Erklärung zur Barrierefreiheit für die UNICUM-Portale
Stand der Erklärung: 01.12.2025
Gültig für die folgenden Webangebote der UNICUM Stiftung gGmbH:
1. Einleitung
UNICUM ist bemüht, seine Online-Portale im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle oben genannten Webauftritte der UNICUM Stiftung gGmbH (im Folgenden „UNICUM-Portale“).
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die UNICUM-Portale sind nach einer stichprobenartigen Überprüfung der Startseiten und zentralen Navigationsbereiche teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar.
Es bestehen in mehreren Bereichen noch Barrieren, die vor allem:
- die Nutzung mit Screenreadern,
- die ausschließlich tastaturbasierte Bedienung,
- sowie die Nutzung für Menschen mit Sehbehinderungen (z. B. Kontraste, Struktur)
einschränken können.
Eine vollständige, normbasierte BITV-Prüfung durch eine externe Stelle hat bislang noch nicht stattgefunden, ist aber vorgesehen.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Auf Basis einer technischen und redaktionellen Selbstbewertung (vor allem der Startseiten der vier Portale) wurden insbesondere folgende Barrieren festgestellt:
3.1 Bilder und Alternativtexte
- Die Portale verwenden zahlreiche Bild- und Teaser-Elemente (z. B. Titelbilder, Teaser für Ratgeberartikel, Job-Teaser). Auf mehreren Seiten werden diese Bilder im Code nur allgemein als „Image“ oder mit sehr knappen Alternativtexten ausgegeben.
- Dadurch sind Inhalte für Screenreader-Nutzende nicht immer eindeutig erfassbar.
Geplante Maßnahmen:
- Systematische Durchsicht der Bilddatenbanken auf allen Portalen
- Nachpflege / Überarbeitung der Alternativtexte mit Fokus auf inhaltlicher Aussage statt rein dekorativer Beschreibung
3.2 Struktur und Überschriften
- Grundsätzlich sind Überschriftenstrukturen vorhanden (z. B. „UNICUM.de – Alles fürs Studium“, „UNICUM ABI – das Portal…“, „Die Jobbörse für Berufseinsteiger…“).
- Teilweise sind jedoch Sprünge in der Hierarchie oder sehr viele optisch hervorgehobene, aber semantisch gleichrangige Überschriften vorhanden, was die Orientierung für Screenreader-Nutzende erschweren kann.
Geplante Maßnahmen:
- Überarbeitung der Überschriftenstruktur (h1–h6) nach semantischen Kriterien
- Konsistente Nutzung von Landmarks (z. B. <header>, <main>, <nav>, <footer>) und – wo sinnvoll – ARIA-Rollen
3.3 Navigation, Menüs und Tastaturnutzung
- Die Portale teilen sich überwiegend eine gemeinsame Navigation mit vielen verschachtelten Menüpunkten und Subportalen (UNICUM, UNICHECK, ABI, Karrierezentrum).
- Auf karriere.unicum.de ist bereits ein „Zum Hauptinhalt springen“-Link vorhanden; auf anderen Portalen ist ein vergleichbarer Skip-Link nicht auf allen Seiten erkennbar.
- Es ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht durchgängig sichergestellt, dass alle Menüs, Dropdowns und Suchfelder vollständig und intuitiv mit der Tastatur bedienbar sind.
Geplante Maßnahmen:
- Vereinheitlichung der Navigationsstruktur und Einführung konsistenter Skip-Links („Zum Inhalt springen“) auf allen Portalen
- Überarbeitung und Test der Tastaturbedienbarkeit (Fokusreihenfolge, sichtbarer Fokus, ESC-Verhalten bei Overlays usw.)
- Ergänzung fehlender ARIA-Attribute dort, wo komplexere Bedienelemente (z. B. Menüs, Filter, Modals) genutzt werden
3.4 Formulare, Suche und Filter
- Auf den Portalen kommen Suchfelder und Filterfunktionen zum Einsatz (z. B. Studiensuche auf UNICHECK, Jobsuche im Karrierezentrum).
