren kaum möglich, einen Abbruch zu machen, ohne dass die Eltern zustimmen. Ab 16 Jahren wird meist davon ausgegangen, dass die Jugendliche selbst entscheiden kann, ob sie einen Abbruch möchte", sagt die Ärztin.

"Zwischen 14 und 16 Jahren gibt es einen Ermessensspielraum: Kann die Jugendliche den Eingriff verstehen? Kann sie die Konsequenzen abwägen? Es kann auch passieren, dass der Narkosearzt ohne die Zustimmung der Eltern keine Narkose durchführt", weiß Kleinschmidt. "Das kann zu einer zusätzlichen Hürde werden."

Und wie geht es in so einem Fall weiter? "Wenn die Eltern einem Abbruch nicht zustimmen wollen, kann ein Gericht statt der Eltern die Entscheidung treffen", so die Beraterin. "Aber das ist ein komplizierter Weg und es kann zu Verzögerungen kommen. Besonders schwierig ist es, wenn die Jugendliche gegen den erklärten Willen der Eltern die Schwangerschaft abbricht und dann weiterhin in der Familie lebt." Das weiß Kleinschmidt aus Erfahrung: "In solchen Fällen braucht man viel Begleitung und am besten ist es, zwischen den Konfliktparteien zu vermitteln und eine Eskalation zu vermeiden."

Schwangerschaft abbrechen: Zwei Methoden

Insgesamt gilt also, egal, wie sicher man sich seiner Entscheidung ist und egal, welche Gründe man für den Wunsch nach einem Schwangerschaftsabbruch hat – zum Beispiel, weil man noch minderjährig ist, man noch mitten in Studium oder der Ausbildung steckt oder einfach keine Kinder möchte – die Beratung gehört mit dazu. Obwohl sie vorgeschrieben ist, kann sie auch eine Chance sein und Unterstützung bieten. Außerdem kann man hier nicht nur über eigene Bedenken und Gefühle sprechen, sondern es gibt auch schon eine erste medizinische Aufklärung über den Ablauf des Schwangerschaftsabbruchs selbst: "Zum einen gibt es den operativen Abbruch, zum anderen den medikamentösen Abbruch", so Kleinschmidt. "Wenn die Frau die medikamentöse Methode wählt, kann sie die Tabletten auch zu Hause einnehmen, das ist inzwischen in Deutschland erlaubt." Die Ärztin erklärt weiter: "Die Frau nimmt zwei verschiedene Medikamente ein. Mit dem ersten wird der Abbruch eingeleitet, aber die Frau spürt noch nicht so viel davon", so Kleinschmidt. "Nach zwei Tagen nimmt sie das zweite Medikament. Dadurch werden Kontraktionen und Blutungen der Gebärmutter ausgelöst. Bei 80 Prozent der Frauen erfolgt in den ersten vier Stunden nach Einnahme der zweiten Tabletten der Abbruch der Schwangerschaft", sagt die Ärztin und Beraterin.

Mögliche Nachwirkungen eines Schwangerschaftsabbruchs

Die Entscheidung, eine Schwangerschaft zu beenden, ist zweifelsohne eine der schwierigsten Entscheidungen überhaupt. Und besonders, wenn eine Frau sich zu einem Abbruch entschließt, weil sie denkt, keine andere Möglichkeit zu haben, kann ein Abbruch Folgen haben: "Manchmal kann es dazu kommen, dass Frauen den Abbruch psychisch als sehr belastend empfinden", weiß Kleinschmidt. "Das ist eher dann der Fall, wenn sich die Frau durch die äußeren Umstände dazu gezwungen fühlt, die Schwangerschaft abzubrechen, obwohl sie das Kind gern bekommen hätte."

Kleinschmidt betont abschließend aber auch: "Das Bild allerdings, dass es nach einem Abbruch sehr oft zu psychischen Problemen bei der Frau kommt, können wir nach unseren Erfahrungen und Untersuchungen nicht bestätigen. Natürlich ist es ein Lebensereignis, nach dem man nicht einfach wieder zur Tagesordnung übergeht. Aber sehr viele Frauen sind sich sicher, dass es für sie die richtige Entscheidung war."

Alle Informationen zum Ablauf im Überblick:

  • Die Schwangerschaft wird durch einen Schwangerschaftstest und einen Termin beim Gynäkologen festgestellt.
  • Der Termin bei der Schwangerschaftskonfliktberatung ist gesetzlich vorgeschrieben. Hier kann über alle Bedenken, Sorgen und Ängste rund um die Schwangerschaft und einen möglichen Abbruch gesprochen werden – muss aber nicht. Die Beratung kann auf Wunsch auch anonym stattfinden, man muss seinen Namen nicht nennen. Es ist auch möglich, mit einer Begleitperson zu dem Termin zu kommen.
  • Der Schwangerschaftsabbruch kann nur stattfinden, wenn man einen Beratungsschein hat. Von der Beratungsstelle bekommt man auch eine Liste mit Arztpraxen, in denen Abbrüche durchgeführt werden.
  • Nach dem Beratungstermin muss man drei volle Tage warten, bevor man den Abbruch beim Gynäkologen durchführen lassen kann. In der Regel findet 24 Stunden vor dem Eingriff nochmal eine medizinische Voruntersuchung in der Praxis statt.
  • Es gibt zwei Möglichkeiten: Den medizinischen Abbruch durch Tabletten und den operativen Abbruch, bei dem auch eine Narkose durchgeführt wird.
  • Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche möglich, also 12 Wochen nach Befruchtung der Eizelle. Deshalb ist es wichtig, schnell zu handeln, wenn man einen Abbruch möchte. Die Frist von 12 Wochen gilt auch, wenn eine es eine kriminologische Indikation für den Abbruch gibt, wenn die Schwangerschaft also durch eine Straftat wie eine Vergewaltigung entstanden ist. Wenn es eine medizinische Indikation für einen Abbruch gibt, zum Beispiel weil die Gesundheit oder die Psyche der Mutter gefährdet wäre, wenn sie das Kind bekommt, ist es auch nach der 12. Schwangerschaftswoche noch möglich, die Schwangerschaft abzubrechen.
  • Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch muss die Patientin in der Regel selbst tragen. Sie belaufen sich auf 200 - 570 Euro, je nach Praxis.
  • Weitere Informationen rund um den Schwangerschaftsabbruch und Genaueres zu den Kosten findest du auch unter: www.profamilia.de/schwangerschaftsabbruch.pdf
  • Ausnahmefälle und weitere Informationen zur Gesetzeslage findest du unter: www.bmfsfj.de/schwangerschaftsberatung218.pdf

Anerkannte Beratungsstellen sind zum Beispiel:

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