Grenze Nebenjob: So viel darfst du als Student /-in verdienen!

Hannah Dautzenberg - 16.08.2023

Gehaltsgrenzen Nebenjob Studium Steuern

Wenn du auf spezielle Grenzen für deinen Nebenjob achtest, kannst du viel Geld sparen. | Foto: Nataliya-Vaitkevich / Pexels

Grenze Nebenjob: Einkommensgrenzen beachten 

Ob Nachhilfe geben, Kellnern oder einen Online Nebenjob – Nebenjobs für Studenten /-innen gibt es viele. Doch egal, wie du nebenbei Geld verdienst: Auch für Nebenjobs gelten bestimmte Einkommensgrenzen, die du beachten solltest. Diese Grenzen beziehen sich vor allem auf deine steuerlichen Abgaben. Kennst du sie und achtest darauf, sie einzuhalten, kannst du umso mehr deines Gehalts behalten, ohne darauf hohe Abgaben zahlen zu müssen. Wir verraten dir, welche Grenzen für welchen Nebenjob gelten.

Arbeiten neben dem Studium

Das Studium zählt zu den beliebtesten Ausbildungswegen von Schulabgängern /-innen. Für viele bedeutet die Entscheidung für ein Studium aber auch, die Suche nach einem Nebenjob anzutreten, um ihr Studium zu finanzieren. Denn im Vergleich zu einer Ausbildung oder dem direkten Berufseinstieg, stehen Studenten /-innen erst einmal ohne Gehalt dar, haben aber dennoch Kosten, die sie decken müssen. Ungefähr 75 Prozent derjenigen, die den akademischen Bildungsweg einschlagen, nehmen einen Werkstudentenjob, Minijob oder Midijob auf oder entscheiden sich für einen anderen Weg, Geld neben dem Studium zu verdienen. 

Solche Studentenjobs verbessern aber nicht nur deine finanzielle Lage, sondern fördern Eigenschaften wie Teamgeist, Führungskompetenzen, Projektmanagement und Eigenständigkeit. Du triffst auf neue Menschen außerhalb deines Studienumfelds, die aus diversen Altersklassen kommen. Nicht zuletzt macht sich ein Nebenjob sehr gut in deinem Lebenslauf, da du damit Zeitmanagement und den Willen zur Selbstständigkeit beweist. Außerdem sammelst du erste Berufserfahrungen, mit denen du dich nach deinem Studium besser auf dem Arbeitsmarkt positionieren kannst. 

Verdienstgrenzen als Student /-in

Bevor du deinen Nebenjob aufnimmst und überhaupt die Suche danach startest, solltest du wissen, welche Art von Nebenjob du ausüben möchtest und wie die Rahmenbedingungen dazu aussehen. So kannst du gezielt nach der von dir angestrebten Stundenzahl und weiteren Kriterien suchen. Wir erklären dir, worauf du bei der Wahl deines Studentenjobs aus finanziellen Gründen achten solltest und gehen dabei auf die verschiedenen Arten von Nebenjobs ein.

Warum die Höhe deines Einkommens bei einem Studentenjob so wichtig ist, liegt vor allem an steuerlichen Regelungen. Außerdem bestimmt die Art deines Nebenjobs, ob du deinen Studentenstatus behalten darfst oder nicht. Entscheidend ist dabei aber nicht die Höhe deines Einkommens, sondern die Stundenanzahl, die du in deinem Nebenjob arbeitest. Zudem ändert sich dein Status bei der Krankenkasse, wenn dein Nebenjob oberhalb von gewissen Grenzen liegt. Dadurch bist du nicht mehr automatisch in deiner Familienversicherung mitversichert, sondern musst dich auf eigene Kosten selbst versichern.

Wusstest du, dass…

...es sinnvoll ist, während deines Studiums eine jährliche Steuererklärung zu machen? Durch Werbungskosten oder den sogenannten Verlustvortrag kannst du deine steuerlichen Abgaben während oder für die Zeit nach deinem Studium mindern.

