Elternunabhängiges BAföG: So bekommst du es!

Pauline Sickmann - 18.01.2023

Elternunabhängiges BAföG

Foto: Halfpoint/Getty Images

Elternunabhängiges BAföG: 

Die staatliche Ausbildungsförderung BAföG bekommt nicht automatisch jede /-r, der/die ein Studium der eine Ausbildug aufnimmt. Ob du BAföG-berechtigt bist, entscheiden verschiedene Kriterien und es gibt bestimmte Voraussetzungen, die du erfüllen musst. Dazu gehört auch das Einkommen deiner Eltern. Warum das relevant ist und unter welchen Umständen du elternunabhängiges BAföG bekommen kannst, erklären wir dir hier. 

Was ist elternunabhängiges BAföG?

In der Regel gilt beim BAföG das Prinzip der familienabhängigen Förderung. Das bedeutet, dass normalerweise nicht nur dein Vermögen, sondern auch das Einkommen deiner Eltern bei der Entscheidung, ob du die Förderung bekommst, berücksichtigt wird. Das elternunabhängige BAföG ist davon eine Ausnahme: Unter bestimmten Umständen können Studierende die Förderung auch unabhängig von ihren Eltern bekommen.

Voraussetzungen: Wer bekommt BAföG elternunabhängig?

Zunächst musst du prüfen, ob du die allgemeinen BAföG-Voraussetzungen erfüllst, achte zum Beispiel auf den BAföG Freibetrag. Ist das der Fall, kannst du in Ausnahmefällen elternunabhängiges BAföG bekommen. Ein solcher Ausnahmefall liegt nach § 11 Abs. 3 des BAföG vor, wenn 

  • du ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchst.
  • du bei Beginn deines Ausbildungsabschnittes 30 Jahre oder älter bist.
  • du vor Beginn des zu fördernden Ausbildungsabschnittes bereits fünf Jahre deines Erwachsenenlebens erwerbstätig warst.
  • du vor Beginn des zu fördernden Ausbildungsabschnitts nach Abschluss einer mindestens dreijährige berufsqualifizierende Ausbildung drei Jahre (oder im Fall einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger) erwerbstätig warst.

Weitere Ausnahmen bestehen nach § 11 Abs. 2a des BAföG, 

  • wenn der Aufenthaltsort deiner Eltern unbekannt ist oder 
  • deine Eltern daran gehindert sind, in Deutschland Unterhalt zu leisten.

Was du in diesen verschiedenen Ausnahmefällen genau beachten musst, erklären wir dir im Folgenden im Detail.

Zweiter Bildungsweg

Wenn du nach einem mittleren Bildungsabschluss und einer Lehre ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchst, um dort dein Abitur nachzuholen, erhältst du dafür elternunabhängiges BAföG. Für ein eventuell anschließendes Studium musst du dann aber wieder elternabhängiges BAföG beantragen, sofern keine der anderen Ausnahmen auf dich zutreffen.

Fünfundvierzigstes Lebensjahr vollendet

In der Regel bist du nicht BAföG-berechtigt, wenn du bei Aufnahme deines Bachelors dein 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. Wenn du jedoch Ausnahmebestände erfüllst, die in  § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 bis 4 des BAföG festgelegt sind, kannst du trotz deines Alters gefördert werden. Im Gesetz heißt es dazu: "Einkommen der Eltern bleibt ferner außer Betracht, wenn der Auszubildende (...) bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 45. Lebensjahr vollendet hat".  

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du aus persönlichen oder familiären Gründen an der rechtzeitigen Aufnahme eines Studiums gehindert warst. Beispielsweise, weil du ein eigenes Kind unter 14 Jahren ohne Unterbrechung erziehen musstest und während dieser Zeit höchstens durchschnittlich 30 Wochenstunden erwerbstätig warst.  Auch wenn du infolge einer einschneidenden Veränderung deiner persönlichen Verhältnisse bedürftig geworden bist und noch keine Ausbildung, die nach dem BAföG Gesetz gefördert werden kann, berufsqualifizierend abgeschlossen hast, kannst du im gefördert werden, obwohl du über 45 Jahre alt bist. 

Wichtig ist allerdings: Die Ausnahmeregelungen greifen nur dann, wenn du unverzüglich nach Wegfall des Hinderungsgrund dein Studium beginnst.

Zeiten der Erwerbstätigkeit

Wenn du vor deinem Studium bereits längere Zeit erwerbstätig warst, kannst du nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und 4 des BAföG ebenfalls elternunabhängiges BAföG beantragen. Denn es wird dann davon ausgegangen, dass du auf finanziell auf eigenen Beinen stehst und deine Eltern keinen Unterhalt mehr zahlen müssen. 

Das gilt aber laut Gesetz aber nur, wenn du in dieser Zeit in der Lage warst, selbst für deinen Lebensunterhalt aufzukommen. Außerdem musst du bereits fünf Jahre lang erwerbstätig gewesen sein. Zwei Szenarien sind dabei möglich: Du kannst elternunabhängiges BAföG beantragen, wenn du nach deinem 18. Geburtstag für fünf Jahre erwerbstätig warst oder wenn du im Anschluss an eine dreijährige berufsqualifizierende Ausbildung drei Jahre gearbeitet hast. Wenn du eine kürzere Ausbildung gemacht hast, musst du entsprechend länger erwerbstätig gewesen sein. 

