Der WG-Mietvertrag

07.03.2014

WG-Mietvertrag

Ist das Rechtliche geklärt, geht's in der WG entspannt zu | Thinkstock/Rawpixel Ltd.

Der Mietvertrag

Für den Vertrag gibt es keine Formalitäten. "Handschlag reicht aus", sagt der Pressesprecher des Deutschen Mieterbunds Ulrich Ropertz. Wer sich nicht ganz darauf verlassen und späteren Ärger vermeiden möchte, ist mit einem Vertrag auf der sicheren Seite, dafür reicht sogar ein Bierdeckel.

Die vier wichtigsten Punkte, die schriftlich fixiert sein sollten, sind:

  • Wer zieht ein?
  • Das Finanzielle (Miete, Mieterhöhungen, Nebenkosten)
  • Die Frage, ob Haustiere gestattet sind
  • Die Dauer des Mietverhältnisses

In der Regel sind Mietverträge unbefristet, aber es gibt Fälle, in denen der Mieter erst nach ein paar Jahren kündigen darf. Wenn das der Fall ist, kannst du vor Vertragsende nicht ausziehen.

Der Hauptmieter

Die erste Variante für eine WG ist ein Vermieter mit mehreren Hauptmietern. Das bedeutet: Alle WG-Mitglieder unterschreiben den Vertrag und sind somit gleichberechtigt. Das hört sich zunächst super an, denn jeder hat die gleichen Rechte und Pflichten, aber es gibt einen Nachteil.

Wenn jemand ausziehen möchte, geht das nicht ohne Weiteres. Es gilt der Grundsatz: Alle WG-Bewohner können das Mietverhältnis nur gemeinsam kündigen. Niemand kann einfach verschwinden. Auch wer einfach auszieht, bleibt Mieter und muss weiter zahlen.

Mietrecht-Experte Ulrich Ropertz rät: "Hier würde sich empfehlen, in den Mietvertrag aufzunehmen, dass der Vermieter an eine Wohngemeinschaft vermietet und diese Wohngemeinschaft berechtigt ist, die Mitglieder auszutauschen." Falls ein Mitbewohner von euch dann auf die Idee kommt, auszuziehen, kann er sich um einen Nachfolger kümmern. Die anderen können wohnen bleiben und die WG fortsetzen und bleiben nicht auf den Kosten für die Wohnung sitzen.

Untermieter

Die andere Variante, eine WG zu gründen, ist die Untervermietung. Hierbei gibt es einen Hauptmieter mit einem oder mehreren Untermietern. Diesem Modell muss allerdings der Vermieter zustimmen. Der Hauptmieter muss dann mit den Untermietern jeweils eigene Mietverträge abschließen. Auch hier gilt, alles kann mündlich vereinbart oder auf einem Bierdeckel festgehalten werden. Wer Hauptmieter ist, ist praktisch Vermieter, zumindest im Verhältnis zu den Untermietern. Vertraglich geregelt werden sollte vor allem das Finanzielle (siehe oben).

Daneben kann aber auch geklärt werden, wer die Kaution bezahlt, und ob sich alle daran beteiligen. Allerdings ist es für die WG manchmal nicht förderlich, direkt ein Paragrafen-Feuerwerk zu eröffnen. Der wichtigste Vertrag in dieser Konstellation ist der zwischen Vermieter und Hauptmieter. Schließlich trägt er auch die Verantwortung für die komplette WG, vom Flurdienst bis zur pünktlichen Überweisung der Miete. Zieht zum Beispiel ein WG-Mitglied aus, haftet der Hauptmieter dafür, dass weiterhin der volle Mietbetrag überwiesen wird.

Haftung

"Zunächst einmal haftet immer der Vertragspartner des Vermieters für Schäden in der Wohnung", stellt Mietrechtsexperte Ropertz klar. Egal ob Schimmel in der Küche oder Schäden durch Haustiere, Geld für die Reparaturen verlangt der Vermieter von dem, mit dem er einen Mietvertrag abgeschlossen hat, auch wenn diesem beispielsweise das Haustier gar nicht gehört.

Gleiches gilt für Schäden, die in der Abwesenheit des Hauptmieters, zum Beispiel im Laufe eines Auslandssemesters, entstanden sind. Ist er jedoch nachweislich nicht der Verursacher der Schäden, wie etwa von Brandlöchern im Teppich, kann er den wahren Schuldigen zur finanziellen Verantwortung ziehen, erklärt Ropertz, "insbesondere dann, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat".

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