Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium: die Checkliste

Um nach dem Bachelor einen Master zu machen, musst du einiges beachten. | Foto: geralt/Pixabay
Vom Bachelor zum Master: neue Entscheidungen
Der Bachelor ist geschafft, aber auch wenn du damit deinen ersten akademischen Abschluss in der Tasche hast, bedeutet das nicht, dass damit auch Schluss ist. Wenn du möchtest, kannst du dem Bachelor noch einen Matser anschließen. Und damit stehen neue Entscheidungen an: Soll es direkt weitergehen oder ist eine Pause, etwa ein Gap Year nach dem Bachelor, sinnvoll? Welche Masterprogramme passen zu den eigenen Interessen und Zielen? Und wo möchtest du den Master machen: an der bisherigen Uni oder doch wonanders, vielleicht sogar im Ausland?
Neben inhaltlichen Fragen spielen auch organisatorische Aspekte wie Bewerbungsfristen, Zugangsvoraussetzungen und Finanzierungsmöglichkeiten eine zentrale Rolle. Der Übergang bietet zudem die Chance, sich fachlich zu spezialisieren oder bewusst neue Schwerpunkte zu setzen. Gleichzeitig kann er mit Unsicherheiten verbunden sein, insbesondere wenn der nächste Schritt noch nicht klar ist. Eine frühzeitige Planung hilft dabei, den Wechsel reibungslos und selbstbestimmt zu gestalten. Was beim Übergang vom Bachelor zum Master wichtig ist, haben wir dir in diesem Artikel zusammengefasst.
1. Prüfungsordnung beachten
Für eine gute Übersicht solltest du spätestens im vorletzten Semester nachschauen, ob alle Leistungen eingetragen wurden bzw. sich notieren, welche noch ausstehen, damit man am Ende keine böse Überraschung erlebt und der Studiengangwechsel in Gefahr ist. Sinnvoll ist es zusätzlich sich alle Module mit der Anzahl der zu belegenden Veranstaltungen aufzuschreiben, um auf einen Blick sehen zu können, wie viele Seminare und Vorlesungen noch anstehen.
2. Planen: Fristen beachten!
Spätestens ein Semester vor dem Abschluss solltest du dir Gedanken machen, welche Studienfächer du im Master studieren möchtest. Denn die NC-Fächer unterliegen generell einer Einschreibungsfrist, die drei bis vier Monate vor Semesterende datiert ist. Für zulassungsfreie Masterstudiengänge kannst du dich dagegen noch kurzfristig vor Semesterende einschreiben.
Wichtig zu beachten ist, dass du dich für jeden Masterstudiengang neu bewerben musst und auch bei gleicher Uni und Fächerkombination kein automatischer Übergang nach dem Erlangen des Bachelor-Grades und bei Zahlung der Semestergebühr erfolgt.
3. Masterkurse vorziehen
Studierende, die für das Masterstudium nicht die Uni wechseln, haben die Möglichkeit eine gewisse Anzahl an Masterkursen vorzuziehen, wenn sie genügend ECTS-Punkte erreicht haben. Das ergibt vor allem dann Sinn, wenn im letzten Semester nur noch wenige Bachelor-Seminare anstehen. Denn so kann entweder die Studienzeit des Masters verkürzt oder dem Stress im letzten Mastersemester vorgebeugt werden.
4. BA-Arbeit: Anmeldung – Themasuche – Dozentenwahl
Früh genug sollte man sich Gedanken bezüglich des Bachelorarbeitsthemas machen. Denn die Zeit im letzten Semester vergeht schneller als man denkt und somit rückt auch die Frist der Bachelorarbeitsanmeldung näher. Das Thema muss bei der Anmeldung zwar noch nicht in finaler Fassung feststehen, jedoch müssen auch die Dozenten /-innen in Bezug auf das Thema gewählt werden. Zusätzlich ist zu beachten, dass manche Dozenten und Dozentinnen gewisse Anforderungen stellen, um die Korrektur der Bachelorarbeit zu übernehmen. Das kann beispielsweise mindestens eine bei dem Dozenten bzw. der Dozentin eingereichte schriftliche Arbeit innerhalb eines von ihm gegebenen Seminars sein.
Außerdem gibt es bestimmte Richtlinien bezüglich des akademischen Grades, nach denen die zwei Korrekteure /-innen ausgewählt werden müssen.
5. Zeitplan erstellen
Damit dem Übergang in den Master nichts im Wege steht, solltest du dich außerdem früh genug über die Bearbeitungs- sowie Korrekturzeit der Bachelorarbeit informieren und dementsprechend den Start- und Abgabetermin planen. Bei manchen Studiengängen steht nach der Bacherlorarbeit auch noch eine mündliche Verteidigung an, die ebenfalls noch innerhalb des letzten Bachelorsemesters stattfinden muss.
