NRW-Hochschulgesetz: Diese Änderungen wurden verabschiedet
Wie auf diesem Symbolbild, protestierten auch Studis in NRW gegen das neue Hochschulgesetz. | Foto: oinegue/Getty Images
Geplantes Hochschulgesetz in NRW sorgt für Unmut bei Studierenden
Mehr Entscheidungsfreiheiten für die Universitäten und weniger Studienabbrecher, das will die schwarz gelbe Landesregierung mit der Hochschulgesetz-Novelle erreichen. Studierenden winken mit dem geplanten Gesetz allerdings mehr Pflichten und weniger Mitspracherecht an den Unis. Zugleich soll auch militärische Forschung an Universitäten erlaubt werden. Das sorgt in der Studierendenschaft für Ärger. Unter dem Kampagnennamen "#NotMyHochschulgesetz" fanden deshalb bereits im vergangenen Jahr zahlreiche Protestaktionen, Podiumsdiskussionen und Demos statt. Insgesamt haben sich die Allgemeinen Studierendenausschüsse (ASten) von rund 20 Unis aus NRW der Kampagne angeschlossen.
Das ändert sich beim Hochschulgesetz NRW:
Anwesenheitspflicht
In dem bisherigen Hochschulgesetz, das die rot-grüne Landesregierung 2014 beschlossen hatte, war Anwesenheitspflicht für Studierende verboten. Diese Passage wird nun gestrichen. Nach dem Gesetzentwurf können die Unis sich selbst dazu entscheiden, Anwesenheitspflichten einzuführen. Problematisch sind solche Anwesenheitspflichten aus Sicht der Kritiker, insbesondere für Studierende mit Kind, Nebenjob, Behinderung oder chronischer Erkrankung. Ist die Anwesenheit Bedingung, werde diesen Menschen die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar erheblich erschwert. Nach dem Motto: Wer nicht die Möglichkeit hat, an einer Lehrveranstaltung teilzunehmen – ganz egal aus welchem Grund – hat eben Pech gehabt.
Tests und Studienverlaufsvereinbarungen
Vor dem Start in das Studium können die Hochschulen auch einen verpflichtenden Online-Test, ein sogenanntes Self-Assessment einführen. Damit sollen Studienbewerber ihren Wissensstand testen. Gleichzeitig soll so auch die Eignung für den gewählten Studiengang geprüft werden. So will die Landesregierung die Studienabbrecherquote senken.
Als weiteren Schritt, um das zu erreichen, soll der Verlauf des Studiums noch verbindlicher organisiert werden. Die Unis sollen Studierende dazu verpflichten können, an einem Beratungsgespräch teilzunehmen. Und zwar dann, wenn nach der Hälfte des Studiums weniger als ein Drittel der vorgesehenen Credit Points erreicht wurden. Bei dieser Beratung soll dann eine sogenannte Studienverlaufsvereinbarung abgeschlossen werden. Diese soll Maßnahmen vorschreiben, um das Studium abzuschließen. Kommt diese Vereinbarung nicht zustande, können Studierende dazu verpflichtet werden, innerhalb einer bestimmten Frist Prüfungsleistungen zu erbringen. Die Kritiker wünschen sich stattdessen lieber einen Ausbau an freiwilligen Beratungsangeboten. Sie gehen davon aus, dass durch solche Verpflichtungen eher mehr als weniger Studis abbrechen werden.
Militärische Forschung
"Die Hochschulen entwickeln ihren Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt. Sie sind friedlichen Zielen verpflichtet und kommen ihrer besonderen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung nach innen und außen nach." Diese Sätze aus dem rot-grünen Hochschulgesetz werden ersatzlos gestrichen. Die Unis werden somit nicht mehr von der Landesregierung zu friedlicher Forschung verpflichtet. Sie können sich aber ganz im Freiheitsgeiste der gesamten Gesetzes-Novelle trotzdem selbst dazu verpflichten. Im Klartext heißt das aber: Militärforschung an nordrhein-westfälischen Unis wird erlaubt.
Studentische Mitbestimmung
Mehrere Möglichkeiten für studentische Mitbestimmung an der Uni können die Hochschulen künftig einschränken oder gleich ganz abschaffen. Beispielsweise können die Hochschulen nach dem neuen Gesetz die sogenannten Studienbeiräte abschaffen. Studienbeiräte setzen sich aus Studierenden und Lehrenden zusammen. Sie beraten die Fakultäten an den Unis z.B. hinsichtlich der Verbesserung der Lehre, Änderungen in der Prüfungsordnung oder der Einführung eines neuen Studiengangs.
Auch bei den Belangen von studentischen Hilfskräften (SHKs) sieht der Gesetzesentwurf mehr Entscheidungsfreiheit für die Hochschule vor, die im Zweifel in weniger Mitsprache für die Studierenden mündet. Die sogenannten SHK-Räte vertreten die Interessen der studentischen Hilfskräfte. Bislang wurden sie durch Studierende gewählt und auch von Studierenden besetzt. Beides soll die Uni in Zukunft abschaffen können.
Auch das Mitspracherecht im Senat, dem obersten Gremium einer Hochschule, soll für Studis eingeschränkt werden können. Bislang schreibt das Hochschulgesetz vor, dass sich der Senat aus gleich vielen Studierenden, Professoren, wissenschaftliche Mitarbeitern sowie Mitarbeitern aus der Technik und Verwaltung zusammensetzt. Auch das sollen Unis abschaffen können. Kein Wunder, das das nicht gerade auf Zustimmung unter den Studierenden trifft.
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