Auslands-BAföG: Die Finanzspritze für deinen Auslandsaufenthalt

UNICUM Onlineredaktion - 20.01.2023

Auslands-BAföG

Foto: oneinchpunch/Thinkstock

Auslands-BAföG: ein möglicher Weg zum Auslandsaufenthalt

Ein Auslandsaufenthalt gilt heutzutage als selbstverständlich und wird auch im Lebenslauf gerne gesehen. Was dabei oft vergessen wird: Eine Zeit im Ausland zu verbringen, kostet Geld und ist trotz Nebenjob nicht mal eben so finanzierbar. Eine mögliche Hilfe kann in so einem Fall das BAföG sein. Denn das bekommst du unter gewissen Voraussetzungen nicht nur für dein Studium in Deutschland, sondern auch für deine Zeit im Ausland. Wann du dieses sogenannte Auslands-BAföG bekommst und wie hoch die staatliche Ausbildungsförderung ausfällt, erklären wir dir hier.

Definition

Beim Auslands-BAföG handelt es sich um eine finanzielle Förderung durch den deutschen Staat. Es unterliegt generell den gleichen Regeln wie das BAföG, sprich der Förderung, die Studierenden im Inland bekommen können.

Auslands-BAföG? Bekomm ich sowieso nicht…

Falsch gedacht! Auslands-BAföG kannst du zunächst einmal unabhängig davon beantragen, ob du sonst reguläres BAföG beziehst. Denn auch wenn du im Inland keinen Anspruch hast, stehen die Chancen gut, dass du zumindest einen Zuschuss zu deinem Auslandsaufenthalt bekommst. Grund dafür sind die erhöhten Kosten, die ein Auslandsauenthalt mit sich bringt. Dazu zählen zum Beispiel Reisekosten, zusätzliche Beiträge zur Krankenversicherung und Studiengebühren. Je nach Land können außerdem Auslandszuschläge hinzukommen. Diese richten sich danach, wie hoch die Lebenshaltungskosten in deinem Aufenthaltsland liegen.

Bist du im Inland BAföG-berechtigt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, das du auch im Ausland gefördert wird. Dennoch musst du dafür einen gesonderten Antrag stellen. Insgesamt gelten folgende BAföG-Voraussetzungen:

  • Dein ständiger Wohnsitz muss in Deutschland sein.
  • Alternativ musst du deine Verbundenheit mit Deutschland nachweisen. Das kannst du beispielswiese tun, indem du mindestens vier Jahre deiner Schulzeit in Deutschland verbracht oder zwei Jahre ohne Unterbrechung hier gewohnt hast. 
  • Ausbildungsstätte sowie Art, Inhalt und Abschluss der Ausbildung müssen gleichwertig mit denen in Deutschland sein.
  • Dein Auslandsaufenthalt muss mindestens sechs Monate oder ein Semester dauern.

Um Auslands-BAföG zu bekommen, reicht es nicht, nur ein oder zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Alle Voraussetzungen müssen gegeben sein.

! Um Gewissheit darüber zu haben, ob du überhaupt einen Förderungsanspruch für Auslands-BAföG hast, kannst zunächst einen Antrag auf Vorabentscheid stellen. Aber Achtung: Dieser Vorabbescheid gibt dir lediglich Auskunft darüber, ob du geförderrt wirst, nicht wie hoch deine Förderung ausfällt.

Antragstellung

Idealerweise stellst du bereits sechs Monate vor Beginn deines Auslandsaufenthaltes einen entsprechenden Antrag bei dem für dein Wunschland zuständigen Auslandsamt. Die Antragstellung beim Auslands-BAföG läuft ähnlich wie die beim Inlands-BAföG über die sogenannten Formblätter. Alle Formblätter, die du für deinen Antrag brauchst, kannst du auf der Website des Bildungsministeriums für Bildung und Forschung herunterladen. Bekommst du bereits BAföG, musst du in dem gesonderten Antrag auf Auslands-BAföG deine bisherige Fördernummer angeben. Den Antrag reichst du bei einem der 18 Auslands-BAföG-Ämter ein. Welches Amt zuständig ist, richtet sich nach dem Land, in dem du studieren möchtest.

Wichtige Dokumente

Mit den Formblättern allein ist es nicht getan. Weitere wichtige Dokumente, die du benötigst, sind:

  • eine vorläufige Einschreibungsbescheinigung (auch: Certificate of Enrolement)
  • eine Immatrikulationsbescheinigung
  • Wenn du im Ausland ein Praktikum machst, musst du stattdessen eine Praktikumsbescheinigung einreichen.
  • Wird dein Studium oder Praktikum durch ein Stipendium gefördert, musst du auch das nachweisen.
  • Außerdem wird regelmäßig eine Mietbescheinigung bzw. Erklärung zur Unterkunft im Ausland gefordert.
  • das sogenannte Learning Agreement. Das ist eine Vereinbarung zwischen deiner Heimuniversität und Zieluniversität darüber, welche Lerninhalte du dir nach deinem  Auslandsaufenthalt anrechnen lassen kannst und stellt sicher, dass dein Auslandsaufenthalt auch deinem Studienziel dient.

