BAföG im Zweitstudium: Ein zweites Mal gefördert werden

Sherin El Safty - 18.01.2023

BAföG im Zweitstudium Finanzen

Auch für ein zweites Studium kannst du unter bestimmten Voraussetzungen BAföG bekommen. | Foto: vladans/Getty Images

BAföG im Zweitstudium

BAföG bezeichnet die staatliche Ausbildungsförderung, die du unter bestimmten Voraussetzungen für die Zeit deines Studium oder deiner Ausbildung beantragen kannst. BAföG ist zinslos und als finanzielle Unterstützung gedacht. Allerings kann es im Laufe deines Studiums vorkommen, dass du merkst, dass das von dir gewählte Studienfach doch nicht so dein Ding ist oder du entscheidest dich dafür, an dein Erst- noch ein Zweitstudium anzuschließen. Was das für deinen BAföG-Anspruch bedeutet, erklären wir dir hier.

Definition: Das ist ein Zweitstudium

Bei einem Zweitstudium handelt es sich um ein zweites grundständiges Studium, welches du erst dann beginnst, wenn du zuvor bereits ein grundständiges Studium abgeschlossen hast. Beim Beginn eines Masterstudiums handelt es sich also nicht um ein Zweitstudium, da dieses auf einem Bachelor-Studiengang aufbaut und somit ein postgraduales Studium darstellt. 

BAföG im Zweitstudium: Ist das möglich?

Grundsätzlich ist eine Förderung durch das BAföG-Amt nur für die Erstausbildung vorgesehen. Das bedeutet, dass du eigentlich nur für einen Bachelor- und Master-Studiengang die Unterstützung durch das BAföG-Amt in Anspruch nehmen kannst. Wenn du also bereits ein Bachelor- oder Masterstudium abgeschlossen hast, ist es schwierig, ein zweites Mal erfolgreich BAföG zu beantragen. Eine Ausnahme liegt vor, wenn du einen Beruf anstrebst, dessen Qualifikation nur durch das Absolvieren zweier Studiengänge möglich ist. Dies ist beispielsweise beim Beruf des /-r Kieferchirurgen /-in der Fall, für den du neben Medizin auch Zahnmedizin studiert haben muss. 

BAföG weiterhin auch nach einem Wechsel im Studium zu bekommen, ist einfacher, wenn du noch keinen Abschluss in deinem Fach gemacht hast. Hierbei wird zwischen einer Schwerpunktverlagerung und einem Fachrichtungswechsel unterschieden.

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Schwerpunktverlagerung

 Eine Schwerpunktverlagerung liegt vor, wenn dein neu gewählter Studiengang in den ersten Semestern dieselben Inhalte und Module aufweist wie dein vorheriges Studienfach und du dir so einiges anrechnen lassen kannst. Solltest du lediglich ein Nebenfach wechseln, dein Hauptfach aber beibehalten, so ist das ebenfalls eine Schwerpunktverlagerung. Bei einer Schwerpunktverlagerung musst du dem BAföG-Amt keine Rechenschaft darüber ablegen, warum du diesen Wechsel vornimmst. Da sich aus den zuvor genannten Gründen dein Studium im Regelfall nicht verlängert, bleibt dein BAföG-Anspruch unangetastet. 

Fachrichtungswechsel 

Ein Fachrichtungswechsel besteht dann, wenn dein neu gewählter Studiengang einen anderen berufsqualifizierenden Abschluss oder ein anderes Ausbildungsziel anstrebt. Dies ist der Fall, wenn du an einer Uni das Studienfach komplett änderst, von einem FH-Studiengang in einen Uni-Studiengang (auch andersrum) wechselst oder wenn du von vom Studium des Realschullehramts in eines des Gymnasiallehramts (auch andersrum) gehst. Erfolgt ein Fachrichtungswechsel bis zum dritten Semester, bekommst du dein BAföG ohne Probleme bis zum Ende der Regelstudienzeit des neu gewählten Studiengangs ausgezahlt. Nach dem dritten Semester möchte das BAföG-Amt eine Erklärung von dir für deinen Fachrichtungswechsel. 

