Freiwilliges Praktikum: Darum solltest du eins machen!

Patricia Schmidt

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Freiwilliges Praktikum: Erfahrung sammeln ohne Vorgaben

Ein freiwilliges Praktikum machst du im Gegensatz zu einem Pflichtpraktikum nicht, um es als Prüfungsleistung angerechnet zu bekommen, sondern für dich allein. Es kann dir helfen, erste Einblicke in den jeweiligen Beruf zu erhalten und so herauszufinden, ob der Beruf oder das Studium wirklich zu dir passt. Daneben gibt es noch viele weitere Gründe, ein freiwilliges Praktikum zu absolvieren. Diese Gründe und weitere hilfreiche Fakten haben wir dir in diesem Artikel zusammengefasst.

Definition

Ein freiwilliges Praktikum absolvierst du unabhängig von deinem Studium oder deinem Job. Im Gegensatz zu einem Pflichtpraktikum, welches zwingend für deinen Studienverlauf erforderlich ist, musst du bei einem freiwilligen Praktikum keine Vorgaben beachten. Du kannst dir Art, Dauer und Praktikumsplatz eigenständig aussuchen.

Unterschiede zum Pflichtpraktikum

Kriterium Freiwilliges Praktikum Pflichtpraktikum
Rechtlicher Status Freiwillig, nicht verpflichtend für das Studium Teil der Studienordnung, oft Voraussetzung für den Abschluss
Versicherung Sozialversicherungspflichtig bei mehr als 520 €/Monat und/oder über 3 Monate Dauer In der Regel über die Hochschule unfallversichert
Vergütung Mindestlohnpflicht, wenn länger als 3 Monate und nicht studienbegleitend Keine gesetzliche Pflicht zur Vergütung
Arbeitszeitregelung Muss Arbeitszeitgesetzen für reguläre Beschäftigungen entsprechen Kann sich an Studienbedingungen orientieren, oft flexibler
Einfluss auf Studium Keine formale Einbindung ins Studium, ggf. freiwilliger Bericht oder Nachweis möglich Muss häufig dokumentiert und durch Betreuer bewertet werden

Vorteile eines freiwilligen Praktikums

Ein freiwilliges Praktikum machst du – wie der Name schon sagt – freiwillig und nicht weil es von der Prüfungsordnung vorgesehen ist. In erster Linie absolvierst du dieses Praktikum, um deinen Horizont zu erweitern und Berufserfahrungen zu sammeln. Ein freiwilliges Praktikum kann aber auch noch weitere Vorteile haben:

Erfahrung sammeln

Berufserfahrung zählt zu den wichtigsten Einstellungsmerkmalen bei Arbeitgeber /-innen. Während eines freiwilligen Praktikums kannst du ohne Grenzen und Vorgaben in die jeweilige Berufswelt eintauchen und einen umfassenden Einblick in den Alltag dort erhalten. Du kannst dein gelerntes Wissen praktisch anwenden. Diese Erfahrung kann später im Bewerbungsverfahren von Vorteil sein.

Kontakte knüpfen

Bei einem freiwilligen Praktikum lernst du neue Menschen kennen und kannst erste Kontakte in der jeweiligen Branche knüpfen. Diese Kontakte können dir später den Berufseinstieg erleichtern.

Berufsorientierung

Wenn du noch unentschlossen bist, ob das Studium oder der Job, den du dir ausgesucht hast, zu dir passt, ist ein freiwilliges Praktikum genau richtig. Dort kannst du in den Beruf hineinschnuppern und dich am Ende entscheiden, ob das Studium oder der Job das Richtige für dich ist. Auch wenn du noch keine wirkliche Idee hast, welchen Job du nach dem Studium ausüben möchtest, kannst du während freiwilliger Praktika verschiedene Berufe ausprobieren.

Praktikumssuche

Dadurch, dass ab einer Praktikumsdauer von drei Monaten der Mindestlohn gezahlt werden muss, kann sich die Suche nach einem freiwilligen Praktikum schwierig gestalten. Die meisten Unternehmen suchen nach Studenten /-innen, die ein Pflichtpraktikum absolvieren wollen, oder die nicht nach Mindestlohn bezahlt werden müssen. Dennoch stehen dir verschiedene Möglichkeiten für die  Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz zur Verfügung:

  • Praktikums- und Jobbörsen im Internet
  • Beratungsstellen
  • Verwandte, Freunde /-innen, Bekannte
  • Direkt beim Unternehmen
  • Initiativbewerbung

Besonders einfach und übersichtlich kannst du im UNICUM Karrierezentrum nach einem Praktikum in deiner Nähe suchen. Klick dich dort einfach durch die aktuellen Angebote und nimm direkt mit potenziellen Arbeitgeber /-innen Kontakt auf. 