- Nach derzeitigem Stand ist nicht für alle Eingabefelder sichergestellt, dass sie mit aussagekräftigen Beschriftungen (Labels) versehen und eindeutig mit ihrer Funktion verknüpft sind (z. B. „Was möchtest du studieren?“, „Was?“, „Wo?“).
Geplante Maßnahmen:
- Überarbeitung der Formulareingaben (Labels, for-Attribute, Feldgruppen)
- Eindeutige und sprechende Fehlermeldungen für Formulareingaben
- Test mit Screenreadern und Tastaturbedienung insbesondere für Suchmasken und Filter
3.5 Kontraste und visuelles Design
- Die Portale nutzen farbige Elemente (Teaserboxen, Buttons, Links), die in einigen Fällen möglicherweise nicht den Mindestkontrastanforderungen nach WCAG 2.1 AA entsprechen (z. B. Text auf farbigen Flächen, kleinere Schriftgrößen).
- Die konkrete Kontrastbewertung hängt von der jeweils eingesetzten Farbpalette auf Unterseiten ab; diese wurde bislang nur stichprobenartig geprüft.
Geplante Maßnahmen:
- Überprüfung der verwendeten Farbkontraste mit geeigneten Testwerkzeugen
- Anpassung von Text-, Hintergrund- und Akzentfarben an die WCAG-Kontrastanforderungen
3.6 Downloads, PDFs und eingebettete Inhalte
- Auf den Portalen können PDF-Dokumente und externe Inhalte (z. B. verlinkte Wettbewerbsseiten, ggf. eingebettete Medien) vorkommen.
- Ältere PDFs und teilweise eingebettete Inhalte sind voraussichtlich nicht vollständig barrierefrei (z. B. fehlende Tags, fehlende Alternativtexte, unzureichende Struktur).
Geplante Maßnahmen:
- Priorisierung wichtiger PDF-Dokumente und schrittweise Bereitstellung barrierefreier Versionen
- Beachtung von Barrierefreiheitskriterien bei neuen oder aktualisierten Dokumenten
3.7 Video-Inhalte
- Soweit auf den Portalen Videos zum Einsatz kommen, verfügen diese bislang nicht durchgängig über Untertitel, Audiodeskriptionen oder Texttranskripte.
Geplante Maßnahmen:
- Sukzessives Ergänzen von Untertiteln und – bei relevanten Inhalten – Textalternativen
- Vorgaben für neu produzierte Video-Inhalte zur barrierearmen Gestaltung
4. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 01.10.2025 erstellt und basiert auf:
- einer internen Selbstbewertung der oben genannten UNICUM-Portale
- einer stichprobenartigen technischen Prüfung (insbesondere der Startseiten und zentralen Navigationsbereiche)
Eine vertiefte BITV-Prüfung durch eine externe, spezialisierte Stelle ist vorgesehen und kann zu Anpassungen dieser Erklärung führen.
5. Feedback und Kontakt
Wenn du auf unseren Portalen auf Barrieren stößt oder Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte hast, melde dich bitte bei uns. Wir freuen uns über Hinweise, um unsere Angebote weiter zu verbessern.
Verantwortlich:
UNICUM Stiftung gGmbH
E-Mail: stiftung@unicum.de
Bitte gib in deiner Nachricht – soweit möglich – folgende Informationen an:
- um welches der Portale es geht (z. B. unicum.de, unicheck.unicum.de, abi.unicum.de oder karriere.unicum.de),
- die genaue URL der betreffenden Seite,
- welches Endgerät und welchen Browser du nutzt,
- eine kurze Beschreibung der Barriere (ggf. mit Screenshot).
6. Durchsetzungsverfahren
Solltest du der Ansicht sein, in deinen Rechten verletzt zu sein, weil unsere Webangebote nicht barrierefrei sind, und wir auf deine Rückmeldung nicht innerhalb von 4 Wochen reagieren oder keine für dich zufriedenstellende Lösung anbieten, kannst du dich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
bei der / dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Website:
https://www.schlichtungsstelle-bgg.de
E-Mail:
info@schlichtungsstelle-bgg.de
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte mit öffentlichen Stellen (und in der Praxis häufig auch mit anderen Stellen) im Zusammenhang mit Barrierefreiheit im Rahmen eines außergerichtlichen Verfahrens beizulegen.