Tipp

Falls dir zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Immatrikualtionsbescheiningung vorliegt, musst du diese nachreichen. Das solltest du innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Auslandsausbildug tun, ansonsten kann dein Bewilligungabescheid aufgehoben werden und du bekommst kein Geld mehr.

Auslands-BAföG: So viel Geld kannst du bekommen

Durch das 27. BAföG-Änderungsgesetz, das im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist, gibt es für Studierende auch beim Auslands-BAföG für Studierende mehr Förderung. Die Bedarfssätze werden dabei individuell ermittelt und hängen nicht nur von deiner finanziellen Situation, wie etwa deinem BAföG-Vermögen oder dem Einkommen deiner Eltern, ab. Sie sind höher als bei einem Studium im Inland und können bei über 1.000 Euro im Monat liegen. Zusätzlich werden folgende Zuschläge gezahlt:

  • Studiengebühren bis zu 5.600 Euro für maximal ein Jahr
  • Reisekosten innerhalb Europas für eine Hin- und eine Rückreise je 250 Euro, außerhalb Europas für eine Hin- und eine Rückreise je 500 Euro,
  • eventuelle Zusatzkosten der Krankenversicherung
  • höhere Lebenshaltungskosten außerhalb der EU und der Schweiz

Wie hoch deine Förderung im Ausland also ausfällt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Auch das Land, in dem du dein Auslandssemester machst, spielt bei der Berechnung eine Rolle.

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Und wenn das nicht reicht? Auslands-BAföG und Nebenjob

Die Idee hinter dem Auslands-BAföG ist zwar, dass jede /-r einen Auslandsaufenthalt wahrnehmen kann, in der Realität kann es aber sein, dass du trotzdem auf einen Nebenjob angewiesen bist. Und das ist bis zu einer gewissen Grenze auch zulässig. Wie beim regulären BAföG gilt auch hier die 520-Euro-Grenze. Alles was darüber hinausgeht, wird auf deine Förderung angerechnet. Du solltest jedoch dringend darauf achten, dass du für dein Aufenthaltsland eine entsprechende Arbeitsgenehmigung hast.

Wusstest du, dass...

... maximal zwei Semester im Ausland nicht auf die Regelstudienzeit in Deutschland angerechnet werden? Wenn du also Auslands-BAföG bekomst, reduziert sich dadurch nicht die Dauer, in der du in Deutschland BAföG erhätst.

Rückzahlung

Auch beim Auslands-BAfög fällt nach Ende deines Studiums die BAföG-Rückzahlung an. Wie bei einem Studium im Inland gilt auch hier, dass du 50 Prozent zurückzahlen musst. Da bezieht sich jedoch nicht auf den Zuschuss für Studiengebühren. Dieser ist quasi geschenkt und erhöht deine BAföG-Schulden nicht.

FAQ: Häufige Fragen zum Auslands-BAföG

Wie viel Auslands-BAföG kann man bekommen?

Wie viel Auslands-BAfög du bekommst, hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Einkommen deiner Eltern oder dem Land deines Auslandsaufenthaltes ab. Die Bedarfssätze für ein Studium im Ausland sind aber höher als die Bedarfssätze bei einem Studium im Inland und können bei über 1.000 Euro liegen. Hinzu kommen Zuschläge für Reisekosten oder Studiengebühren.

Wem steht Auslands-BAföG zu?

Um BAföG-berechtigt zu sein, musst du verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Am wichtigsten ist dabei die Bedürftigkeit. Nur weil du für dein Studium an einer deutschen Uni kein BAföG bekommst, kann e saber trotzdem sein, dass dir Auslands-BaföG zusteht, denn die Förderbeträge sind für das Ausland höher, sodass eine Unterstützung dort möglich sein kann.

Wie viel muss man beim Auslands-BAföG zurückzahlen?

Ebenso wie beim Inlands-BAföG müssen 50 Prozent des bezogenen Auslands-BAföG zurückgezahlt werden. Der Zuschlag für die Studiengebühren ist hiervon nicht betroffen.

Auslands-BAföG im Überblick

  • Auslands-BAföG ist eine Förderung, die du für deine Studienzeit im Ausland beantragen kannst.
  • Voraussetzungen dafür sind unter anderem, dass dein Auslandsaufenthalt mindestens sechs Monate oder ein Semester beträgt und es sich um eine gleichwertige Ausbildung handelt.
  • Aulands-BAföG kannst du auch dann beantragen, wenn du in Deutschland nicht BAföG-berechtigt bist.
  • Die Fördersätze für Auslands-BaföG sind höher als die für reguläres BAföG.
  • Neben Bedarfssätzen von maximal über 1.000 Euro kommen Zuschläge für Studiengebühren und Reisekosten hinzu.

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