Werkstudentenjob 

Als Werkstudent /-in wirst du dann eingestuft, wenn dein Gehalt in deinem Nebenjob regelmäßig oberhalb von 520 Euro pro Monat liegt. Mit dieser Art von Nebenjob zahlen du und dein /-e Arbeitgeber /-in in die Rentenkasse ein, was für dich positive Auswirkungen auf deine spätere Rente hat. Allerdings musst du bei diesem Arbeitsmodell auch Einkommensteuer zahlen. Sollte dein Verdienst über 620 Euro monatlich hinausgehen, musst du dich zusätzlich selbst krankenversichern. Eine Besonderheit bei dem Job als Werkstudent /-in ist die Möglichkeit, in den Semesterferien mehr zu arbeiten und damit auch mehr Geld zu verdienen, ohne dabei den Studentenstatus zu verlieren. Denn während du als Werkstudent /-in unter dem Semester die Stundengrenze von 20 Stunden pro Woche beachten musst, entfällt diese in den Semesterferien. 

Minijob

Um keine steuerlichen Abgaben zahlen zu müssen und in der Familienversicherung mitversichert zu bleiben, musst du dich nach Minijobs umschauen. Bei diesem Arbeitsmodell gilt eine Obergrenze von 520 Euro. Diese Grenzen versteht sich allerdings als jährlicher Durchschnitt. Solltest du also zwei Monate im Jahr über diese Grenzen hinausgehen, dafür aber in anderen Monaten darunter liegen, kannst du den höheren Verdienst in deiner Jahresbilanz wieder ausgleichen. Die jährliche Obergrenze liegt bei 6.240 Euro. In diese Grenze fließen jedoch auch Weihnachts- und Urlaubsgeld ein. Sollte dein /-e Arbeitgeber /-in solche Zusatzzahlungen leisten, musst du diese in deinem Gesamtverdienst also unbedingt mitbedenken, um am Ende des Jahres nicht höher und damit als steuerpflichtig eingestuft zu werden. Als Minijobber /-in kannst du dich frei entscheiden, ob du bereits Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen oder dich von dieser vorerst befreien möchtest. 

Midijob 

Der Midijob bezeichnet in der Arbeitswelt die Mitte zwischen einem Mini- und einem Vollzeitjob. Die Verdienstgrenzen können bei diesem Modell zwischen 521 und 2.000 Euro pro Monat liegen. Ähnlich wie bei einem  Werkstudentenjob musst du dich auch als Midijobber /-in selbst versichern. Gleichzeitig zahlst du Einkommensteuer und Sozialabgaben. Diese können je nach Höhe deines Einkommens zwischen elf und 21 Prozent liegen. 

Selbstständigkeit 

Vollkommen losgelöst von den vorherigen Modellen ist das selbständige oder freiberufliche Arbeiten neben dem Studium. In der Regel arbeitest du in diesem Fall auf Honorarbasis und reichst Rechnungen für deinen Lohn bei dem /-r jeweiligen Auftraggeber /-in ein. Dein Lohn wird dir als Bruttobetrag ausgezahlt, von dem du am Ende des Jahres durch deine Steuererklärung die steuerlichen Beiträge abgeben musst. Bis zu einem Betrag von 10.347 Euro bleibst du jedoch von der Einkommensteuer befreit. 

Wenn dein Verdienst über 22.000 Euro pro Jahr liegt, musst du dich als Kleinunternehmen bei deinem Finanzamt melden. In diesem Fall giltst du als umsatzsteuerpflichtig.

