Warten auf den Master: Was tun, wenn es nicht sofort weiter geht?
Was tun, wenn der Master auf sich warten lässt? | Foto: Thinkstock/maurusone
Warten auf den Master: Was ist eigentlich mit...
... BAföG?
"Eine nahtlose BAföG-Förderung kann man zwischen den als eigenständig geltenden Studienabschnitten Bachelor und Master derzeit nicht erhalten; BAföG wird nur während eines Studiums gewährt", sagt Bernhard Börsel, Rechtsanwalt und Leiter des Referats Studienfinanzierung und Bildungspolitische Fragen beim Deutschen Studentenwerk in Berlin. "Allerdings", so der Jurist, "liegt zwischen dem Ende eines Ausbildungsabschnitts und dem Beginn eines anderen nur ein Monat, so wird durchgefördert, aber der Monat auf den Bewilligungszeitraum des neuen Ausbildungsabschnitts angerechnet (§ 15b Absatz 2 BAföG)."
Zum Herbst 2016 trete eine BAföG-Änderung in Kraft: "Gefördert wird nicht mehr bis zur letzten Prüfungsleistung, sondern bis zur Bekanntgabe des Abschlussergebnisses der Bachelorarbeit. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass sich die Förderung um maximal zwei Monate verlängert."
BAföG Verlängerung: So bekommst du länger BAföG
Jetzt lesen... Krankenversicherung?
"Studenten, die zwischen Bachelor und Master noch immatrikuliert sind, können bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres kostenfrei über ihre Eltern krankenversichert bleiben, wenn diese in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind", erklärt Elisabeth Steger, Leiterin der Arbeitsvermittlung bei der Agentur für Arbeit Erlangen.
"Wer älter als 25 Jahre alt ist und zwischen Bachelor und Master eingeschrieben bleibt, der wird bis zu seinem 30. Lebensjahr in der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem reduzierten Beitrag pflichtversichert", ergänzt Heiko Groen, Berater für Studienfinanzierung am Studentenwerk Oldenburg. "Über 25-Jährige, die zwischen Bachelor und Master nicht immatrikuliert bleiben, müssten sich hingegen freiwillig krankenversichern, was viel teurer ist", so Groen.
… Arbeitslosengeld?
"Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat man immer nur dann, wenn man nicht gleichzeitig eingeschrieben ist, wenn man dem Arbeitsmarkt vollumfänglich zur Verfügung stehen kann und wenn man mindestens zwölf Monate während seines Bachelorstudiums sozialversicherungspflichtig beschäftigt war; Letzteres kommt etwa bei dualen Bachelor-Studenten vor", erklärt Michael Hümmer vom Hochschulteam der Agentur für Arbeit Fürth.
"Auf Hartz IV darf man generell nur dann hoffen, wenn man nicht gleichzeitig eingeschrieben ist. Außerdem muss man bedürftig sein und arbeitsfähig; ob all diese Voraussetzungen während der Wartezeit auf den Masterstudienplatz gegeben sind, muss man in einer individuellen Leistungsberatung erfragen."
... Kindergeld?
"Kindergeld kann zwischen zwei Ausbildungsabschnitten mit dem Status 'Kind ohne Ausbildungsplatz' weiter von den Eltern der Studierenden bezogen werden, wenn die Studierenden ihr 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dafür ist auch keine Immatrikulation erforderlich", informiert Heiko Groen vom Studentenwerk Oldenburg. "Ab einer viermonatigen Zeitspanne zwischen Bachelor und Master muss man dokumentieren, dass man sich um einen Masterstudienplatz bemüht, damit die Eltern weiter das Kindergeld bekommen."
Warten auf den Master – aber richtig!
Wilfried Schumann vom psychologischen Beratungs-Service der Universität und des Studentenwerks Oldenburg rät, die Wartezeit mit einem Herzblut-Projekt zu füllen, "denn freie Zeitfenster gibt es im Leben nicht so häufig". Studierende sollten weniger darauf achten, dass ihr Lebenslauf immer "schnurgerade" bleibt, und sich lieber fragen, wie sie sich am besten weiterentwickeln: "Das kann durch Reisen geschehen oder durch ein ehrenamtliches Engagement, was den Lebenslauf umso interessanter macht."
Michael Hümmer von der Arbeitsagentur Fürth hingegen spricht sich dafür aus, "diese Wartezeit für ein Praktikum oder Zeitverträge in dem beruflichen Bereich zu nutzen, in den es später gehen soll – den meisten Unternehmen sind einschlägige Praxiserfahrungen sehr wichtig".
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