Zeitpunkt und Dauer

Wann du ein freiwilliges Praktikum absolvierst, ist dir überlassen. Beispielsweise könntest du zwischen Bachelor- und Masterstudium ein sogenanntes Gap Year einlegen, ein Praktikum während des Studiums z.B. in den Semesterferien absolvieren oder einfach vor bzw. nach deinem Studium. Im Gegensatz zu Pflichtpraktika muss ein freiwilliges Praktikum nicht immer mehrere Monate dauern, sondern kann auch in bloß ein bis zwei Wochen absolviert werden. Achte aber darauf, dass du nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeitest.

Gehalt

Bei einem freiwilligen Praktikum hast du einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. In der Regel hältst du dein Gehalt und andere wichtige Punkte, die dein Praktikum betreffen, in einem Praktikumsvertrag fest. 

Einen Anspruch auf Mindestlohn hast du nur bei einer Dauer ab drei Monaten. Die Vergütung für ein freiwilliges Praktikum zwischen ein bis drei Monaten vereinbarst du in diesen Fällen individuell mit dem jeweiligen Betrieb. Während deines Praktikums zählst du rechtlichen gesehen zu den Arbeitnehmern /-innen und hast daher auch einen Anspruch auf bezahlten Urlaub (wenn dein Praktikum über einen entsprechend langen Zeitraum geht) und sogar auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit.

Rechtliches

Im Gegensatz zu einem Pflichtpraktikum, das du als Studienleistung absolvierst, gibt es bei einem freiwilligen Praktikum einige Aspekte, die du kennen solltest. Denn je nach Zeitpunkt und Dauer des Praktikums wirst du rechtlich als Arbeitnehmer /-in eingeordnet und solltest einige Dinge beachten.

Deine Ansprüche im Überblick

Anspruch Erklärung
Vergütung  Bei einem freiwilligen Praktikum hast du einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung.
Abschluss eines Praktikumsvertrages Vor Beginn deines Praktikums hast du zwar keinen Anspruch auf den Abschluss eines Praktikumsvertrags, du solltest jedoch im besten Falle einen abschließen. In diesem werden dann die wesentlichen Vertragsinhalte geregelt.
(bezahlter) Urlaub Ab einer Praktikumsdauer von einem Monat hast du Anspruch auf zwei Urlaubstage.
Entgeltfortzahlung bei Krankheit Wenn du krank bist, wird dir trotzdem dein Gehalt gezahlt.
Arbeitszeugnis / Praktikumszeugnis:  Am Ende des Praktikums hast du einen Anspruch auf ein Praktikumszeugnis. In diesem sollten in jedem Fall das Unternehmen und deine Tätigkeiten beschrieben und bewertet werden.

Wissenswertes

  • BAföG: Wenn du den Freibetrag durch deine Vergütung überschreitest, wird dein Anspruch auf BAföG um den jeweiligen Betrag verkürzt.
  • Versicherung: Wenn du das freiwillige Praktikum während deiner Studienzeit absolvierst, bleibst du weiterhin in der studentischen Versicherung versichert. Liegt dein freiwilliges Praktikum nach deinem Studium, zählst du als Arbeitnehmer /-in und bist ab einem Gehalt von 520 Euro krankenversicherungspflichtig. Dann musst du auch in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen. Ob das bei dir der Fall ist, kommt immer auf die Dauer und die Vergütung an, weshalb du vorher mit deiner Versicherung oder deiner Praktikumsstelle sprechen solltest.
  • Anrechnung: Wenn dein freiwilliges Praktikum den Anforderungen entspricht, kannst du es dir als Pflichtpraktikum anrechnen lassen. Informiere dich dazu beim jeweiligen Prüfungsamt.

FAQ: Häufige Fragen

Was muss man bei einem freiwilligen Praktikum beachten?

Im Gegensatz zu einem Pflichtpraktikum gibt es bei einem freiwilligen Praktikum keine Vorgaben, die du beachten musst. Bei einer Praktikumsdauer ab drei Monaten solltest du darauf achten, dass du einen Anspruch auf Mindestlohn und Urlaub hast.

Wie lange darf ein Praktikum unentgeltlich sein?

Bis zu einer Dauer von drei Monaten hast du keinen Anspruch auf eine Bezahlung. Die Vergütung wird in diesen Fällen mit dem jeweiligen Betrieb individuell vereinbart.

Wie lange Praktikum möglich?

In der Regel dauert ein freiwilliges Praktikum zwischen ein bis drei Monaten. Theoretisch kann es aber auch über mehrere Monate bis hin zu einem Jahr dauern.

Freiwilliges Praktikum: alle Infos im Überblick

  • Im Gegensatz zu einem Pflichtpraktikum gibt es bei einem freiwilligen Praktikum keine Vorgaben.
  • Du kannst es vor, während oder nach deinem Studium absolvieren.
  • Ab einer Dauer von drei Monaten hast du Anspruch auf Mindestlohn und bezahlten Urlaub.
  • Teilweise kann ein freiwilliges Praktikum als Pflichtpraktikum angerechnet werden.

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