Gründe für einen Fachrichtungswechsel

Einen Fachrichtungswechsel nach dem dritten Semester kannst du nur mit wichtigen oder unabweisbaren Gründen erklären. Nach § 7 Abs. 7.3.7. des BAföG-Gesetz liegen wichtige Gründe dann vor „wenn den Auszubildenden unter Berücksichtigung aller im Rahmen der Ausbildungsförderung erheblichen Umstände, die sowohl durch die am Ziel der Ausbildungsförderung orientierten öffentlichen Interessen als auch durch ihre eigenen Interessen bestimmt werden, die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nicht mehr zugemutet werden kann“ (vgl. § 7 Abs. 7.3.7. Bafög). Dies ist beispielsweise bei mangelnden, intellektuellen, psychischen oder körperlichen Eignungen, bei einem radikalen Wandel der Weltanschauungen oder anderer schwerwiegender Neigungswandel, die es dir nicht möglich machen dein Studium so wie bisher fortzusetzen, der Fall. Zum Beispiel könnte jemand, der katholische Theologie studiert und nun einen Wandel erlebt, durch den er atheistisch oder protestantisch gläubig wird, auf wichtige Gründe für einen Fachrichtungswechsel plädieren. Wichtige Gründe bestehen jedoch nicht, wenn man durch sein Studium schlechte Chancen auf dem späteren Arbeitsmarkt hat oder sich das Angebot des Studienfachs an der Hochschule verändert.  Ein Wechsel aus wichtigem Grund ist im Masterstudium nicht möglich.

Laut § 7 Abs. 7.3.1. des Bundesausbildungsförderungsgesetzes sind unabweisbare Gründe solche, die dir eine Wahl, ob du dein Studium so fortsetzt oder abbrichst und ein neues Fach studierst, gar nicht lassen. „Ein unabweisbarer Grund ist z.B. eine nach Aufnahme der Ausbildung eingetretene Behinderung oder eine Allergie gegen bestimmte Stoffe, die die Fortsetzung der Ausbildung oder die Ausübung des bisher angestrebten Berufs unmöglich macht“ (vgl. vgl. § 7 Abs. 7.3.1. Bafög). Vor allem aus körperlichen oder gesundheitlichen Gründen ist es also gar nicht möglich, das Studium oder den angestrebten Beruf so weiter auszuüben. Als Beispiel lässt sich hier die Sportstudentin, die durch eine Verletzung ihr Studium nicht fortsetzen darf, zu nennen. In Einzelfällen kann auch der Wechsel der Konfession für Theologie-Studierende als unabweisbarer Grund gelten.

Studienabbruch

Sobald du dein Studium abbrichst, wird auch die Förderung durch BAföG eingestellt. Das Gerücht, dass du dann sofort alles zurückzahlen musst, ist allerdings falsch. Du musst dein BAföG erst fünf Jahre nach der Förderungshöchstdauer zurückzahlen. Dann musst du die Hälfte deines erhaltenen Staatsdarlehens in Raten zurückzahlen, jedoch nur höchstens 10.000 Euro. Solltest du dich später nochmal dazu entscheiden etwas anderes zu studieren, kommt es, genau wie bei einem Fachrichtungswechsel darauf an, dass du dein Studium nicht zu spät abgebrochen hast. In der Regel ist ein Abbruch in den ersten drei Semestern für eine weitere Förderung in einem anderen Studium unproblematisch. Solltest du dein Studium erst später abgebrochen haben, musst du einen unabweisbaren Grund vorlegen können.

Master

Nicht nur während deines Bachelor-Studiums kannst du BAföG erhalten, sondern auch, wenn du ein Masterstudium anschließt. Hier musst du allerdings drei Voraussetzungen erfüllen. 

Direkter Anschluss ans Bachelor-Studium

Wichtig ist, dass das Masterstudium im direkten Anschluss an dein Bachelor-Studium angetreten wird. Denn dann wird das Bachelor- und Masterstudium zusammen als eine Ausbildung angesehen und somit ist auch dein Masterstudium förderungsfähig. Du kannst im Master sogar BAföG beantragen, wenn du im Bachelor-Studium die Regelstudienzeit überschritten hast oder gar kein BAföG erhalten hast. 

Bachelor als Zugangsvoraussetzung

Weitere Voraussetzung für BAföG im Master ist, dass du für das Studium einen Bachelorabschluss als Zugangsvoraussetzung benötigst. Dein Masterstudium muss aber nicht im fachlichen Zusammenhang mit deinem Bachelor stehen. Der Masterabschluss muss dich aber auf einen Beruf vorbereiten und du musst ihn innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums in Vollzeit absolvieren. 

Förderungsdauer

Die Förderungsdauer endet beim BAföG immer mit dem Ablauf der Regelstudienzeit. In Ausnahmefällen, wie z.B. bei einem Fachrichtungswechsel oder längerer Krankheit, ist es möglich die Regelstudienzeit und somit auch die Förderungsdauer zu verlängern. Entschieden wird dies im Einzelfall durch das zuständige BAföG-Amt.