Praktikum 

Viele Studenten /-innen müssen oder wollen während ein Praktikum während des Studiums absolvieren, um erste Berufserfahrungen zu sammeln. Eine einheitliche Regelung zurr Bezahlung während eines solchen Praktikums gibt es allerdings nicht. Ein Pflichtpraktikum, also ein im Studienverlaufsplan vorgesehenes Praktikum, ist nicht verdienstpflichtig. Anders sieht das bei einem freiwilligen Praktikum aus, sofern es länger als drei Monate dauert. In diesem Fall hast du Anspruch auf eine Entlohnung in Höhe des Mindestlohns. Die Verdienstgrenzen und die steuerlichen Abgaben richten sich dabei nach den gleichen Regelungen wie bei einem Mini- und Midijob. Liegt dein Gehalt also unter 520 Euro, werden keine Abgaben fällig und du bleibst in der Familienversicherung. Verdienst du durch dein Praktikum aber zwischen 520 Euro und 1.600 Euro im Monat, musst du dich selbst versichern und zahlst steuerliche sowie soziale Abgaben.

Besonderheiten bei BAföG 

Die oben genannten Einkommensgrenzen gelten nicht für Studenten /-innen, die BAföG beziehen. In diesem Fall gelten folgende Besonderheiten: Dein Gehalt darf während des Bewilligungszeitraums nicht über 520 Euro pro Monat liegen. Solltest du selbstständig arbeiten, darf dein Gewinn höchstens 4.900 Euro pro Jahr betragen. Sollte dein Bewilligungszeitraum kein ganzes Jahr betragen, werden die Grenzen anteilig berechnet. 

Wusstest du, dass…

… Studenten /-innen Anspruch auf Mindestlohn haben? Sofern du nicht Praktikant /-in oder selbstständig tätig bist, muss dein /-e Arbeitgeber /-in dir also mindestens zwölf Euro pro Stunde zahlen.

FAQ: Häufige Fragen

Was passiert, wenn man als Student /-in mehr als 20 Stunden arbeitet?

Wenn du mit deinem Nebenjob über die Stundenregelung von 20 Stunden hinausgehst, wirst du als Arbeitnehmer /-in und nicht mehr als Student /-in eingestuft. Als Arbeitnehmer /-in bist du dann verpflichtet, Einkommensteuer, Sozialabgaben und deine Sozialversicherung zu zahlen.

Was dürfen Studenten /-innen 2023 verdienen?

Die Grenze für einen Minijob liegt 2023 bei 520 Euro pro Monat. Bis zu dieser Obergrenzen musst du keine steuerlichen Abgaben bezahlen und kannst über die Familienversicherung mitversichert bleiben.

Können Studenten /-innen 40 Stunden arbeiten?

Um deinen Status als Student /-in nicht zu verlieren, darfst du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Du kannst also neben deinem Studium auch 40 Stunden arbeiten, giltst dann aber nicht mehr hauptberuflich als Student /-in.

Im Überblick: Grenze Nebenjob

  • Die Höhe deines Einkommens und die Anzahl deiner Arbeitsstunden sind die wichtigsten Faktoren, die es bei den Grenzen für Nebenjobs im Studium zu beachten gilt.
  • Als Minijobber /-in darfst du nicht über 520 Euro im Monat verdienen, zahlst dafür aber keine Abgaben oder Beiträge für deine eigene Krankenversicherung.
  • Mit einem Job als Werkstudent /-in verdienst du in der Regel über 620 Euro pro Monat und musst dich selbst krankenversichern sowie Abgaben zahlen.
  • In einem Midijob gelten Gehaltsgrenzen von 521 bis 1.600 Euro pro Monat. Auch in diesem Modell bist du selbst für deine Krankenversicherung zuständig und musst steuerliche wie soziale Abgaben leisten.
  • Wenn du selbstständig neben dem Studium arbeitest, gilt eine jährliche Gehaltsobergrenze von 10.347 Euro. Bis zu diesem Betrag bist du von steuerlichen und sozialen Abgaben befreit.
  • Ein Praktikum richtet sich nach den gleichen Obergrenzen wie ein Mini- oder Midijob. Allerdings werden nicht alle Praktika entlohnt.
  • Als BAföG-Empfänger /-in musst du dich an andere Grenzen richten und darfst im Jahr der Bewilligung nicht mehr als 520 Euro pro Monat verdienen. Solltest du selbstständig tätig sein, musst du dich an die jährliche Gehaltsobergrenze von 4.900 Euro halten, um deine Leistungen nicht zu gefährden.

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