Abzocke im Gym? Darauf musst du beim Fitnessstudio-Vertrag achten!

Vor der Fitness steht der Fitnessstudio-Vertrag | Foto: Thinkstock/Anchiy
Vertragslaufzeit
Der zu zahlende Monatsbeitrag oder die Aufnahmegebühr richtet sich bei vielen Fitnessstudios nach der Laufzeit des Vertrages. Das heißt: Je länger du dich bindest, desto mehr Rabatt bekommst du. Juristisch gesehen ist eine Erstlaufzeit von bis zu 24 Monaten zulässig. "Alles, was darüber hinausgeht, muss man nicht hinnehmen", versichert Rechtsanwältin Carolin Semmler von der Verbraucherzentrale NRW.
Dass sich der Vertrag automatisch verlängert, wenn du nicht rechtzeitig kündigst, ist ebenfalls gängige Praxis. Und Verlängerungen bis zu einem Jahr sind auch rechtlich in Ordnung.
Kündigung
Grundsätzlich ist es so: Wenn du einen Vertrag unterschreibst, bist du daran gebunden und musst die Fristen einhalten. "Bei den Kündigungsfristen liegt die Grenze bei bis zu drei Monaten", sagt Carolin Semmler und meint damit die Zeitspanne zwischen dem Eingang der Kündigung und dem Vertragsende.
In Ausnahmefällen hast du aber auch die Möglichkeit, außerordentlich zu kündigen. Dazu muss ein besonderer Grund vorliegen, zum Beispiel eine dauerhafte Erkrankung. Also kein Schnupfen, sondern etwas, das langfristig verhindert, die Mitgliedschaft im Fitnessstudio zu nutzen.
Der Betreiber kann in dem Fall ein ärztliches Attest verlangen. Aber: "Darin muss die Krankheit nicht detailliert beschrieben sein", erklärt die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW und erzählt: "Es gab schon Fälle, in denen das Studio genau bestätigt haben wollte, um welche Krankheit es sich handelt und ob es nicht möglich sei, dass der Kunde wenigstens einmal die Woche den Crosstrainer benutzen kann." Zu solchen Auskünften bis du nicht verpflichtet.
Achtung: Was nicht mehr zwangsläufig als außerordentlicher Kündigungsgrund zählt, ist der Wechsel des Wohnortes. Früher war es häufig so, dass Fitnessstudios eine vorzeitige Kündigung angenommen haben, wenn der Kunde umgezogen ist. 30 Kilometer war dabei eine gängige Grenze. Doch im Mai 2016 hat der Bundesgerichtshof darüber entschieden, dass ein Wohnortwechsel kein Grund ist, außerordentlich zu kündigen – egal, warum und wie weit jemand wegzieht.
Getränkeklausel
Eine Klausel, in der verboten wird, eigene Getränke mitzubringen, ist im Prinzip unzulässig. "Es sei denn, in diesem Studio werden Getränke zu ganz moderaten Preisen – sprich zu Einkaufspreisen – angeboten", schränkt Carolin Semmler ein. Das ist aber ganz selten der Fall, oft handelt es sich eher um Gastronomie-Preise. Und dann kann nicht von dir erwartet werden, dass du das in Anspruch nimmt. Was allerdings verboten werden darf, sind Glasflaschen – aus Sicherheitsgründen.
Haftungsbeschränkungen
Häufig finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Klauseln, die die Haftung des Studiobetreibers betreffen. So versuchen Betreiber zum Beispiel oft, ihre Schadenshaftung auszuschließen, wenn Wertgegenstände wegkommen oder ein Unfall an den Geräten passiert.
Ein Studio muss zwar nicht für alle Schäden des Kunden aufkommen. "Es darf aber auch nicht die Verantwortung komplett von sich weisen. So muss das Fitness-Center für eigene Fahrlässigkeit geradestehen, falls zum Beispiel die Trainingsgeräte nicht richtig gewartet werden und sich deshalb jemand verletzt", stellt Carolin Semmler klar.
Positive Aspekte im Vertrag
Nicht immer verstecken sich im Kleingedruckten ausschließlich Klauseln, die zu deinem Nachteil ausgerichtet sind. Manchmal werden dort beispielsweise freiwillig Pausenmonate gewährt, in denen nicht gezahlt werden muss. Das könnte interessant sein, wenn du vorhast, einen längeren Urlaub oder ein Praktikum in einer anderen Stadt zu machen. "In der Regel müssen solche Dinge aber eher individuell vereinbart werden", sagt Carolin Semmler.
Viele Sportstudios seien jedoch sehr kulant, wenn man sagt: "Ich würde ja gerne den Vertrag abschließen, aber …" Das gilt auch in Bezug auf Vergünstigungen, wie zum Beispiel für Studenten oder Versicherte bei bestimmten Krankenkassen. "Diese speziellen Rabatte werden häufig nicht groß angepriesen. Aber es gibt sie trotzdem", weiß die Expertin. Wichtig ist nur, dass du all deine Sonderwünsche äußerst, bevor du unterschreibst. Danach ist die Verhandlungsbasis natürlich deutlich schlechter. Und wenn dir etwas unklar ist: unbedingt nachfragen!
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