Alternative zum BAföG: Zinsfreies Staatsdarlehen 

In den meisten Fällen kannst du im Zweitstudium also leider nicht auf die finanzielle Unterstützung durch BAföG bauen. Das BAföG-Amt kann dir aber trotzdem weiterhelfen. Seit August 2019 ist es möglich auch für dein Zweitstudium BAföG zu beantragen und dieses dann als zinsfreies Staatsdarlehen genehmigt zu bekommen. Das bedeutet, dass du das Geld, welches du während deines Studiums erhältst, zu 100 Prozent zurückzahlen musst. Dies unterscheidet das zinsfreie Staatsdarlehen vom herkömmlichen BAföG, bei welchem du deine Schulden nur zu 50 Prozent begleichen musst. Die Schulden, die sich aus dem klassischen BAföG ergeben, werden jedoch mit denen aus dem zinsfreien Staatsdarlehen zusammengelegt, sodass auch hier die Schuldenbremse, wie es sie beim BAföG als Zuschuss gibt, greift. Du wirst also nie mehr als 10.000 Euro zurückzahlen müssen. Wenn du BAföG nur als zinsfreies Staatsdarlehen erhalten hast, musst du mit der Rückzahlung bereits drei Jahre nach Absolvierung des Hochschulabschlusses anfangen. Hast du jedoch nur oder sowohl das klassische BAföG als auch das zinsfreie Staatsdarlehen bezogen, beginnt die BAföG-Rückzahlung erst nach fünf Jahren. Das zinsfreie Staatsdarlehen können auch Studierende beantragen, die länger als es die Regelstudienzeit vorsieht, studieren und deren BAföG-Anspruch somit verfällt.

Diese neue Regelung bedeutet eine Verbesserung der vorherigen Situation. Bevor das zinsfreie Staatsdarlehen im Rahmen des 26. BAföG-Änderungsgesetzes beschlossen wurde, konntest du für ein Zweitstudium oder für eine verlängerte Studiendauer aus anderen Gründen lediglich einen privatrechtlichen Darlehensvertrag mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingehen. Durch den eigentlich bestehenden BAföG-Anspruch erhielt man dabei die Chance auf sehr niedrige Zinsen. Zinsen bedeuten jedoch ein Mehr an Geld als dir zur Verfügung gestellt wurde und entsprechend zurückbezahlt werden will. Spätestens 18 Monate nach Erhalt der letzten Zahlung musste mit der Rückzahlung begonnen werden. Zudem mussten die Schulden durch BAföG und die der KfW getrennt zurückgezahlt werden, sodass die Schuldenbremse nicht wirksam wurde. 

FAQ: Häufige Fragen zu BAföG im Zweitstudium

Kann man ein zweites Mal BAföG bekommen?

Nein, man kann kein zweites Mal BAföG bekommen. Eine Förderung durch das BAföG-Amt ist in der Regel nur für deine Erstausbildung vorgesehen.

Wie oft kann man seinen Studiengang wechseln mit BAföG?

Du kannst deinen Studiengang einmal ohne Begründung wechseln. Wichtig ist, dass dieser sogenannte Fachrichtungswechsel so früh wie möglich, sprich vor dem 3. Semester, erfolgt. Wechselst oder brichst du dein Studium erst später ab, musst du das entsprechend begründen. Ob du dann weiter gefördert wirst oder nicht, entscheidet das zuständige BAföG-Amt.

Was ist das elternunabhängige BAföG?

Elternunabhängiges BAföG ist eine spezielle Art der Ausbildungsförderung. Das Einkommen deiner Eltern wird hier, anders als beim klassischen BAföG, nicht berücksichtigt.

Im Überblick: BAföG im Zweitstudium

  • Grundsätzlich ist eine Förderung durch BAföG nur für deine Erstausbildung vorgesehen. 
  • Ein Masterstudium gilt nicht als Zweitstudium und wird deshalb problemlos gefördert. 
  • Alternativ zur klassischen BAföG-Förderung kannst du seit August 2019 BAföG als verzinstes Staatsdarlehen beantragen. Dieses zahlst du schon nach drei Jahren und in voller Höhe zurück, sofern du vorab kein klassisches BAföG bezogen hast. 
  • Hast du noch kein grundständiges Studium abgeschlossen, besteht die Möglichkeit auch weiterhin BAföG zu bekommen. Unterschieden wird zwischen einer Schwerpunktverlagerung oder einem Fachrichtungswechsel.
  • Erfolgt dein Fachrichtungswechsel frühzeitig, noch vor dem 3. Semester, musst du dir um dein BAföG keine Sorgen machen. 

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