BAföG Vermögen: Wichtig für die Berechnung
Es gibt viele Faktoren, die darüber entscheiden, ob du die BAföG Vorraussetzungen erfüllst: die BAföG Einkommensgrenze, der BAföG Freibetrag oder das BAföG Vermögen. Wie hoch das lauf BAföG Gesetz sein darf und wie es berechnet wird, haben wir für dich samt Beispielsrechnungen zusammengestellt.
Inhaltsverzeichnis
Definition: Das zählt zum BAföG Vermögen
Das Vermögen ist ebenso wie dein Einkommen und das Einkommen deiner Eltern ein entscheidender Faktor bei der Frage, ob du BAföG bekommst. Was genau unter Vermögen im Sinne des BAföG verstanden wird, ist unter § 27 geregelt. Da die Definition des Begriffs dort sehr abstrakt geschildert ist, haben wir hier jeweils noch einige Beispiele angeführt.
Als Vermögen gelten laut § 27 alle | Beispiele |
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1. beweglichen und unbeweglichen Sachen | Motorrad, Pkw, Sparbuch, Tagesgeldkonto |
Forderungen und sonstige Rechte | Geschäftsanteile, Wertpapiere, Verlags- und Urheberrechte |
Nicht als Vermögen gelten hingegen beispielsweise Haushaltsgegenstände wie Möbel, Rechte auf Renten oder Übergangsbeihilfen.
INFO: Nur dein eigenes Vermögen zählt
Im Gegensatz zum Einkommen zählt beim Vermögen nur dein eigener Besitz. Das Vermögen deiner Eltern und auch deiner /-s Lebenspartners /-in spielen für den BAföG-Antrag keine Rolle. Wenn aus dem Vermögen Einkommen erzielt wird, beispielsweise aus Geschäftsanteilen, wird dies aber gewertet.
Dieser Freibetrag gilt für Vermögen im Sinne des BAföG
Ähnlich wie beim Einkommen gibt es auch beim Vermögen einen Freibetrag, der im BAföG festgelegt ist. Dieser Freibetrag wird nicht auf deine Förderung angerechnet. Zurzeit beträgt der Freibetrag 8.200 Euro.
Erhöht wird der Betrag, wenn du bereits Kinder hast oder verheiratet, beziehungsweise in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bist. Für jedes Kind werden weitere 2.300 Euro zum Freibetrag dazugerechnet. Gleiches gilt für den /die eingetragene /-n Lebenspartner /-in.
So funktioniert die Anrechnung
Beim BAföG-Antrag wird dein Vermögen bis ins kleinste Detail abgefragt und mit dem Freibetrag verrechnet. Das Vermögen, welches dann übrig bleibt, wirkt sich auf deinen BAföG-Höchstsatz aus. Wir erklären dir, was genau dich im Antrag erwartet und wie die Anrechnung funktionier
1. Diese Vermögenswerte werden abgefragt
Insgesamt zehn verschiedene Kategorien (plus sonstige) von Vermögenswerten werden im BAföG-Antrag abgefragt. Du solltest dir deshalb genügend Zeit nehmen, den Antrag auszufüllen, da du beispielsweise dein Barvermögen und auch dein Bankguthaben, inklusive Online-Konten wie PayPal, mitangeben musst. Im Einzelnen wird im Antrag nach diesen Vermögenswerten gefragt:
2. Zeitwerte für Fahrzeuge und Grundstücke
Die einzelnen Vermögenswerte musst du dabei immer in Euro angeben. Bei Grundstücken und Kraftfahrzeugen ist dabei der Zeitwert gefragt. Unter dem Zeitwert versteht man den Netto-Händlereinkaufspreis. Du musst also herausfinden, wie viel dein Auto oder deine Immobilie zum Zeitpunkt des BAföG-Antrags wert ist.
3. Beispiel für eine Anrechnung
Damit du dir besser vorstellen kannst, wie sich dein Vermögen auf deinen BAföG-Satz auswirkt, haben wir einige Beispielrechnungen für dich erstellt. Generell gilt: Die Differenz zwischen Vermögen und Freibetrag wird durch die Monate des Bewilligungszeitraums (meistens 12 Monate) geteilt und dann vom BAföG-Höchstsatz abgezogen.
Beispiel 1: Lukas, 23, Student, eigenes Auto
Berechnung des Vermögens im Sinne des BAföG | |
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Zeitwert Pkw | 3.500 € |
Sparbuch | 5.000 € |
Vermögen gesamt | 8.500 € |
abzüglich | |
Sparbuch | 8.200 € |
anzurechnendes Vermögen | 300 € |
Anrechnungsbetrag Vermögen (1/12) | 25 € |
Von seinem Höchstsatz werden Lukas aufgrund seines Vermögens also 25 Euro im Monat abgezogen.