Angerechnet werden in diesem Fall unter anderem auch Freiwilligendienste wie der Bundesfreiwilligendienst oder Dienste nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz, die Betreuung eines Kindes im eigenen Haushalt unter 10 Jahren oder eines Kindes, das behindert oder auf Hilfe angewiesen ist, sowie Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz.

Weitere Gründe

Auch andere Gründe können dafür sorgen, dass du elternunabhängiges BAföG beantragen kannst. Wenn der Aufenthaltsort deiner Eltern unbekannt ist oder sie gehindert sind, in Deutschland Unterhalt zu zahlen, ist dies möglich. Diese Regelung ist in § 11 Abs. 2a des BAföG festgelegt. Dort heißt es: "Einkommen der Eltern bleibt außer Betracht, wenn ihr Aufenthaltsort nicht bekannt ist oder sie rechtlich oder tatsächlich gehindert sind, im Inland Unterhalt zu leisten."

Ein Beispiel dafür ist die politische Verfolgung deiner im Heimatland verbliebenen Eltern, die sie am Zahlen des Unterhalts hindert. Auch wenn du nachweisen kannst, dass dein Aufenthaltsort nicht bekannt werden darf, weil dir dann Gefahr für Leib und Leben oder eine Zwangsverheiratung droht, kannst du BAföG elternunabhängig bekommen. Und auch, wenn du Vollwaise bist, kannst du elternunabhängiges BAföG bekommen. 

Antrag: Wie du elternunabhängiges BAföG bekommst

Wenn du elternunabhängiges BAföG beantragen willst, musst du ganz regulär den BAföG-Antrag ausfüllen. Das zuständige Amt für Ausbildungsförderung prüft dann selbst, ob du die Förderung elternabhängig oder elternunabhängig erhältst. Wichtig ist es deshalb, dass du dem BAföG-Amt alle relevanten Informationen und Dokumente zur Verfügung stellst. 

Im Zweifelsfall kannst du dir vorher bei den Beratungsstellen deiner Hochschule Hilfe holen oder dich direkt mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung in Verbindung.  

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Höhe des elternunabhängigem BAföG

Wie hoch deine Förderung bei elternunabhängigem BAföG ist, richtet sich nach deiner Lebenssituation, etwa nach deinem Wohnort. Der Höchstsatz für Studierende liegt bei 934 Euro im Monat. Dazu sind Kranken- und Pflegeversicherung mit 109 Euro bezuschussbar.

Du lebst im Elternhaus Du lebst nicht im Elternhaus
511  € + 122 € = 633 € 812  € +122 € = 934 €

Wenn du zur Schule gehst, ist die maximale Förderung niedriger:

Ausbildungsart Du lebst im Elternhaus Du lebst nicht im Elternhaus
Weiterführende allgemeinbildende Schule, Berufsfachschule ab 10. Klasse, Fachoberschule nach abgeschlossener Berufsausbildung Keine Förderung 754 €
Berufsfach- sowie Fachschulklassen (mindestens zweijährig) und berufsqualifizierendem Abschluss 384 € 754 €
Fachoberschule nach abgeschlossener Berufsausbildung 596 € 858 €
Fachschulklasse nach abgeschlossener Berufsausbildung, Abendgymnasium sowie Kollegs 602 € 903 €

Rückzahlung von elternunabhängigem BAföG

Wie elternabhängiges BAföG ist auch die Hälfte der elternunabhängigen Förderung ein Geschenk. Die andere Hälfte ist ein Darlehen, das du zurückzahlen musst – mit der BAföG-Rückzahlung musst du erst fünf Jahre nach dem Ende der Förderung beginnen.

FAQ: Häufige Fragen zu elternunabhängigen BAföG

Wie bekomme ich elternunabhängiges BAföG?

Elternunabhängiges BAföG beantragst du beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, bekommst du die Förderung.

Wer kann elternunabhängiges BAföG beantragen?

Elternunabhängiges BAföG kannst du beantragen, wenn du studierst oder zur Schule gehst. Du bekommst die Förderung, wenn du  die Voraussetzungen erfüllst.

Wann kann ich elternunabhängiges BAföG beantragen?

Elternunabhängiges BAföG beantragst du genau so wie elternabhängiges BAföG mehrere Monate vor Beginn deiner Ausbildung. Das BAföG-Amt prüft, ob du eine der Voraussetzungen für elternunabhängiges BAföG erfüllst. 

Überblick: elternunabhängiges BAföG

  • Unter bestimmten Bedingungen kann BAföG elternunabhängig gewährt werden.
  • Elternunabhängiges BAföG kann auf dem zweiten Bildungsweg, bei Auszubildenden über 45 Jahren und in Zeiten der Erwerbstätigkeit gewährt werden.
  • Auch wenn deine Eltern aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen daran gehindert sind, dir Unterhalt zu leisten, oder sie deinen Aufenthaltsort nicht erfahren dürfen, kannst du BAföG elternunabhängig bekommen.
  • Elternunabhängiges BAföG wird auf dem gleichen Weg wie elternabhängiges BAföG beantragt. 
  • Elternunabhängiges BAföG muss zur Hälfte zurückgezahlt werden.

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