6. Korrekturzeit der Bachelorarbeit
Bei manchen Unis wird den Dozenten bzw. Dozentinnen eine Korrekturzeit der Bachelorarbeit über mehrere Monate gewährt. Um diese Zeit nicht nutzlos verstreichen zu lassen, ist es sinnvoll, sich zu Beginn des letzten Bachelorsemesters über den Zeitraum zu informieren, um gezielt planen zu können. Beispielsweise kann sich im Vorfeld auf Praktikastellen beworben werden, um so in der Korrekturzeit bereits das Pflichtpraktikum für den Master oder ein freiwilliges berufsorientierendes Praktikum absolvieren zu können.
7. Förderung des Masterstudiums durch BAföG (§ 15b Abs. 1 u. 2 BAföG)
Damit die BAföG-Förderung zwischen dem Studiengangwechsel nahtlos weiterläuft, muss spätestens im ersten Monat des Masterstudiums ein Antrag eingereicht werden, der unter anderem eine Immatrikulationsbescheinigung für das Masterstudium und eine Bescheinigung der Hochschule über das Bestehen aller Prüfungsleistungen des Bachelorstudiums enthält. Es kann auch von Vorteil sein, diesen einen Monat vorher zu stellen. Denn falls ein Monat zwischen dem Datum der letzten Bachelorprüfung und dem Masterstudiumbeginn liegt, gibt es auch in diesem Zeitraum eine finanzielle Förderung.
Generell gilt es zu beachten, wann dein Bachelorstudium als abgeschlossen gilt. Dies ist in § 15b Abs. 3 BAföG geregelt, der besagt: "Eine Hochschulausbildung ist […] mit Ablauf des Monats beendet, in dem das Gesamtergebnis des erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungsabschnitts bekannt gegeben wird, spätestens jedoch mit Ablauf des zweiten Monats nach dem Monat, in dem der letzte Prüfungsteil abgelegt wurde."
8. Kranken- und Pflegeversicherung ab 25 Jahren
Für manche Studierende ist aufgrund ihres Alters in der Übergangszeit vom Bachelor in den Master auch die Kranken- und Pflegeversicherung ein Thema. Es gilt: Nach Vollendung des 25. Lebensjahres wird jeder Studierende, der an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule studiert, selbst versicherungspflichtig. Es endet also die kostenlose Familienversicherung und nun liegt es an dir als Studierenden zu entscheiden, ob du dich gesetzlich oder privat versichern möchtest.
9. Kindergeld im Masterstudium
Studierende im Masterstudium, die noch nicht 25 Jahre alt sind, erhalten nach wie vor Kindergeld. Allerdings darf wie schon im Bachelorstudium nicht mehr als 20 Wochenstunden neben dem Studium gearbeitet werden, ansonsten entfällt der Kindergeldanspruch. Für Studierende ab 25 Jahren trifft dies jedoch nur in wenigen Ausnahmefällen zu. Diese könnten sein:
- Gesetzlicher Grundwehrdienst oder Zivildienst wurde im Vorfeld geleistet
- Freiwilliger Wehrdienst für max. drei Jahre wurde absolviert
- Tätigkeit als Entwicklungshelfer, die zur Befreiung des Grundwehr- bzw. Zivildienstes geführt hat, wurde verübt
Die Dauer einer dieser ausgeübten Tätigkeiten beeinflusst nach Vollendung des 25. Lebensjahrs den Zeitraum, der mit Kindergeld weiterfinanziert wird. Da jedoch die Wehrpflicht seit dem 1.07.2011 nicht mehr besteht, kann nach diesem Datum kein freiwilliger Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst als Anlass zu weiterer Zahlung des Kindergeldes geltend gemacht werden.
Übergang Bachelor/Master im Überblick
- Zugangsvoraussetzungen prüfen: Notendurchschnitt, fachliche Eignung und ggf. zusätzliche Nachweise (z. B. Sprachkenntnisse oder Motivationsschreiben) sind entscheidend.
- Bewerbungsfristen und -verfahren beachten: Fristen variieren je nach Hochschule und Studiengang – frühzeitige Planung ist also wichtig.
- Übergangszeit sinnvoll nutzen: Praktika, Werkstudententätigkeiten oder Auslandsaufenthalte können die Wartezeit überbrücken und den Lebenslauf stärken.
- Finanzierung klären: BAföG, Stipendien oder Nebenjobs sollten rechtzeitig organisiert werden, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.
- Umorientierung bedenken: Ein Masterstudium in einem anderen, aber verwandten Fachbereich ist oft möglich, erfordert jedoch sorgfältige Vorbereitung und Beratung.
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