Beispiel 2: Lisa, 30, Studentin, verheiratet, 1 Kind
Berechnung des Vermögens im Sinne des BAföG | |
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Zeitwert Pkw | 5.500 € |
Tagesgeldkonto | 5.000 € |
Vermögen gesamt | 10.500 € |
abzüglich | |
Vermögensfreibetrag | 8.200 € |
Vermögensfreibetrag Ehemann | 2.300 € |
Vermögensfreibetrag Kind | 2.300 € |
Vermögensfreibetrag insgesamt | 12.800 € |
anzurechnendes Vermögen | -2.300 € |
Anrechnungsbetrag Vermögen (1/12) | 0 € |
Das Vermögen von Lisa ist vollständig durch den Vermögensfreibetrag gedeckt und wird deshalb nicht auf ihren BAföG-Höchstsatz angewendet
Auch Schulden und Lasten werden angerechnet
Im BAföG-Antrag wird nicht nur nach deinem Vermögen, sondern auch nach deinen Schulden gefragt. Du musst dort Hypotheken, Lasten und sonstige Schulden, wie zum Beispiel Verbindlichkeiten aus Studienkrediten, angeben. Diese Schulden werden bei der Verrechnung des Vermögens ebenfalls berücksichtigt. Hast du also beispielsweise einen Studienkredit aufgenommen, den du noch abbezahlen musst, werden diese Schulden von deinem Vermögen abgezogen. Du hast dann also bessere Chancen, BAföG zu erhalten.
Das Darlehen, was du nach dem BAföG zurückzahlen musst, zählt nicht dazu.
Diese Härtefälle gibt es im Rahmen des BAföG-Vermögens
Bei der Anrechnung des Vermögens kann es fernab von den generell geltenden Vorgaben Ausnahmen geben. Dabei spricht man dann von sogenannten Härtefällen. Im Paragraph 29 des BAföG heißt es dazu "Zur Vermeidung unbilliger Härten kann ein weiterer Teil des Vermögens anrechnungsfrei bleiben". Dabei gibt es einige Umstände, die berücksichtigt werden. Wir erläutern hier zwei Beispiele, dir für dich besonders interessant sein könnten.
Allerdings solltest du beachten, dass es bei diesen Regelungen wirklich nur um seltene Ausnahmen geht. "Die Bestimmung ist als Ausnahmevorschrift eng auszulegen. Besondere Beweggründe für die Bildung sowie die Herkunft des vorhandenen Vermögens sind bei der Anrechnung des Vermögens grundsätzlich unbeachtlich", heißt es im entsprechenden Gesetzesabschnitt.
1. Härtefall Kraftfahrzeug
Es gibt Situationen, in denen der Zeitwert deines Autos nicht als Vermögen beim BAföG angerechnet wird. Das ist beispielsweise der Fall, wenn du aus gesundheitlichen Gründen oder wegen der Lage deines Wohnortes auf ein Auto angewiesen bist, um zu deiner Ausbildungsstätte zu kommen. In diesem Fall gilt das Auto nicht als Vermögen.
2. Härtefall Rücklage
Auch von dir angelegte Rücklagen können im Einzelfall nicht als Vermögen gewertet werden. Dies ist möglich, wenn die Rücklage "für ein begonnenes oder konkret bevorstehendes Ausbildungsvorhaben im selben Ausbildungsabschnitt benötigt wird, um notwendige ausbildungsbedingte Ausgaben bestreiten zu können, die nicht im Bedarf enthalten sind".
FAQ
Wie viel Geld darf man auf dem Konto haben, um BAföG zu bekommen?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Bei deinem BAföG-Antrag spielt dein gesamtes Vermögen eine Rolle. Dazu gehört das Geld auf deinem Konto, aber beispielsweise auch der Zeitwert deines Autos. Insgesamt hast du einen Vermögensfreibetrag von 8.200 Euro.
Wie wird Vermögen beim BAföG geprüft?
Im BAföG-Antrag ist festgehalten, dass die Angaben über dein Vermögen, die du dort gemacht hast, überprüft werden können. Genauer gesagt ist ein Datenabgleich und eine Kontenabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern möglich.
Wer kann BAföG bekommen?
Ob du BAföG bekommen kannst, hängt von mehreren Faktoren ab. Erst einmal ist es wichtig, dass du studierst oder eine berufsbildende Schule besuchst. Dann kommt es unter anderem darauf an, wie viel deine Eltern verdienen, wie viel du verdienst und wie hoch dein Vermögen ist.
Überblick
- Zum Vermögen im Sinne des BAföG zählen beispielsweise dein Auto, dein Sparbuch und deine Wertpapiere.
- Der Vermögensfreibetrag beträgt 8.200 Euro und kann sich, wenn du Kinder hast oder verheiratet bist, noch weiter erhöhen.
- Wenn dein Vermögen höher als der Freibetrag ist, wird die Differenz zu einem monatlichen Anrechnungsbeitrag auf deinen BAföG-Satz umgerechnet.
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