Bewerbung fürs Studium : So klappt's mit dem Wunschstudium
Studien-Bewerbung fertig machen und ab in die Post damit! | Foto: Thinkstock/matihari
Bewerbungsfristen: Den Startschuss nicht verpassen!
Wer sich für ein zulassungsfreies Studium entschieden hat, kann sich meist problemlos direkt einschreiben. Alle anderen kommen um ein Bewerbungsverfahren nicht herum. Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt die Bewerbung direkt bei den gewünschten Hochschulen.
Bewerbungen für das Sommersemester müssen in der Regel bis zum 15. Januar erfolgen. Bewerbungsschluss zum Wintersemester ist der 15. Juli. Da es Ausnahmen geben kann, lieber rechtzeitig im Studierendensekretariat nachfragen.
Um die Vergabe von Studienplätzen in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin kümmert sich die Stiftung für Hochschulzulassung. Die Nachfolgeeinrichtung der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) hat folgende Stichtage: Alt-Abiturienten (die Abiprüfung wurde vor dem 16. Januar des laufenden Jahres abgelegt) haben bist zum 31. Mai Zeit, Neu-Abiturienten bis zum 15. Juli.
Bewerbungsverfahren: So geht's
Egal, ob direkt bei den Hochschulen oder über die Vergabestelle, normalerweise erfolgt eine Bewerbung per Mausklick. In meist wenigen Schritten musst du ein Formular ausfüllen, das ausgedruckt und unterschrieben zusammen mit einigen Unterlagen per Post an das Studierendensekretariat geschickt wird.
Hierzu gehören die Hochschulzulassungsberechtigung, also eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses sowie der Nachweis über eine studentische Mitgliedschaft in einer Krankenkasse. Für manche Studiengänge ist eventuell auch noch eine Praktikumsbescheinigung, ein Sprachnachweis oder ein Motivationsschreiben erforderlich.
Einige Unis wollen die Dokumente aber auch erst bei der Einschreibung sehen. Ähnlich verläuft das Prozedere auf www.hochschulstart.de. Hier verhilft das Programm „Anton“ (= Antragstellung Online) zu einer korrekten Bewerbung. Es erfasst alle notwendigen Daten und leitet sie direkt an die Zulassungsstelle weiter. Allerdings musst du auch hier die wichtigen Dokumente wieder per Post einschicken, bevor der Antrag bearbeitet wird.
Auswahlverfahren: So läuft's ab
Nach der erfolgreichen Bewerbung musst du dich zunächst etwas gedulden. Die Unis vergeben die Studienplätze übrigens nach Abzug von Vorabquoten (z. B. Härtefälle) meist ausschließlich anhand der numerischen Kriterien: Note (Abischnitt) und Wartezeit. Als Wartezeit versteht man die Halbjahre, die seit der Abiturprüfung vergangen sind. Wichtig ist, dass man in dieser Zeit nicht an einer Hochschule eingeschrieben war.
Da natürlich nicht jeder, der einen Studienplatz zugeteilt bekommt, diesen auch wirklich annimmt, werden nach dem Hauptverfahren noch weitere Nachrückverfahren durchgeführt. Nicht wundern, manchmal reichen diese sogar bis ins Semester hinein.
In den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen, die über hochschulstart.de vergeben werden, läuft die Auswahlprozedur im Verhältnis 20:20:60 ab. Dazu werden drei Ranglisten erstellt. Jeweils 20 Prozent der Plätze werden nach Note und nach Wartezeit vergeben. 60 Prozent bleiben Kandidaten vorbehalten, die sich in einem speziellen Auswahlverfahren behaupten können.
Bei dem Auswahlverfahren können zum Beispiel Einzelnoten, Studierfähigkeitstests, eine Berufsausbildung oder Auswahlgespräche eine Rolle spielen. Jede Bewerbung wird in allen drei Ranglisten geführt. Eine Ablehnung erfolgt dann, wenn in allen drei Quoten keine Zulassung erteilt werden konnte. Den Stand eurer Bewerbung kannst du jederzeit über das Dateninformationssystems „DaISy“ verfolgen.
Über LOS gehen - das Nachrückverfahren
Wer auch nach der zweiten oder dritten Bewerbungsrunde als sogenannter Nachrücker keinen begehrten Studienplatz ergattert, schlichtweg irgendwelche Fristen versäumt, oder sich spontan umentschieden hat, kann sein Glück im Losverfahren versuchen.
Der Bewerbungsschluss ist daher erst kurz vor Semesterbeginn (Sommer: 1. April, Winter: 1. Oktober). Sind nach den Nachrückverfahren doch noch Studienplätze übrig, lassen viele Unis Fortuna entscheiden, wer noch zugelassen werden kann.
Das Ziel: Die Einschreibung
Egal auf welchem Weg du dich bewirbst, warst du erfolgreich, bekommst du einen Zulassungsbescheid geschickt. Darin wird ein Termin mitgeteilt, an dem du dich einschreiben kannst. Hast du dich für einen zulassungsfreien Studiengang entschieden, kann es sein, dass du zum Beispiel vor Ort einen Bon ziehen musst und so deinen Termin erfährst. Das ist aber von Uni zu Uni verschieden.
Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem die Einschreibung möglich ist. Am besten erkundigst du dich rechtzeitig nach den Bedingungen deiner Wunsch-Uni. Die Immatrikulation muss in der Regel persönlich im Studierendensekretariat der betreffenden Uni erfolgen.
Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind, bekommst du direkt im Anschluss eine schriftliche Bestätigung, die als Ersatz für den Studierendenausweis gilt. Dieser wird per Post geschickt. Gerade bei Nachrückern kann es manchmal vorkommen, dass der Termin für die Einschreibung erst nach Vorlesungsbeginn liegt.
Um nicht zu viel Stoff zu verpassen, kann man meistens trotzdem schon zu den Kursen hingehen. Nicht überall können spezielle Kurse für Späteinsteiger angeboten werden. Die Dozenten haben meist Verständnis dafür, dass eine Anmeldung für den Kurs erst später erfolgen kann, wenn alle Unterlagen vorliegen.
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